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Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftskonzept des ZEW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftskonzept des ZEW) Allgemeine Vorlage (Abfallwirtschaftskonzept des ZEW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Lützler/Herr Wolfram Kreuzau, 20.10.2008 Vorlagen-Nr.: 68/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2008 09.12.2008 Abfallwirtschaftskonzept des ZEW; Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Durch Mitteilung vom 12.08.2008 hat die Verwaltung darüber informiert, dass durch den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den ZEW fertig gestellt wurde und der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 5 Abs. 2 Landesabfallgesetz NRW die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, soweit eigene Interessen betroffen sind. Aufgrund dieser Mitteilung hat der Umweltausschuss beschlossen, dass eine Stellungnahme erfolgen soll, in der gegenüber dem ZEW deutlich gemacht werden soll, dass ein Weiterbetrieb des Zwischenlagers für Hausmüll am ELC Horm mit einer angestrebten Vollauslastung bezüglich der zu erwartenden Verkehrsbelastung kritisch gesehen wird. Durch die Verwaltung wurde in der Zwischenzeit der Einwand überprüft und festgestellt, dass durch den Weiterbetrieb des Zwischenlagers für Hausmüll am ELC Horm mit einer angestrebten Vollauslastung keine signifikante Erhöhung der Verkehrsbelastung zu erwarten ist. Derzeit wird das Angebot, den Restmüll anstatt zur MVA nach Weisweiler zum ELC Horm zu verbringen von folgenden Städten und Gemeinden genutzt: Die Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath und die Stadt Düren fahren nicht durch die Gemeinde Kreuzau nach Horm. Die Städte Heimbach und Nideggen fahren zwar durch die Gemeinde Kreuzau, dies wäre allerdings auch bei einer Anlieferung an die MVA nach Weisweiler der Fall. Die angestrebte Kapazität ist nach Aussage des Betreibers nahezu erreicht. Aus der Gemeinde Kreuzau liefern zu den Abfuhrterminen alle 2 Wochen 10 Müllfahrzeuge rd. 100 t Restmüll nach Horm. Ein Weitertransport zur MVA Weisweiler erfolgt mit Fahrzeugen, die eine Zuladung von rd. 25 t haben; anstatt 10 Müllfahrzeuge fahren demnach dann max. 4 Fahrzeuge zur MVA. Für den Fall, dass zukünftig weitere Kommunen auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Restmüll am ELC Horm anzuliefern, wird sich das Mehraufkommen von Müllfahrzeugen etwa im oben beschrieben Rahmen von max. 10 Stück alle 2 Wochen bewegen. Sofern diese Fahrzeuge überhaupt die Gemeinde Kreuzau durchfahren, hat dies, verglichen mit dem Gesamtverkehrsaufkommen, wenn überhaupt nur geringfügige Bedeutung. Betrachtet man die Verfahrensweise über den Bereich der Gemeinde Kreuzau hinaus, so handelt es sich um eine Maßnahme, durch die das Verkehrsaufkommen eher noch vermindert wird und aus ökoligischer Sicht von daher nur befürwortet werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Das Abfallwirtschaftskonzept des ZEW wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abgabe einer Stellungnahme wird verzichtet. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: - Ramm - Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-