Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
10.12.08, 21:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 05.11.2008
Vorlagen-Nr.: 79/2008
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2008
09.12.2008
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von
Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau ist verpflichtet, zur Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen
und Zuwanderern geeignete Übergangsheime bereit zu halten. Nach der Aufgabe des
Wohnheimes Niederauer Straße (ehemaliges Munitionsdepot) stehen hierfür noch das
gemeindeeigene Objekt Hauptstraße 131 für Aussiedler sowie das angemietete Objekt
Gereonstraße 22 für Flüchtlinge und Zuwanderer zur Verfügung. Diese beiden Objekte
sind auch ausreichend, da die Zahl der infrage kommenden Personen in den letzten
Jahren deutlich gesunken ist.
Da aber ein Objekt aufgegeben worden ist, muss eine neue Satzung bezüglich der
Benutzungsgebühren erlassen werden. Die Satzung vom 17.07.1992 tritt damit außer
Kraft. Eine erneute Widmung ist nicht erforderlich, da beide Objekte bereits
zweckentsprechend gewidmet sind. Für das bisherige Objekt „Wohnheim Niederauer
Straße“ wird die Widmung aufgehoben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von
Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von
Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern wird in der als Anlage beigefügten Form
beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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