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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
10.12.08, 21:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 05.11.2008 Vorlagen-Nr.: 79/2008 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2008 09.12.2008 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau ist verpflichtet, zur Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern geeignete Übergangsheime bereit zu halten. Nach der Aufgabe des Wohnheimes Niederauer Straße (ehemaliges Munitionsdepot) stehen hierfür noch das gemeindeeigene Objekt Hauptstraße 131 für Aussiedler sowie das angemietete Objekt Gereonstraße 22 für Flüchtlinge und Zuwanderer zur Verfügung. Diese beiden Objekte sind auch ausreichend, da die Zahl der infrage kommenden Personen in den letzten Jahren deutlich gesunken ist. Da aber ein Objekt aufgegeben worden ist, muss eine neue Satzung bezüglich der Benutzungsgebühren erlassen werden. Die Satzung vom 17.07.1992 tritt damit außer Kraft. Eine erneute Widmung ist nicht erforderlich, da beide Objekte bereits zweckentsprechend gewidmet sind. Für das bisherige Objekt „Wohnheim Niederauer Straße“ wird die Widmung aufgehoben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Gemeinde Kreuzau für die vorläufige Unterbringung von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-