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Allgemeine Vorlage (Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
17.02.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31) Allgemeine Vorlage (Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/641-06/K 39 alt BE: Herr Schmühl Kreuzau, 30.12.2008 Vorlagen-Nr.: 4/2008 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 20.01.2009 03.02.2009 17.02.2009 Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31 I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 den Absichtsbeschluss gefasst, das ehemalige Teilstück der K 39 zwischen Langenbroich und der K 31 gemäß § 7 Abs. 3 StrWG NRW aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles teileinzuziehen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die Teileinziehungsabsicht in den Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau öffentlich bekanntzumachen. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist soll nunmehr unter Abwägung eventueller Einwendungen entschieden werden, ob die Teileinziehung endgültig verfügt wird. Die Bekanntmachung der beabsichtigten Teileinziehung ist zwischenzeitlich erfolgt. Bis zum Fristablauf am 27.10.2008 sind 8 Schreiben (davon drei mit Unterschriftenlisten) bei der Verwaltung eingegangen. Unter Zugrundelegung auch der Unterschriftenlisten haben insgesamt 117 Personen unterschriftlich Einwendungen erhoben. Während der Einwendungsfrist haben die Antragsteller ihren Antrag nochmals schriftlich bekräftigt. Die Gemeinde Hürtgenwald und in einem separaten Schreiben der Ortsvorsteher von Straß, Horm und Schafberg haben je eine negative Stellungnahme zu der beabsichtigten Teileinziehung abgegeben. Auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, das seitens der Gemeinde Kreuzau schriftlich um Stellungnahme gebeten wurde, sowie die Kreispolizeibehörde Düren halten die Beibehaltung der derzeitigen Verkehrsregelung aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für sinnvoll und zweckmäßig und haben sich insoweit ebenfalls negativ zu der beabsichtigten Teileinziehung geäußert. Aufgrund von zwei durchgeführten Verkehrszählungen während des Berufsverkehrs (7.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr) ergibt sich eine verkehrsmäßige Tagesbelastung der Straße von ca. 700 bis 900 Fahrzeugen. Sowohl die Vielzahl der Unterschriften, auf die es rechtlich allerdings nicht entscheidend ankommt, als auch die einzelnen Begründungen in den Stellungnahmen sprechen deutlich gegen eine Weiterführung des Teileinziehungsverfahrens. Auch die Verwaltung sieht nach Abwägung aller Gründe, die für bzw. gegen eine Teileinziehung sprechen und auch wegen des derzeit guten Zustandes der Straße keine durchgreifende Notwendigkeit einer Teileinziehung. Zudem habe ich auch in rechtlicher Hinsicht bei allem Verständnis für die von den Antragstellern vorgetragenen Einzelgründe erhebliche Bedenken, dass diese einer gerichtlichen Nachprüfung hinsichtlich des unbestimmten Rechtsbegriffes „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles“ standhalten würden. Der Vollständigkeit halber weise ich noch darauf hin, dass es selbst bei Annahme, dass der unbestimmte Rechtsbegriff erfüllt wäre, nach § 7 Abs. 3 StrWG im pflichtgemäßen Ermessen (Kann-Bestimmung) der Gemeinde Kreuzau steht, den Teileinziehungsbeschluss letztendlich zu fassen oder nicht. Nach alledem kann ich Ihnen seitens der Verwaltung nur vorschlagen, Teileinziehungsverfahren einzustellen und die Teileinziehung nicht zu verfügen. das II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlussvorschlag: Nach Abwägung der von den Antragstellern vorgetragenen Gründe und der während der Einwendungsfrist eingegangenen Einwendungen sowie der Stellungnahmen der Gemeinde Hürtgenwald, des Ortsvorstehers von Straß, Horm und Schafberg sowie des Straßenverkehrsamtes des Kreises Düren und der Kreispolizeibehörde Düren wird das gemäß § 4 Abs. 4 StrWG NRW eingeleitete Teileinziehungsverfahren zur Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31 eingestellt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-