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Sitzungsvorlage (Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
20.10.14, 09:28
Aktualisiert
31.10.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich) Sitzungsvorlage (Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 10.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 390/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.10.2014 TOP Ergebnisse einstimmig Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich Anlg.: ./. I SD.Net 30 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung der ausschussbegleitenden Gremien folgende sachkundige Einwohner in die aufgeführten Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau (PUB) Gremium sachk. Einwohner Integrationsrat Ahmed El Kholy Arbeitskreis für ein inkl. Jülich Marie Maßmann Seniorenbeirat Irmtraut Marsiat Umweltbeirat Jannik Ehlert Stellvertretung Abdallah Kansso Christoph Beckers Marlies Keil Claudia Hein Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport (JuFISSS) Gremium sachk. Einwohner Stellvertretung Integrationsrat Ali Chehadeh Abdallah Kansso Arbeitskreis für ein inkl. Jülich wird noch benannt wird noch benannt Seniorenbeirat Marianne Radermacher Gerti Hartmann Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (KWS) Gremium sachk. Einwohner Stellvertretung Integrationsrat Elena Wyrwich Zhimeng Hong Arbeitskreis für ein inkl. Jülich wird noch benannt wird noch benannt Seniorenbeirat Gisela Booz Ruth Tavernier-Schwab Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass a) nach § 15 Abs. 4 jeweils ein Mitglied des Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) mit beratender Stimme im JuFISSS, PUB und KWS vertreten ist, b) nach § 16 Abs. 2 ein Mitglied des Umweltbeirates mit beratender Stimme im PUB vertreten ist, c) nach § 17 Abs. 2 jeweils ein Mitglied des Seniorenbeirates mit beratender Stimme im JuFISSS, PUB und KWS vertreten ist. Zudem hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung vom 14.07.2010 bzw. 09.12.2010 beschlossen, dass jeweils ein Mitglied des Integrationsrates mit beratender Stimme im JuFISSS, PUB und KWS vertreten ist. Diese Vorgabe soll abschließend in die Hauptsatzung der Stadt Jülich aufgenommen werden und ist Bestandteil des heutigen Tagesordnungspunktes „Änderung der Hauptsatzung - Bildung eines Integrationsrates“. Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 02.12.2014 die sachkundigen Einwohner für den KIS und den JuFISSS bestimmen. Die gegenwärtigen Benennungen können aufgrund der Neuzuschnitte der beiden Ausschüsse nicht weiter berücksichtigt werden. Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Das bedeutet, dass auch die sachkundigen Einwohner nur über entsprechende Wahlvorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen in einen Ausschuss gewählt werden können, und zwar nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang, sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Ausschusses nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Im letzteren Fall ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich somit um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am 25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden bei der Zusammensetzung und bei der Berechnungen der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht mitgezählt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 390/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 390/2014 x nein nein Seite 3