Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 15.01.2009 Vorlagen-Nr.: 6/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 27.01.2009 03.02.2009 17.02.2009 Verwendung der Sportpauschale I. Sach- und Rechtslage: Der FC Fortuna Maubach 1910 e. V. hat mit Schreiben vom 12.11.2008 den formellen Antrag gestellt, aus Mitteln der Sportpauschale einen Zuschuss zu der Erneuerung der Zaunanlage am Sportplatz Untermaubach zu gewähren. Geplant ist, die ca. 200m lange und 2m hohe Einzäunung zu entfernen, da diese nach nunmehr etwa 30 Jahren in einem sehr schlechten Zustand ist. Die Pfosten sind morsch und der Zaun ist so defekt, dass eine Reparatur nicht mehr lohnenswert ist. Eine Erneuerung ist zwingend erforderlich, da ansonsten die Bälle auf die unmittelbar angrenzende K 31 gelangen könnten, wodurch eine Unfallgefahr bestehen würde. Die Angaben des Vereins können von hier bestätigt werden. Es ist nunmehr seitens des FC Fortuna Maubach beabsichtigt, zur Erneuerung der Zaunanlage nur das Material zu kaufen und alle anderen Arbeiten in Eigenleistung zu erledigen. Aus diesem Grunde wurden keine Kostenvoranschläge vorgelegt, in denen Lohnkosten enthalten sind. Diese Kosten werden pauschal mit 3.600 EUR angegeben (300 Arbeitsstunden á 12 EUR). Bei früheren Maßnahmen sind bereits Kosten in dieser Größenordnung abgerechnet worden, so dass hier meiner Meinung nach auf einen entsprechenden Kostenvoranschlag einer Fachfirma verzichtet werden kann. Die Angaben konnten ebenso vom Bauamt bestätigt werden. Die nachgewiesenen Materialkosten belaufen sich nach dem günstigeren Angebot auf 1.958,03 EUR. In dieser Höhe wird ein Zuschuss beantragt. Dieser Betrag ist geringer als die gesamten Kosten der Maßnahme (3.600 EUR Personalkosten und 1.958,03 EUR Materialkosten), so dass diesem Antrag zugestimmt werden kann. Die Kosten des Alternativangebotes belaufen sich auf 2.102,86 EUR. Beide Angebote sowie der Antrag sind als Anlage beigefügt. Bisher wurde gefordert, dass ein Negativnachweis des Landessportbundes über die Bezuschussung der geplanten Maßnahme beigebracht wird. Nach Aussage des LSB ist aber das Investitionshilfeprogramm bereits 2008 für drei Jahre ausgesetzt worden. An diese Stelle ist zunächst das neu aufgelegte Sportstättenfinanzierungsprogramm getreten, aus dem die Vereine zinsgünstige Darlehen erhalten können. Diese sollen aber verständlicherweise im vorliegenden Fall nicht in Anspruch genommen werden, da der Verein sich dann verschulden müsste, um eine gemeindeeigene Anlage zu sanieren. In Untermaubach ist die Besonderheit gegeben, dass die Sportstätte an den Verein verpachtet ist. Nach § 4 des Pachtvertrages ist der Pächter verpflichtet, das Grundstück sowie die Aufbauten jederzeit in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten. Hieraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass die Erneuerung der Zaunanlage durch den Verein auf eigene Kosten durchzuführen ist. Vielmehr ist in § 4 des Pflege- und Wartungsvertrages aufgeführt, dass der Verein nicht für Schäden haftet, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Bei einem 30 Jahre alten Zaun kann man aber sicher von normalem Verschleiß sprechen. Das Engagement des Vereins, die gemeindeeigene Sportstätte in einem einwandfreien Zustand zu halten, kann nicht hoch genug gewertet werden. Aus diesem Grund sollte dem Antrag, die Materialkosten in Höhe von 1.958,03 EUR aus Mitteln der Sportpauschale zu übernehmen, entsprochen werden. Seitens des Gemeindesportverbandes wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass man dem Antrag des Vereins ebenfalls zustimmt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Zuschuss in Höhe von 1.958,03 EUR kann aus Mitteln der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale gewährt werden. III. Beschlussvorschlag: „Dem FC Fortuna Maubach 1910 wird aus Mitteln der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale ein Zuschuss von bis zu 1.958,03 EUR gewährt. Vorausgesetzt wird aber, dass im Rahmen der Eigenleistung mindestens 164 Arbeitsstunden durch Belege nachgewiesen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Zuschuss entsprechend zu reduzieren.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-