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Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
05.11.15, 15:02
Aktualisiert
05.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 532/2015 Az.: 82.4 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.4 Datum: 27.10.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 04.11.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 18.11.2015 vorberatend Rat 15.12.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Benennung Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 20.000,00 p. a. Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: EB Immo Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016/2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Niederlassung Köln, Kranhaus 1, 50678 Köln, wird gemäß § 5 Eigenbetriebsverordnung NRW 2004 i. V. m. § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (vom 09.01.1981) für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne (GPA NRW) vorgeschlagen und nach deren Zustimmung beauftragt. Begründung: Aufgrund der komplexen betrieblichen Strukturen bzw. Abläufe und aufgrund der vorhandenen betrieblichen Kenntnisse ist es wirtschaftlich sinnvoll, die bisher beauftragte Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Rödl & Partner erneut mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Wir haben durchweg positive Erfahrungen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemacht. Die Mehrkosten, aufgrund der komplexen Anforderungen des Eigenbetriebes, werden bei einem Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf ca. 50 % geschätzt. Eine Rotation des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist sichergestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-