Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 21.10.2008
Vorlagen-Nr.: 70/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
04.11.2008
06.11.2008
25.11.2008
09.12.2008
Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums;
hier: Zustimmung zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 per Dringlichkeitsbeschluss (wurde vom
Rat in der Sitzung am 24.09.2008 bestätigt) u.a. die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur
Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums durchzuführen.
Wie bereits in der Sitzung diskutiert, kommt als Standort ausschließlich eine Anbindung in
Verlängerung des 3. Bauabschnittes in Frage. Bei der Planung sollte ebenfalls berücksichtigt
werden, dass gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Aufstockung möglich ist.
Bezüglich der Größenordnung der eigentlichen Mensa soll von einer Schülerzahl von 250
Personen ausgegangen werden, damit sich alle Schüler dort gleichzeitig, unabhängig davon, ob
sie das angebotene Essen in Anspruch nehmen oder sich selber verpflegen, aufhalten können, um
somit auch die Kommunikation zu fördern.
Basierend auf diesen Vorgaben wurde unverzüglich Kontakt mit dem Architekturbüro Daheim +
Uppenkamp aufgenommen. Das Büro hat alsdann unmittelbar nach den Herbstferien einen ersten
Entwurf vorgelegt, der vom Raumkonzept her am 14.10.2008 mit den Schulleitern des
Schulzentrums besprochen worden ist und in vollem Umfang akzeptiert wurde. Der Planentwurf
wird zurzeit detailliert und in der Sitzung vom Architekten vorgestellt. Zum Sitzungstermin können
auch selbstverständlich Angaben zu den entstehenden Baukosten vorgetragen werden.
Der vorliegende Planentwurf wird wie folgt grob beschrieben:
Das Gebäude wird unmittelbar an den 3. Bauabschnitt angebaut und hat eine Länge von ca. 31 m.
In der Breite der Klassenräume des 3. Bauabschnittes entstehen die Nebenräume, wie WC,
Küche, Vorratsräume, Personalbereich, Technikräume.
Richtung Schulhof entsteht der Mensa-Bereich, der auch eine Verbindung zum Forum erhält.
Die Gebäudebreite beträgt ca. 19,20 m. Die Größe des Speiseraumes ist, basierend auf 250
Schülern, mit 350 qm vorgesehen.
Die Dachkonstruktion ist abhängig von der Entscheidung, ob eine Aufstockung in Zukunft
ermöglicht werden soll. Dies wirkt sich finanziell nicht unerheblich aus. Auch hierzu wird in der
Sitzung vorgetragen.
Fest steht bereits jetzt, dass das neue Gebäude hinsichtlich der Ver- und Entsorgung separat
angeschlossen werden muss. Dies bedeutet, dass alle Ver- und Entsorgungsleitungen auf einer
Länge von 120 m von der Ecke Schulstraße/Kupferscheid verlängert werden müssen, da alle
Leitungen hier enden. Auch dies wird kostenmäßig mit berücksichtigt.
Das Raumkonzept ist aus meiner Sicht überzeugend und notwendig. Zu diskutieren ist die Frage
einer späteren Aufstockung. Zu diskutieren ist aber auch je nach Kostengrößenordnung ein
reduziertes Bauprogramm, wobei ich der Meinung bin, dass die zukünftige Entwicklung im
Schulzentrum bereits jetzt im Auge behalten werden muss, um nicht kurzfristig bereits eine
Erweiterung vorzunehmen.
Wie Ihnen bekannt, besteht die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu beantragen. Gemäß Ziffer
5.4 der Förderrichtlinien gewährt das Land eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der
zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 100.000,00 € pro Schule, somit maximal
300.000,00 €, bei 600.000,00 € Baukosten. Darüber hinausgehende Baukosten müssen in voller
Höhe von der Gemeinde selbst getragen werden.
Der Zuwendungsantrag ist bis zum 30.11.2008 bei der Bezirksregierung einzureichen. Ich sichere
Ihnen zu, dass diese Frist eingehalten wird und beabsichtige, unmittelbar nach den Beratungen im
Schulausschuss und Bauausschuss den Zuwendungsantrag auf jeden Fall zu stellen. Sollte in der
Ratsitzung am 09.12.2008 eine anderslautende Entscheidung getroffen werden, wird der Antrag
zurückgezogen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Maßnahme muss im Haushalt 2009 erstmalig veranschlagt werden. Der Einnahmebetrag
beläuft sich auf maximal 300.000,00 €. Die zu veranschlagenden Ausgaben können erst nach
Vorliegen der endgültigen Kostenberechnung beziffert werden.
III. Beschlussvorschlag:
Da noch nicht alle beschlussrelevanten Angaben vorliegen, kann ein Beschlussvorschlag erst in
der Sitzung erarbeitet werden.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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