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Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer Übergabestation für den Windpark Bedburg im Außenbereich von Bedburg Lipp, Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück Teil aus 77 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer Übergabestation für den Windpark Bedburg im Außenbereich von Bedburg Lipp, Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück Teil aus 77
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer Übergabestation für den Windpark Bedburg im Außenbereich von Bedburg Lipp, Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück Teil aus 77
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-331/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.09.2005 Betreff: Bauantrag zum Neubau einer Übergabestation für den Windpark Bedburg im Außenbereich von Bedburg Lipp, Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück Teil aus 77 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau einer Übergabestation für den Windpark Bedburg auf dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Parzelle Nr. 77 als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Ziffer 5 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg Lipp zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg im Rahmen der 23. Änderung, rechtskräftig seit dem 12.11.2002, stellt eine Vorrangzone für Windkraftanlagen an der nördlichen Stadtgebietsgrenze zwischen Tagebaurand und A 61 dar. Unter Berücksichtigung der Inhalte des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 8/Kirchherten (Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2002), dessen Plangebiet deckungsgleich mit der ausgewiesenen Vorrangzone ist, sind innerhalb des Planungsareals max. 12 Anlagen möglich. Das Baugenehmigungsverfahren für 12 Windräder innerhalb dieser Vorrangzone für Windkraftanlagen ist abgeschlossen. Der Betreiber hat mit Schreiben vom 04.08.2005 mitgeteilt, dass nunmehr mit dem Bau begonnen wird. Mit Schreiben vom 25.07.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauaufsichtsamt, ein Bauantrag zur Errichtung einer Übergabestation für den Windpark Bedburg an der Überspannungsstation in Bedburg-Millendorf gestellt. Mit Verfügung vom 02.08.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zu diesem Bauantrag gem. § 36 des Baugesetzbuches. Die Fläche Gemarkung Lipp, Flur 3, Nr. 77 liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich ist ein Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient.“ Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Grünfläche“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Umformerstation“ dar. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über den angrenzenden Wirtschaftsweg gesichert. Ferner dient die Übergabestation gem. § 35 Abs. 1 Ziffer 5 als erforderliche Nebenanlage für die Nutzung der Windenergie. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aufgrund der vg. Ausführungen nicht entgegen. Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zu diesem Vorhaben. Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Übersichtslageplan und Lageplan 50181 Bedburg, den 25.08.2005 ----------------------------------- ----------------------------------(Klütsch) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Koerdt) Bürgermeister