Daten
Kommune
Jülich
Größe
152 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
19.09.14, 10:27
Aktualisiert
19.09.14, 10:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 18.12.2001
Aufgrund des § 7,8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW. S. 666, SGV.NW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV. NW. S. 380), und der §§ 2,4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV.NW. S. 712, SGV.NW. 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV. NW. S. 380) hat der Rat der Stadt Jülich in seiner
Sitzung am 14.04.2011 folgende 6. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Stadtbücherei Jülich beschlossen:
§1
Aufgabe
1.
Die Stadtbücherei Jülich ist eine öffentliche Kultureinrichtung. Die Benutzung
erfolgt öffentlich-rechtlich. Jedermann ist nach Anmeldung berechtigt, die
Stadtbücherei Jülich zu benutzen.
2.
Als Mittelpunktbibliothek stellt die Stadtbücherei über das Angebot eines
Grundbestandes hinaus einen ausgebauten Informationsbestand und fremdsprachige
Literatur zur Verfügung.
§2
Benutzung
1.
Bei der Anmeldung ist die Wohnung durch ein amtliches Dokument
nachzuweisen, in der Regel durch Vorlage des Personalausweises. Die Anmeldung
wird durch den Benutzerausweis nachgewiesen.
2.
Minderjährige haben bei der Anmeldung die schriftliche Erlaubnis eines
Erziehungsberechtigten vorzulegen. Mit dem Einverständnis des
Erziehungsberechtigten wird dem Minderjährigen Zugang zu allen Medien der
Bibliothek genehmigt.
3.
Jeder Benutzer erkennt die Benutzungssatzung an und hat die Hausordnung
einzuhalten.
Besucher, in deren Wohnung eine ansteckende Krankheit auftritt, sind von der
Benutzung der Stadtbücherei Jülich ausgeschlossen, solange Ansteckungsgefahr
besteht.
Änderungen der Personalien und die Änderung der Wohnung sind der Stadtbücherei
Jülich unverzüglich mitzuteilen.
Anlage 1a - alte Benutzungsgebührensatzung
§3
Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungssatzung verstoßen, können von der Benutzung
der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Ihnen kann der Zutritt durch die Leitung der Bücherei dauernd
oder zeitweise untersagt werden. Zuwiderhandlungen können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
§4
Benutzerausweis
1.
Der Benutzerausweis ist Eigentum der Stadt Jülich. Er ist jederzeit nach Aufforderung
zurückzugeben.
2.
Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich mitzuteilen.
3.
Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer. Bei
Verlust des Ausweises jedoch nur bis zur Meldung des Verlustes bei der Stadtbücherei Jülich.
§ 5 1)
Ausleihe
1.
Medien werden gegen Vorlage des Benutzerausweises für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen.
Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen. Für Videos, CDs, CD-Roms, DVDs und Zeitschriften gilt
eine verkürzte Ausleihfrist. Für besonders gefragte Medien kann die Leihfrist ebenfalls verkürzt werden.
Präsenzbestände können in Ausnahmefällen über das Wochenende und über Feiertage entliehen werden.
2.
Die Leihfrist kann maximal zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.
3.
Ausgeliehene Medien können gegen Gebühr vorbestellt werden.
4.
Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können auf Antrag des Benutzers
im auswärtigen Leihverkehr nach den dafür geltenden Richtlinien bestellt werden.
§6
Behandlung der Medien
1.
Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
2.
Alle Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Sie sind vor Veränderung, Beschmutzung und
Beschädigung aller Art zu bewahren.
3.
Der Benutzer hat bei der Entgegennahme eines Mediums auf bereits vorhandene Mängel
hinzuweisen.
4.
Für beschmutzte, beschädigte oder abhanden gekommene Medien hat der Benutzer Ersatz zu
leisten.
§ 5 Ziffer 1 zuletzt geändert durch 2. Satzung zur Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 09.10.2003
(in Kraft ab 01.11.2003)
1)
Anlage 1a - alte Benutzungsgebührensatzung
5.
Beim Kopieren ist das Urheberrechtsgesetz zu beachten.
6.
Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Medien entstehen.
§ 7 1)
Verspätete Rückgabe
1.
Nach Ablauf der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien in der zweiten Überziehungswoche
schriftlich angemahnt. Säumnisgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer keine schriftliche
Aufforderung zur Rückgabe der Medien erhalten hat.
Die verspätete Rückgabe ist wie folgt zu entgelten:
Erste angefangene Versäumniswoche:
0,50 € je Medium
Zweite angefangene Versäumniswoche:
1,50 € je Medium
Dritte angefangene Versäumniswoche:
3,00 € je Medium
Vierte angefangene Versäumniswoche:
5,00 € je Medium
Bei Medienpaketen wird jedes einzelne Medium gesondert berechnet.
Für die 1. und 2. schriftliche Mahnung wird jeweils eine Verwaltungsgebühr von 1,-- € erhoben. Die 3.
schriftliche Mahnung erfolgt per Einschreiben. Die zusätzliche Verwaltungsgebühr beträgt 4,-- €.
2.
Überschreiten der Nutzungsfrist bei Nachschlagewerken (Präsenzbestand) und Videofilmen und
DVD`s:
0,50 €
Je Kalendertag und Medieneinheit
3.
Für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren wird die gesamte Säumnisgebühr auf maximal 26,-€ begrenzt.
4.
Die Einziehung der Gebühren sowie der Medien, zu deren Rückgabe vergeblich schriftlich
aufgefordert wurde, erfolgt nach dem jeweils geltenden Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land
NRW und der hierzu erlassenen Kostenordnung.
§ 8 1)
Gebühren
1.
Die Entleihung der Medien ist gebührenpflichtig:
Jahreskarte für Erwachsene
15,00 €
§ 7 Absatz 2 zuletzt geändert durch 3. Satzung zur Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 18.05.2006
(in Kraft ab 27.05.2006)
1)
§ 8 zuletzt geändert durch 4. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 05.05.2008
1)
Anlage 1a - alte Benutzungsgebührensatzung
Jahreskarte für Schüler u. Studenten ab 18 Jahren
7,50 €
alternativ (zu beiden Gruppen) Einzelgebühr für 1 Medieneinheit 1,00 €
Ausleihgebühr für DVDs
1,50 €
Ausleihgebühr für CD-Roms
1,00 €
Ausleihgebühr für Konsolenspiele
2,00 €
2. Ausstellen eines Ersatz-Benutzerausweises
5,00 €
Ersatz eines EDV-Etiketts
2,50 €
3.
Ausleihgebühr für den auswärtigen Leihverkehr:
je Medieneinheit
2,50 €
Kopien (je Bestellung)
1,50 €
4.
Gebühr für Vorbestellungen
0,50 €
5.
Leserkontoquittung (Kopie)
1,00 €
6.
a)
Zugang zum Internet
Die Internetnutzung setzt den Besitz eines Benutzerausweises
Voraus. Die Nutzung der ersten halben Stunde ist kostenfrei.
Erwachsene ohne gültige Jahreskarte zahlen ab der
Ersten halben Stunde.
Kosten je halbe Stunde pro Nutzerin/Nutzer und Tag
1,00 €
b)
Computerausdruck
0,10 €
c)
Diskette
0,50 €
7.
In folgenden Fällen ist Ersatz in Geld zu leisten:
Bei Beschmutzung, Beschädigung oder Verlust von Medien und
Spielteilen bis zur Höhe des Neuanschaffungspreises, mindestens
jedoch je Medium/Spielteil
1,00 €
8.
Für Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Empfänger von Leistungen der
Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeempfänger und Personen, die diesen gleichgestellt sind, wird für die
Jahreskarte eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
9.
Bei der Ausleihe von Spielkonsolen und zugehörigen Controllern wird eine Kaution einbehalten, die
nach Rückgabe der Geräte zurückerstattet wird.
§9
Verhalten in der Stadtbücherei
Anlage 1a - alte Benutzungsgebührensatzung
Die Büchereibenutzer sollen sich so verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder
in der Benutzung der Einrichtung beeinträchtigt werden.
Nicht gestattet ist insbesondere
► Lärmen
► Benutzung von Radios oder anderen privaten Tonquellen
► Rauchen
► Essen und Trinken.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Jülich vom 17. Dezember
1991 mit allen Änderungssatzungen außer Kraft.