Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/641-06/K 39 alt
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.12.2008
Vorlagen-Nr.: 4/2008 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.01.2009
03.02.2009
17.02.2009
Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 den Absichtsbeschluss
gefasst, das ehemalige Teilstück der K 39 zwischen Langenbroich und der K 31 gemäß § 7 Abs. 3
StrWG NRW aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles teileinzuziehen. Gleichzeitig
wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Teileinziehungsabsicht in den
Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau öffentlich bekanntzumachen.
Nach Ablauf der Dreimonatsfrist soll nunmehr unter Abwägung eventueller Einwendungen
entschieden werden, ob die Teileinziehung endgültig verfügt wird.
Die Bekanntmachung der beabsichtigten Teileinziehung ist zwischenzeitlich erfolgt. Bis zum
Fristablauf am 27.10.2008 sind 8 Schreiben (davon drei mit Unterschriftenlisten) bei der
Verwaltung eingegangen. Unter Zugrundelegung auch der Unterschriftenlisten haben insgesamt
117 Personen unterschriftlich Einwendungen erhoben.
Während der Einwendungsfrist haben die Antragsteller ihren Antrag nochmals schriftlich bekräftigt.
Die Gemeinde Hürtgenwald und in einem separaten Schreiben der Ortsvorsteher von Straß, Horm
und Schafberg haben je eine negative Stellungnahme zu der beabsichtigten Teileinziehung
abgegeben.
Auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, das seitens der Gemeinde Kreuzau schriftlich
um Stellungnahme gebeten wurde, sowie die Kreispolizeibehörde Düren halten die Beibehaltung
der derzeitigen Verkehrsregelung aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für
sinnvoll und zweckmäßig und haben sich insoweit ebenfalls negativ zu der beabsichtigten
Teileinziehung geäußert.
Aufgrund von zwei durchgeführten Verkehrszählungen während des Berufsverkehrs (7.00 bis 9.00
Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr) ergibt sich eine verkehrsmäßige Tagesbelastung der Straße von ca.
700 bis 900 Fahrzeugen.
Sowohl die Vielzahl der Unterschriften, auf die es rechtlich allerdings nicht entscheidend ankommt,
als auch die einzelnen Begründungen in den Stellungnahmen sprechen deutlich gegen eine
Weiterführung des Teileinziehungsverfahrens.
Auch die Verwaltung sieht nach Abwägung aller Gründe, die für bzw. gegen eine Teileinziehung
sprechen und auch wegen des derzeit guten Zustandes der Straße keine durchgreifende
Notwendigkeit einer Teileinziehung. Zudem habe ich auch in rechtlicher Hinsicht bei allem
Verständnis für die von den Antragstellern vorgetragenen Einzelgründe erhebliche Bedenken,
dass diese einer gerichtlichen Nachprüfung hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffes
„überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles“ standhalten würden.
Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass es selbst bei Annahme, dass der
unbestimmte Rechtsbegriff erfüllt wäre, nach § 7 Abs. 3 StrWG im pflichtgemäßen Ermessen
(Kann-Bestimmung) der Gemeinde Kreuzau steht, den Teileinziehungsbeschluss letztendlich zu
fassen oder nicht.
Nach alledem kann ich Ihnen seitens der Verwaltung nur vorschlagen,
Teileinziehungsverfahren einzustellen und die Teileinziehung nicht zu verfügen.
das
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlussvorschlag:
Nach Abwägung der von den Antragstellern vorgetragenen Gründe und der während der
Einwendungsfrist eingegangenen Einwendungen sowie der Stellungnahmen der Gemeinde
Hürtgenwald, des Ortsvorstehers von Straß, Horm und Schafberg sowie des
Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren und der Kreispolizeibehörde Düren wird das gemäß § 4
Abs. 4 StrWG NRW eingeleitete Teileinziehungsverfahren zur Teileinziehung der Gemeindestraße
zwischen Langenbroich und der K 31 eingestellt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-