Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 15.01.2009
Vorlagen-Nr.: 6/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
27.01.2009
03.02.2009
17.02.2009
Verwendung der Sportpauschale
I. Sach- und Rechtslage:
Der FC Fortuna Maubach 1910 e. V. hat mit Schreiben vom 12.11.2008 den formellen Antrag
gestellt, aus Mitteln der Sportpauschale einen Zuschuss zu der Erneuerung der Zaunanlage am
Sportplatz Untermaubach zu gewähren.
Geplant ist, die ca. 200m lange und 2m hohe Einzäunung zu entfernen, da diese nach nunmehr
etwa 30 Jahren in einem sehr schlechten Zustand ist. Die Pfosten sind morsch und der Zaun ist so
defekt, dass eine Reparatur nicht mehr lohnenswert ist. Eine Erneuerung ist zwingend erforderlich,
da ansonsten die Bälle auf die unmittelbar angrenzende K 31 gelangen könnten, wodurch eine
Unfallgefahr bestehen würde. Die Angaben des Vereins können von hier bestätigt werden.
Es ist nunmehr seitens des FC Fortuna Maubach beabsichtigt, zur Erneuerung der Zaunanlage
nur das Material zu kaufen und alle anderen Arbeiten in Eigenleistung zu erledigen. Aus diesem
Grunde wurden keine Kostenvoranschläge vorgelegt, in denen Lohnkosten enthalten sind. Diese
Kosten werden pauschal mit 3.600 EUR angegeben (300 Arbeitsstunden á 12 EUR). Bei früheren
Maßnahmen sind bereits Kosten in dieser Größenordnung abgerechnet worden, so dass hier
meiner Meinung nach auf einen entsprechenden Kostenvoranschlag einer Fachfirma verzichtet
werden kann. Die Angaben konnten ebenso vom Bauamt bestätigt werden.
Die nachgewiesenen Materialkosten belaufen sich nach dem günstigeren Angebot auf 1.958,03
EUR. In dieser Höhe wird ein Zuschuss beantragt. Dieser Betrag ist geringer als die gesamten
Kosten der Maßnahme (3.600 EUR Personalkosten und 1.958,03 EUR Materialkosten), so dass
diesem Antrag zugestimmt werden kann. Die Kosten des Alternativangebotes belaufen sich auf
2.102,86 EUR. Beide Angebote sowie der Antrag sind als Anlage beigefügt.
Bisher wurde gefordert, dass ein Negativnachweis des Landessportbundes über die
Bezuschussung der geplanten Maßnahme beigebracht wird. Nach Aussage des LSB ist aber das
Investitionshilfeprogramm bereits 2008 für drei Jahre ausgesetzt worden. An diese Stelle ist
zunächst das neu aufgelegte Sportstättenfinanzierungsprogramm getreten, aus dem die Vereine
zinsgünstige Darlehen erhalten können. Diese sollen aber verständlicherweise im vorliegenden
Fall nicht in Anspruch genommen werden, da der Verein sich dann verschulden müsste, um eine
gemeindeeigene Anlage zu sanieren.
In Untermaubach ist die Besonderheit gegeben, dass die Sportstätte an den Verein verpachtet ist.
Nach § 4 des Pachtvertrages ist der Pächter verpflichtet, das Grundstück sowie die Aufbauten
jederzeit in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten. Hieraus kann aber nicht abgeleitet
werden, dass die Erneuerung der Zaunanlage durch den Verein auf eigene Kosten durchzuführen
ist. Vielmehr ist in § 4 des Pflege- und Wartungsvertrages aufgeführt, dass der Verein nicht für
Schäden haftet, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Bei einem 30 Jahre alten Zaun
kann man aber sicher von normalem Verschleiß sprechen.
Das Engagement des Vereins, die gemeindeeigene Sportstätte in einem einwandfreien Zustand zu
halten, kann nicht hoch genug gewertet werden. Aus diesem Grund sollte dem Antrag, die
Materialkosten in Höhe von 1.958,03 EUR aus Mitteln der Sportpauschale zu übernehmen,
entsprochen werden. Seitens des Gemeindesportverbandes wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass
man dem Antrag des Vereins ebenfalls zustimmt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Zuschuss in Höhe von 1.958,03 EUR kann aus Mitteln der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale gewährt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem FC Fortuna Maubach 1910 wird aus Mitteln der vom Land Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung gestellten Sportpauschale ein Zuschuss von bis zu 1.958,03 EUR gewährt.
Vorausgesetzt wird aber, dass im Rahmen der Eigenleistung mindestens 164 Arbeitsstunden
durch Belege nachgewiesen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Zuschuss entsprechend
zu reduzieren.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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