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Sitzungsvorlage (Bäume und Verkehrssicherungspflicht)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
181 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
24.10.14, 17:05
Aktualisiert
24.10.14, 17:05
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 23.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 428/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 06.11.2014 TOP Ergebnisse Bäume und Verkehrssicherungspflicht Anlg.: 23 Mh 23 III Sch SD.Net Lem Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Nachfolgender Text soll in einer der nächsten Ausgaben des Stadtmagazins erscheinen: Pressemitteilung ´Bäume und Verkehrssicherungspflicht´ Mittlerweile wurden die Schäden durch den Orkan „Ela“ weitestgehend durch den Bauhof der Stadt Jülich behoben, sodass man sich wieder dem „täglichen“ Geschäft der Grünpflege widmen kann. Häufig wird dann in diesem Zusammenhang der Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ genutzt, der von Außenstehenden teilweise als vorgeschobenes Argument der Stadt angesehen wird, um Bäume zurückschneiden zu können bzw. Fällen zu können. Was sich tatsächlich hinter diesem Begriff und den rechtlichen Anforderungen verbirgt und dass eine Verkehrssicherungspflicht nicht nur die Stadt, sondern auch jeden privaten Baumbesitzer betrifft, möchte ich ihnen mit der nachfolgenden Erläuterung näher bringen: Was ist überhaupt eine Verkehrssicherungspflicht?  Allgemein gilt, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder für sie verantwortlich ist oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet, notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus resultierenden Risiken zu treffen hat.  Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht können Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB Schadensersatz) oder aus Amtshaftung (§ 839 BGB) gestellt werden. Warum führt die Stadt Jülich überhaupt Baumkontrollen durch?  Jeder Baumeigentümer oder der für den Baum Verantwortliche (z.B. Pächter eines Grundstückes) ist grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern. Aus diesem Grunde führt die Stadt regelmäßig Kontrollen an den städtischen Bäumen durch, bei denen durch ihren Standort von einer Gefährdung für Passanten, Fahrzeugen oder ähnliches entstehen könnte. Welche rechtlichen Anforderungen werden an die Verkehrssicherheit gestellt?  Vor allem die „Baumkontrollrichtlinien“ der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL), in der jeweils aktuellen Fassung, haben in den letzten Jahren den Stand der Technik geprägt und sind im Schadens- bzw. Streitfall vor Gericht anerkannt worden.  Die Stadt Jülich kontrolliert nach diesen Richtlinien Wann ist der Verkehrssicherung Genüge getan?  Wenn nach dem Stand der Technik Sicherungen getroffen und Schäden behoben werden, gegebenenfalls auch der Baum beseitigt wird.  Wenn Kontrollen durch fachkundige Personen durchgeführt werden, die Ihre Fachkenntnisse regelmäßig aktualisieren und vertiefen.  Wenn bei Verdacht auf Schäden eingehende Untersuchungen und engere Kontrollintervalle durchgeführt werden  Wenn Kontrollintervalle dem Zustand des Baumes und der Menge an öffentlichem Verkehr angepasst, also angemessen sind. Wer darf Baumkontrollen durchführen?  Baumkontrolleure müssen Schäden und Schadsymptome am Baum erkennen und diese nach Art und Umfang sowie Gefährdungspotential einschätzen können. Außerdem muss festgelegt werden, ob und welcher Handlungsbedarf besteht und die notwendigen Baumpflegemaßnahmen sollen gemäß zusätzlicher Vertraglicher Vereinbarungen (ZTV) für Baumpflege benannt werden.  Die Stadt Jülich beschäftigt zwei FLL-zertifizierte, also geprüfte Baumkontrolleure, die im Stadtgebiet für Baumpflege und –Kontrolle unterwegs sind. Sitzungsvorlage 428/2014 Seite 2 Wie oft werden die Bäume im Stadtgebiet kontrolliert?  Die Häufigkeit der Kontrollen ist abhängig vom Standort des Baumes und der dazu gehörigen Sicherheitserwartung des Verkehrs, vom allgemeinen Gesundheitszustand des Baumes und der Entwicklungsphase, in der der Baum sich befindet. Aus diesen drei Kriterien ergibt sich ein Kontrollintervall von jährlich, alle zwei bzw. drei Jahre. Bei besonders geschädigten Bäumen (z.B. auf dem Rurdamm) und an besonderen Standorten (z.B. auf dem Schloßplatz) kontrolliert die Stadt auch zweimal im Jahr oder nach besonderen Ereignissen (Orkan „Ela“) auch öfters. Was bedeutet die Sicherheitserwartung des Verkehrs?  Die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs ist das Vertrauen eines Verkehrsteilnehmers, dass er bei zweckmäßiger Nutzung einer Verkehrsfläche nicht gefährdet wird. Hohe Sicherheitserwartung haben stark frequentierte Orte wie Kindergärten, Spielplätze, Parkflächen, Friedhöfe usw. Wie sieht eine normale Baumkontrolle aus?  Eine sogenannte Regelkontrolle ist eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme des Baumes von allen Seiten vom Boden aus zum Erkennen von vorhersehbaren und konkreten Gefahren. Wenn nötig wird dann auch Handlungsbedarf festgelegt. Als Hilfsmittel sind Schonhammer, Splintmesser und Sondierstab manchmal erforderlich, um das ungefähre Ausmaß von Höhlungen und Fäulen zu erkennen. Bei der Stadt Jülich werden die Bäume und deren Zustand dann in einem Baumkataster katalogisiert. Was passiert, wenn beim Baum Schäden festgestellt werden?  Behebbare Schäden, wie zum Beispiel Totholz oder abgebrochene Äste, werden je nach Dringlichkeit erledigt.  Unklare Schadsymptome werden durch eingehende Untersuchungen näher betrachtet z.B. mit Hubsteigerkontrolle, Bohrwiderstandsmessung oder in besonderen Fällen auch mittels Schalltomographie.  Nach den Ergebnissen der Untersuchungen wird dann in Beratung entschieden, welche Maßnahmen weiter getroffen werden. Diese Maßnahmen können dann z. B. Entlastungsschnitte, Einbau von Kronensicherungen oder nur engere Kontrollen sein.  Ist der Baum extrem stark geschädigt und kann die Verkehrssicherheit nicht mehr mit Baumpflegemaßnahmen wieder hergestellt werden, wird der Baum entfernt. Warum muß ein noch grüner und offensichtlich gesunder Baum gefällt werden?  Ein Baum versorgt seine Blattmasse mit Hilfe der Leitungsbahnen für Wasser und Nährstoffe, welche im äußeren Stammholz direkt hinter der Rinde verlaufen. Deshalb könSitzungsvorlage 428/2014 Seite 3 nen auch größere Holzschäden und Fäulen, die die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes gefährden, keine Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild haben. Warum sieht der Stammquerschnitt eines gefällten Baumes noch gesund aus?  Fäulen, Höhlungen und holzzersetzende Pilze können auch im Kronen- oder Stammbereich auftreten und für Beeinträchtigungen der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes verantwortlich sein, die aber im Wurzelbereich noch keine sichtbaren Auswirkungen haben. Welche Schäden gibt es am Baum, die für die Verkehrssicherheit relevant sein können? - In der Krone des Baumes kann sich Totholz bilden, welches ab ca.3 cm Astdurchmesser auch entfernt werden sollte, damit es beim Runterfallen keine größere Schäden verursacht. Ein vermehrtes Auftreten von Totholz kann auch ein Hinweis auf Schäden in den Wurzeln oder auf Pilzbefall in anderen Baumteilen sein. - In Ästen bzw. Stämmlingen und Stamm können sich Höhlungen mit mehr oder weniger ausgeprägter Holzfäule befinden, welche auch auf die Stand-und Bruchsicherheit des Baumes Auswirkungen haben können. - Astvergabelungen, sogenannte Zwiesel, mit eingewachsener Rinde sind potentielle Bruchstellen, die besonderer Beobachtungen bedürfen. - Sollten sich Pilzfruchtkörper am oder in der Nähe des Baumes zeigen, ist dies in der Regel ein Anzeichen für schon bereits fortgeschrittene Holzzersetzung und die Baumsubstanz sollte eingehender überprüft werden. Was passiert mit dem anfallenden Holz?  Grundsätzlich verbleibt das anfallende Schnittholz in den städt. Grünanlagen, wo es kostenlos von Bürgern nach Absprache mit dem Bauhof in kleineren Mengen selbst abgeholt werden kann. Die Verladung und der Abtransport darf aber zu keiner Beeinträchtigung der evtl. noch laufenden Arbeiten führen und die städt. Grünanlagen dürfen nicht beschädigt werden. Es wird keine Verladehilfe gestellt. Ansprüche auf bestimmt Holzarten und -mengen sowie Reservierungen sind ausgeschlossen. Sollte das Schnittholz aus verschiedenen Gründen nicht an der Schnittstelle verbleiben können, erfolgt der Transport zum städt. Bauhof, wo es ebenfalls nach Absprache in kleinen Mengen abgeholt werden kann. Warum sind die meisten Kastanien in Jülich krank? - Ein Großteil der Jülicher Kastanien sind nicht nur von der Kastanienminiermotte und Blattbräunepilze befallen, die im Übrigen eher harmlos sind, sondern auch mit der Bakterienkrankheit Pseudomonas syringae aesculi infiziert. Diese Krankheit äußert sich im Anfangsstadium in blutenden Flecken auf der Rinde und Blattaufhellungen, kann dann Sitzungsvorlage 428/2014 Seite 4 aber bis zum Absterben von Kronenteilen und großflächigen Rindenschäden führen, die eine Besiedlung von weiteren holzzersetzenden Pilzen nach sich zieht. Da Kastanienholz sehr zu Sprödbruch neigt, ist bei weiterem Pilzbefall schneller Handlungsbedarf gefragt. Warum wurden in den letzten Jahren subjektiv gesehen viele Bäume in Jülich gefällt? - Da in Jülich die meisten Bäume in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg gepflanzt worden sind und diese leider – aus heutiger Sicht bzw. nach heutigen Erkenntnissen - oft an ungeeigneten Standorten stehen, wie z.B. kleine Baumscheiben, enge Straßen und zu dichte Pflanzungen und außerdem eher unpassend ausgewählt worden sind, das heißt falsche Wuchsformen und Sortenauswahl getroffen worden sind, haben wir nun mit den Spätfolgen dieser Fehler zu kämpfen. Die Bäume kommen in die Jahre und weisen irreparable Schäden auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Leider gibt es dann oft nur die Möglichkeit der Fällung, um die Sicherheit wieder herzustellen. Warum werden manche Bäume jedes Jahr beschnitten und manche nicht?  Unsere Straßenbäume haben unterschiedliche Wuchsformen und natürliche Erscheinungsbilder (Habitus), welche der Baum mehr oder weniger von selbst ausbildet. Besondere Formen, wie Kugel- oder Säulenbäume, benötigen aber in regelmäßigen Abständen einen Rückschnitt, damit die ursprüngliche Form besser beibehalten werden kann z.B. Kugelahorn oder Säulenhainbuche. Diese Bäume vertragen einen Schnitt dann auch in der Regel sehr gut, wobei andere Bäume, die eine völlig andere Wuchsart haben, durch einen kräftigen Rückschnitt stark geschädigt werden und sogar zu Gefahrenbäume werden können, wie zum Beispiel eine Birke oder eine Walnuss. Wie sieht das bei Waldflächen aus? - Die Waldflächen, die im Besitz der Stadt Jülich sind, sind ca 279 ha groß und damit in den vergangenen 10 Jahren durch Aufforstungsmaßnahmen um ca 30 ha angewachsen. Insgesamt wurden hier rund 53.000 Bäume angepflanzt. - Zur Bewirtschaftung dieser Flächen hat sich die Stadt Jülich bereits vor Jahren mit anderen Kommunen aber auch mit privaten Waldbesitzern zu einer Forstbetriebsgemeinschaft (Forstbetriebsgemeinschaft Ville) zusammengeschlossen. Die Forstbetriebsgemeinschaft wiederum erledigt ihre Arbeiten unter Zuhilfenahme von Förstern des Landesbetriebes Wald und Holz. - Alle Maßnahmen (Fällungen, Anpflanzungen u.ä.) erfolgen immer in Abstimmung mit dem zuständigen Förster, der diese Aufgaben fachlich begleitet bzw beaufsichtigt. Natürlich erfolgen diese Maßnahmen auch in enger Abstimmung mit dem Kreis Düren – Untere Landschaftsbehörde – und unter Berücksichtigung der gültigen Landschaftspläne. Was geschieht mit dem Holz aus den städtischen Waldflächen? Sitzungsvorlage 428/2014 Seite 5 - Grundsätzlich erfolgt bei Fällmaßnahmen eine Vergabe der Arbeiten durch den Förster. Üblicherweise wird das geschlagene Holz durch den Förster auf gemessen und von der beauftragten Firma verwertet. Die Einnahmen aus diesem Holzverkauf tragen zur Finanzierung der Fällarbeiten bei. Warum können nicht einfach Privatleute das Holz aus den städtischen Waldflächen herausholen? - Wie bereits dargestellt, deckt der Verkauf des Holzes teilweise die Kosten der Maßnahmen. Das Holz, das durch Private aus dem Wald geholt wird, fehlt bei der Finanzierung der Gesamtkosten. Diese Kosten müssen von der Allgemeinheit übernommen werden. Aus diesem Grunde werden auch alle Fälle, in denen Holz ohne Zustimmung der Stadt aus den Waldflächen entfernt wird, zur Anzeige gebracht. Lt. Auskunft des Landesbetriebes Wald und Holz ist das ein Problem, das in den letzten Jahren stark zunimmt. - Es gibt auch Fälle, in denen das Holz bewusst aus ökologischen Gesichtspunkten an Ort und Stelle verbleibt, um eine natürliche Entwicklung der betroffenen Flächen zu unterstützen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 428/2014 x nein nein Seite 6