Daten
Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
30.10.14, 17:36
Aktualisiert
30.10.14, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 13.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 392/2014
Mitteilung
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.10.2014
TOP
Ergebnisse
Anzeige eines Bürgerbegehrens - hier: Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und
Welldorf
Anlg.: - 1 I
30
SD.Net
Mitteilungstext:
Am 08. Oktober 2014 wurde mir schriftlich angezeigt, dass die Durchführung eines Bürgerbegehrens zum Weiterbetrieb der Lehrschwimmbecken in Koslar und Welldorf beabsichtigt ist. Da sich
das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 25.09.2014 richtet, muss es drei Monate nach
dem Sitzungstag, an dem der Beschluss gefasst wurde, bei der Verwaltung eingehen. Durch die
schriftliche Anzeige vom 08. Oktober 2014 ist die Verwaltung zunächst zur Erstellung einer Kostenschätzung verpflichtet. Während diesen Zeitraums ist die Frist unterbrochen. Über den weiteren
Verlauf des Bürgerbegehrens werde ich den Rat unterrichten.