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Allgemeine Vorlage (Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums; hier: Zustimmung zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums;
hier: Zustimmung zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums;
hier: Zustimmung zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, 21.10.2008 Vorlagen-Nr.: 70/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 04.11.2008 06.11.2008 25.11.2008 09.12.2008 Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums; hier: Zustimmung zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 per Dringlichkeitsbeschluss (wurde vom Rat in der Sitzung am 24.09.2008 bestätigt) u.a. die Verwaltung beauftragt, die Planungen zur Errichtung eines Mensa-Neubaues auf dem Gelände des Schulzentrums durchzuführen. Wie bereits in der Sitzung diskutiert, kommt als Standort ausschließlich eine Anbindung in Verlängerung des 3. Bauabschnittes in Frage. Bei der Planung sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Aufstockung möglich ist. Bezüglich der Größenordnung der eigentlichen Mensa soll von einer Schülerzahl von 250 Personen ausgegangen werden, damit sich alle Schüler dort gleichzeitig, unabhängig davon, ob sie das angebotene Essen in Anspruch nehmen oder sich selber verpflegen, aufhalten können, um somit auch die Kommunikation zu fördern. Basierend auf diesen Vorgaben wurde unverzüglich Kontakt mit dem Architekturbüro Daheim + Uppenkamp aufgenommen. Das Büro hat alsdann unmittelbar nach den Herbstferien einen ersten Entwurf vorgelegt, der vom Raumkonzept her am 14.10.2008 mit den Schulleitern des Schulzentrums besprochen worden ist und in vollem Umfang akzeptiert wurde. Der Planentwurf wird zurzeit detailliert und in der Sitzung vom Architekten vorgestellt. Zum Sitzungstermin können auch selbstverständlich Angaben zu den entstehenden Baukosten vorgetragen werden. Der vorliegende Planentwurf wird wie folgt grob beschrieben: Das Gebäude wird unmittelbar an den 3. Bauabschnitt angebaut und hat eine Länge von ca. 31 m. In der Breite der Klassenräume des 3. Bauabschnittes entstehen die Nebenräume, wie WC, Küche, Vorratsräume, Personalbereich, Technikräume. Richtung Schulhof entsteht der Mensa-Bereich, der auch eine Verbindung zum Forum erhält. Die Gebäudebreite beträgt ca. 19,20 m. Die Größe des Speiseraumes ist, basierend auf 250 Schülern, mit 350 qm vorgesehen. Die Dachkonstruktion ist abhängig von der Entscheidung, ob eine Aufstockung in Zukunft ermöglicht werden soll. Dies wirkt sich finanziell nicht unerheblich aus. Auch hierzu wird in der Sitzung vorgetragen. Fest steht bereits jetzt, dass das neue Gebäude hinsichtlich der Ver- und Entsorgung separat angeschlossen werden muss. Dies bedeutet, dass alle Ver- und Entsorgungsleitungen auf einer Länge von 120 m von der Ecke Schulstraße/Kupferscheid verlängert werden müssen, da alle Leitungen hier enden. Auch dies wird kostenmäßig mit berücksichtigt. Das Raumkonzept ist aus meiner Sicht überzeugend und notwendig. Zu diskutieren ist die Frage einer späteren Aufstockung. Zu diskutieren ist aber auch je nach Kostengrößenordnung ein reduziertes Bauprogramm, wobei ich der Meinung bin, dass die zukünftige Entwicklung im Schulzentrum bereits jetzt im Auge behalten werden muss, um nicht kurzfristig bereits eine Erweiterung vorzunehmen. Wie Ihnen bekannt, besteht die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu beantragen. Gemäß Ziffer 5.4 der Förderrichtlinien gewährt das Land eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 100.000,00 € pro Schule, somit maximal 300.000,00 €, bei 600.000,00 € Baukosten. Darüber hinausgehende Baukosten müssen in voller Höhe von der Gemeinde selbst getragen werden. Der Zuwendungsantrag ist bis zum 30.11.2008 bei der Bezirksregierung einzureichen. Ich sichere Ihnen zu, dass diese Frist eingehalten wird und beabsichtige, unmittelbar nach den Beratungen im Schulausschuss und Bauausschuss den Zuwendungsantrag auf jeden Fall zu stellen. Sollte in der Ratsitzung am 09.12.2008 eine anderslautende Entscheidung getroffen werden, wird der Antrag zurückgezogen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Maßnahme muss im Haushalt 2009 erstmalig veranschlagt werden. Der Einnahmebetrag beläuft sich auf maximal 300.000,00 €. Die zu veranschlagenden Ausgaben können erst nach Vorliegen der endgültigen Kostenberechnung beziffert werden. III. Beschlussvorschlag: Da noch nicht alle beschlussrelevanten Angaben vorliegen, kann ein Beschlussvorschlag erst in der Sitzung erarbeitet werden. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-