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Allgemeine Vorlage (Entlassung des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,5 kB
Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 15.01.2009 Vorlagen-Nr.: 8/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 03.02.2009 17.02.2009 Entlassung des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Sanfleber, hat mit Schreiben vom 14.01.2009 um vorzeitige Entlassung aus diesem Amt gebeten. Herr Sanfleber ist seit dem 01.12.1978 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Vom 28.06.1996 bis 19.02.2002 hatte er die Funktion des stellvertretenden Wehrführers inne. Berufliche Gründe zwangen ihn 2002 den Posten des Stellvertreters nieder zu legen. Am 25.04.2006 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau ihn mit Wirkung vom 01.05.2006 auf die Dauer von 6 Jahren erneut zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund beruflicher und privater Gründe sieht er leider keine Möglichkeit mehr, die Feuerwehr Kreuzau ordnungsgemäß zu führen, was ihn erneut veranlasst hat, um vorzeitige Entlassung aus dem Amt des Wehrleiters zu bitten. Herr Sanfleber ist seit vielen Jahren in verantwortungsvollen Positionen für die Feuerwehr Kreuzau tätig und hat sich mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit sehr verdient gemacht. Aus diesem Grund und aufgrund seiner äußerst angespannten beruflichen Situation, sollte seinem Wunsch entsprochen werden, auch wenn derzeit noch kein Nachfolger benannt werden kann. Der Wehrführer der Feuerwehr Kreuzau, Herr Eismar, hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dem Wunsch von Herrn Sanfleber nachzukommen und ihn umgehend aus der Verantwortung zu entlassen. Die Arbeit des stellvertr. Wehrführers wird bis auf weiteres auf die drei Zugführer aufgeteilt. Da das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz allerdings einen stellvertretenden Wehrführer zwingend fordert, wird die Feuerwehr Kreuzau mittelfristig einen geeigneten Kandidaten für diese Funktion vorschlagen. Die Ernennung und Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt durch den Rat der Gemeinde Kreuzau. Es wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Sanfleber wird auf eigenen Wunsch aus dem Amt des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau zum 17.02.2009 entlassen. Die Gemeinde Kreuzau spricht ihm für seine Tätigkeit in diesem Amt Dank und Anerkennung aus.“ Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: - Ramm - Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-