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Mitteilung (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 03.02.2009 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 17.02.2009 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Kreuzau Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung sicherzustellen, sind vom Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Sie sind dem Rat gem. § 31 (1) Gemeindehaushaltsverordnung zur Kenntnis zu geben. Entsprechend dieser Vorgabe leite ich Ihnen als Anlage die „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Gemeinde Kreuzau“ vom 1.12.2008 zu. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen