Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
31.10.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 24.07.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 236/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
28.08.2014
TOP
Ergebnisse
ohne Abstimmung
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
01.10.2014
siehe Hinweise letzte Seite
Haupt- und Finanzausschuss
20.10.2014
einstimmig
Stadtrat
30.10.2014
bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich dafür
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung in der Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs.
3 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 2
61
Re.
III
SD.Net
Sc.
Beschlussentwurf:
a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die Änderungen der
Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und der Sitzung des
Finanz- und Hauptausschusses werden zurückgenommen.
b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der Ursprungsfassung gem. § 4 a
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat die öffentliche Auslegung des B-Planes Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg
II“ in seiner Sitzung am 06.03.2014beschlossen. Dabei wurden Änderungen berücksichtigt, die in
der Sitzung des Planungs-, Umwelt und Bauausschusses am 13.02.2014 (es wird Zweigeschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt) sowie des Haupt- und Finanzausschusses vom
20.02.2014 (die Dachform/Dachneiung wird offen gelassen) beschlossen hatten. Ursprünglich sollte
aus städtebaulichen Gründen die Festsetzungen des B-Planes Kirchberg Nr. 9 „Donatusweg“ übernommen werden. Die Änderung der Festsetzungen erfolgte spontan und ohne Begründung.
Da Festsetzungen eines B-Planes gerichtüberprüfbar begründet werden müssen, sollte auf die Änderungen verzichtet werden. Außerdem sollte aus städtebaulichen Gründen die Höhe der Gebäude zur
freien Landschaft hin nicht ansteigen. Die Rückkehr zu den ursprünglichen Festsetzungen macht
eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Das Schreiben der Donatusweg-Anlieger und der B-Planentwurf sind der Sitzungsvorlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom
01.10.2014:
In Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird wie folgt abgestimmt:
1. Die offengelegte Version des Bebauungsplanes - 2-geschossig, Höhe 12 m etc. - Beschlussfassung vom 06.03.2014 wird einstimmig abgelehnt
2. Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag vom 13.02.2014 wird bei 6 Ja-Stimmen und 11 NeinStimmen abgelehnt.
3. Der Kompromissvorschlag: max. 2-Geschossigkeit, Höhe 10 m, keine Flachdächer, wird mit 11
Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen angenommen.
Sitzungsvorlage 236/2014
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