Daten
Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
20.10.14, 09:28
Aktualisiert
31.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 10.10.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 390/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.10.2014
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates
der Stadt Jülich
Anlg.: ./.
I
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung der ausschussbegleitenden Gremien folgende
sachkundige Einwohner in die aufgeführten Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau (PUB)
Gremium
sachk. Einwohner
Integrationsrat
Ahmed El Kholy
Arbeitskreis für ein inkl. Jülich Marie Maßmann
Seniorenbeirat
Irmtraut Marsiat
Umweltbeirat
Jannik Ehlert
Stellvertretung
Abdallah Kansso
Christoph Beckers
Marlies Keil
Claudia Hein
Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport (JuFISSS)
Gremium
sachk. Einwohner
Stellvertretung
Integrationsrat
Ali Chehadeh
Abdallah Kansso
Arbeitskreis für ein inkl. Jülich wird noch benannt
wird noch benannt
Seniorenbeirat
Marianne Radermacher
Gerti Hartmann
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (KWS)
Gremium
sachk. Einwohner
Stellvertretung
Integrationsrat
Elena Wyrwich
Zhimeng Hong
Arbeitskreis für ein inkl. Jülich wird noch benannt
wird noch benannt
Seniorenbeirat
Gisela Booz
Ruth Tavernier-Schwab
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass
a) nach § 15 Abs. 4 jeweils ein Mitglied des Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) mit beratender Stimme im JuFISSS, PUB und KWS vertreten ist,
b) nach § 16 Abs. 2 ein Mitglied des Umweltbeirates mit beratender Stimme im PUB vertreten ist,
c) nach § 17 Abs. 2 jeweils ein Mitglied des Seniorenbeirates mit beratender Stimme im JuFISSS,
PUB und KWS vertreten ist.
Zudem hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung vom 14.07.2010 bzw. 09.12.2010 beschlossen,
dass jeweils ein Mitglied des Integrationsrates mit beratender Stimme im JuFISSS, PUB und KWS
vertreten ist. Diese Vorgabe soll abschließend in die Hauptsatzung der Stadt Jülich aufgenommen
werden und ist Bestandteil des heutigen Tagesordnungspunktes „Änderung der Hauptsatzung - Bildung eines Integrationsrates“.
Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) wird voraussichtlich in seiner Sitzung am
02.12.2014 die sachkundigen Einwohner für den KIS und den JuFISSS bestimmen. Die gegenwärtigen Benennungen können aufgrund der Neuzuschnitte der beiden Ausschüsse nicht weiter berücksichtigt werden.
Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO
NRW. Das bedeutet, dass auch die sachkundigen Einwohner nur über entsprechende Wahlvorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen in einen Ausschuss gewählt werden können, und zwar nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang, sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Ausschusses nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Im letzteren Fall
ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich somit
um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am
25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder
des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen.
Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden
bei der Zusammensetzung und bei der Berechnungen der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht
mitgezählt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 390/2014
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 390/2014
x
nein
nein
Seite 3