Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 15.01.2009
Vorlagen-Nr.: 8/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
03.02.2009
17.02.2009
Entlassung des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der
stellvertretende
Wehrführer
der
Freiwilligen
Feuerwehr
Kreuzau,
Herr
Gemeindebrandinspektor Bernd Sanfleber, hat mit Schreiben vom 14.01.2009 um vorzeitige
Entlassung aus diesem Amt gebeten.
Herr Sanfleber ist seit dem 01.12.1978 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Vom 28.06.1996 bis
19.02.2002 hatte er die Funktion des stellvertretenden Wehrführers inne. Berufliche Gründe
zwangen ihn 2002 den Posten des Stellvertreters nieder zu legen.
Am 25.04.2006 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau ihn mit Wirkung vom 01.05.2006 auf die Dauer
von 6 Jahren erneut zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bestellt
und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum
Ehrenbeamten ernannt.
Aufgrund beruflicher und privater Gründe sieht er leider keine Möglichkeit mehr, die Feuerwehr
Kreuzau ordnungsgemäß zu führen, was ihn erneut veranlasst hat, um vorzeitige Entlassung aus
dem Amt des Wehrleiters zu bitten.
Herr Sanfleber ist seit vielen Jahren in verantwortungsvollen Positionen für die Feuerwehr Kreuzau
tätig und hat sich mit seiner ehrenamtlichen Tätigkeit sehr verdient gemacht. Aus diesem Grund
und aufgrund seiner äußerst angespannten beruflichen Situation, sollte seinem Wunsch
entsprochen werden, auch wenn derzeit noch kein Nachfolger benannt werden kann. Der
Wehrführer der Feuerwehr Kreuzau, Herr Eismar, hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dem
Wunsch von Herrn Sanfleber nachzukommen und ihn umgehend aus der Verantwortung zu
entlassen.
Die Arbeit des stellvertr. Wehrführers wird bis auf weiteres auf die drei Zugführer aufgeteilt. Da das
Feuerschutzhilfeleistungsgesetz allerdings einen stellvertretenden Wehrführer zwingend fordert,
wird die Feuerwehr Kreuzau mittelfristig einen geeigneten Kandidaten für diese Funktion
vorschlagen.
Die Ernennung und Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt durch den Rat
der Gemeinde Kreuzau. Es wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Herr Gemeindebrandinspektor Bernd Sanfleber wird auf eigenen Wunsch aus dem Amt des
stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau zum 17.02.2009 entlassen. Die
Gemeinde Kreuzau spricht ihm für seine Tätigkeit in diesem Amt Dank und Anerkennung aus.“
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Ramm -
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-2-