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Mitteilung (Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
30.10.14, 17:36
Aktualisiert
30.10.14, 17:36
Mitteilung (Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 13.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 392/2014 Mitteilung Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.10.2014 TOP Ergebnisse Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Mitteilungstext: Am 08. Oktober 2014 wurde mir schriftlich angezeigt, dass die Durchführung eines Bürgerbegehrens zum Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf beabsichtigt ist. Da sich das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 25.09.2014 richtet, muss es drei Monate nach dem Sitzungstag, an dem der Beschluss gefasst wurde, bei der Verwaltung eingehen. Durch die schriftliche Anzeige vom 08. Oktober 2014 ist die Verwaltung zunächst zur Erstellung einer Kostenschätzung verpflichtet. Während diesen Zeitraums ist die Frist unterbrochen. Über den weiteren Verlauf des Bürgerbegehrens werde ich den Rat unterrichten.