Daten
Kommune
Jülich
Größe
220 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 b) Änderungen in der BenutzungssatzungSeite 1 von 116
§1
3.neu
§2
1. 2.Abatz Erhebung der persönlichen Daten
2.,3.,4., 8., und10. neu
§4
3 neu
§5
1. Medienarten aktualisiert
2. und 6. neu
§6 neu
§7 vorher §6
Ergänzungen bei 2., 4. und 6.
§8 vorher §7
1. neu
4. ist jetzt 3.
altes 2. jetzt in der Gebührensatzung,
altes 3. wurde gestrichen
4., 5., 6., und 7. neu
Alter §8 jetzt in der Gebührensatzung
§9
Neu: Das Einschließen der Taschen und Telefonieverbot außerhalb des Lesecafe.
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Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 18.12.2001
Aufgrund des § 7,8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 666, SGV.NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom
09.10.2007 (GV. NW. S. 380), und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV.NW. S. 712, SGV.NW. 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV. NW. S. 380) hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 30.10.2014
folgende 7. Änderung der Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Jülich beschlossen:
§1
Aufgabe
1.
Die Stadtbücherei Jülich ist eine öffentliche Kultureinrichtung. Die Benutzung erfolgt öffentlich-rechtlich.
Jedermann ist nach Anmeldung berechtigt, die Stadtbücherei Jülich zu benutzen.
2.
Als Mittelpunktbibliothek stellt die Stadtbücherei über das Angebot eines Grundbestandes hinaus einen
ausgebauten Informationsbestand und fremdsprachige Literatur zur Verfügung.
3.
Die Stadtbücherei Jülich dient der Bildung und Fortbildung, der Information, der Förderung geistiger
Arbeit, der Erholung und Freizeitgestaltung.
§2
Benutzung
1.
Die Benutzer melden sich persönlich in der Bücherei an. Bei der Anmeldung ist die Wohnung durch ein
amtliches Dokument nachzuweisen, in der Regel durch Vorlage des Personalausweises. Die Anmeldung wird durch
den Benutzerausweis nachgewiesen.
Dabei werden seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) unter Beachtung der
geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Ausleihregistrierung und in der Statistik
elektronisch gespeichert und bibliotheksintern verarbeitet.
2.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit demselben Wohnsitz können auf Wunsch einen
Familienausweis beantragen.
3.
Institutionen und juristische Personen wie z.B. Schulen oder Kindergärten können ihre Mitarbeiter als
Benutzer in der Bücherei anmelden. Dazu müssen diese bei der Anmeldung neben einem Ausweis eine
Arbeitsbescheinigung der Institution vorlegen und zusätzlich eine private Adresse hinterlegen.
4.
Minderjährige haben bei der Anmeldung die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten
vorzulegen. Mit dem Einverständnis des Erziehungsberechtigten wird dem Minderjährigen Zugang zu allen Medien
in der Bibliothek genehmigt, zur Nutzung zu Hause sind Minderjährige nur für Kinder- und Jugendmedien
berechtigt.
5.
Jeder Benutzer erkennt die Benutzungs- und Gebührensatzung an und hat die Hausordnung einzuhalten.
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6.
Besucher, in deren Wohnung eine ansteckende Krankheit auftritt, sind von der Benutzung der
Stadtbücherei Jülich ausgeschlossen, solange Ansteckungsgefahr besteht.
7.
Änderungen der Personalien und die Änderung der Wohnung sind der Stadtbücherei Jülich unverzüglich
mitzuteilen.
8.
Benutzer mit einer Jahreskarte erhalten neben dem Zugriff auf die Medien in der Stadtbücherei selbst auch
den Zugriff auf die elektronischen Medien der Onleihe Region Aachen. Die Benutzung der Onleihe für Leser mit
einem Ausweis für Einzelausleihen ist untersagt sowie für Kinder und Jugendliche.
9.
Für Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Empfänger von Leistungen der Arbeitsverwaltung,
Sozialhilfeempfänger und Personen, die diesen gleichgestellt sind, wird für die Jahreskarte eine Ermäßigung
von 50 % gewährt.
10.
Die Leitung der Stadtbücherei kann für die Benutzung einzelner Medien und Einrichtungen besondere
Bestimmungen treffen.
§3
Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungssatzung verstoßen, können von der Benutzung der
Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Ihnen kann der Zutritt durch die Leitung der Bücherei dauernd oder
zeitweise untersagt werden. Zuwiderhandlungen können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
§4
Benutzerausweis
1.
Der Benutzerausweis ist Eigentum der Stadt Jülich. Er ist jederzeit nach Aufforderung zurückzugeben.
2.
Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich mitzuteilen.
3.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und nur für den eingetragenen Benutzer gültig.
4.
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer. Bei Verlust
des Ausweises jedoch nur bis zur Meldung des Verlustes bei der Stadtbücherei Jülich.
§5
Ausleihe
1.
Medien werden gegen Vorlage des Benutzerausweises für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen. Die
Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Für CDs, CD-Roms, DVDs, Blu-Rays, Konsolenspiele und
Zeitschriften gilt eine verkürzte Ausleihfrist. Für besonders gefragte Medien kann die Leihfrist ebenfalls verkürzt
werden.
Präsenzbestände können in Ausnahmefällen über das Wochenende und über Feiertage entliehen werden.
2.
Bei der Ausleihe erhält der Nutzer eine Quittung über die gerade ausgeliehenen Medien. Darauf ist das
Rückgabedatum vermerkt.
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3.
Die Leihfrist kann maximal zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
4.
Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr vorbestellt werden.
5.
Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können auf Antrag des Benutzers gegen
eine Gebühr im auswärtigen Leihverkehr nach den dafür geltenden Richtlinien bestellt werden.
6. Für die Onleihe gelten die Nutzungsbedingungen, die auf der Webseite der Onleihe Region Aachen zu finden
sind.
§6
Internetnutzung
Die Internetzugänge und Arbeitsplätze der Stadtbücherei dienen der Information, Recherche, Kultur, Bildung und
Fortbildung.
Ein gültiger Benutzerausweis der Stadtbücherei berechtigt zur Nutzung der Internet- und Office-PCs. Gastnutzer
ohne Benutzerausweis weisen Ihre Identität unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nach. Die Nutzer
tragen sich mit Datum, Uhrzeit Und Ausweisnummer an der Infotheke ein. Kinder sind durch die Unterschrift des
Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung ebenfalls zur Nutzung der PCs berechtigt. Die PCs werden
Sowohl Abruf als auch Verbreitung von pornografischen, Gewalt verherrlichenden, jugendgefährdenden oder
strafbaren Inhalten und die Nutzung zu kommerziellen Zwecken sind untersagt. Mit der Nutzung der
bereitgestellten Geräte und Zugänge werden diese Regeln anerkannt, Zuwiderhandlung führen zum Ausschluss von
der Benutzung. Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch die Nutzung der OnlineDienste (z.B. die Offenlegung seiner persönlichen Daten) entstehen.
§7
Behandlung der Medien
1.
Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
2.
Alle Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Sie sind vor Veränderung, Beschmutzung und
Beschädigung aller Art zu bewahren. Auch z.B. Markierungen oder Unterstreichungen in Büchern sind
Beschädigungen und führen zu einer Ersatzpflicht durch den Benutzer.
3.
Der Benutzer hat bei der Entgegennahme eines Mediums auf bereits vorhandene Mängel hinzuweisen.
4.
Für beschmutzte, beschädigte oder abhanden gekommene Medien hat der Benutzer unabhängig von
persönlichem Verschulden Ersatz zu leisten und ggf. anfallende Zusatzkosten für technische Bearbeitung oder
Material nach Ermessen der Stadtbücherei zu übernehmen.
5.
Beim Kopieren ist das Urheberrechtsgesetz zu beachten.
6.
Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Medien oder der Onleihe entstehen.
§8
Rückgabe und verspätete Rückgabe
1.
Die Medien müssen vor Ablauf der Leihfrist in der Bücherei zurückgegeben werden, sofern keine
Verlängerung durch den Nutzer erfolgte/möglich war.
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Für Medien die außerhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten des Kulturhauses (Museum, Stadtarchiv
und Stadtbücherei) geworfen werden, übernimmt die Bücherei keine Haftung da auch andere Personen
Zugriff haben.
Die Stadtbücherei stellt keine Rückgabequittung über die Medien aus.
2.
Nach Ablauf der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien in der zweiten Überziehungswoche
schriftlich angemahnt. Säumnisgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer keine schriftliche
Aufforderung zur Rückgabe der Medien erhalten hat.
Die verspätete Rückgabe ist zu entgelten. Die Höhe kann der Gebührensatzung entnommen werden. Die
Gebühren steigern sich je neu angefangener Säumniswoche.
Für die 1. und 2. schriftliche Mahnung wird jeweils eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die 3. schriftliche Mahnung
erfolgt per Einschreiben. Hierfür wird eine erhöhte Verwaltungsgebühr fällig. Die Höhe der Verwaltungsgebühren
sind ebenfalls der Gebührensatzung zu entnehmen.
3.
Die Einziehung der Gebühren sowie der Medien, zu deren Rückgabe vergeblich schriftlich aufgefordert
wurde, ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Sie erfolgt nach dem jeweils geltenden
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land NRW und der hierzu erlassenen Kostenordnung. Zudem fällt durch
die Stadtbücherei eine Bearbeitungsgebühr an.
4.
Benutzer sind selbst für die rechtzeitige Rückgabe der Medien verantwortlich. Ein Abhandenkommen der
Ausleihquittung oder eine fehlende Erinnerung ist kein Grund für eine verspätete Rückgabe der Medien und führt
nicht zu einem Erlass der Mahngebühren.
5.
Für online verlängerte Medien muss der Benutzer nachweisen können, dass die Medien ordnungsgemäß
(z.B. über einen Bildschirmausdruck des aktuellen Kontostands) verlängert wurden. Andernfalls muss die
Stadtbücherei anfallende Gebühren erheben.
6.
Medien die mit einer Mahngebühr belastet sind können vom Nutzer nicht mehr über das Onlineportal der
Stadtbücherei Jülich verlängert werden.
7.
Ab 15 € offenstehender Gebühren wird das Benutzerkonto gesperrt bis die Gebühren bei der Stadtbücherei
beglichen wurden. Eine Nutzung der elektronischen Angebote wie die Verlängerung der Medien über das
Internetportal oder die Nutzung der Onleihe ist bis zu einem Begleichen der Gebühren bei der Stadtbücherei nicht
möglich.
§9
Verhalten in der Stadtbücherei
Die Büchereibenutzer sollen sich so verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder
in der Benutzung der Einrichtung beeinträchtigt werden. Die Büchereibenutzer sind angehalten ihre Taschen,
Rucksäcke usw. vor Betreten der Bücherei wegzuschließen. Dazu sind Schränke im Lesecafé vorhanden und es
stehen Ausleihkörbe in der Bücherei zur Verfügung.
Nicht gestattet ist insbesondere
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Lärmen
Benutzung von Radios oder anderen privaten Tonquellen
Rauchen. Dies gilt auch für Veranstaltungen.
Essen und Trinken außerhalb des Lesecafès. Dies gilt auch für Veranstaltungen.
Telefonieren außerhalb des Lesecafès.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 17. Dezember 1991 mit
allen Änderungssatzungen außer Kraft.