Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Lützler/Herr Wolfram
Kreuzau, 20.10.2008
Vorlagen-Nr.: 68/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2008
09.12.2008
Abfallwirtschaftskonzept des ZEW;
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Durch Mitteilung vom 12.08.2008 hat die Verwaltung darüber informiert, dass durch den
Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den ZEW
fertig gestellt wurde und der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 5 Abs. 2 Landesabfallgesetz NRW die Möglichkeit zur
Stellungnahme eingeräumt, soweit eigene Interessen betroffen sind.
Aufgrund dieser Mitteilung hat der Umweltausschuss beschlossen, dass eine Stellungnahme
erfolgen soll, in der gegenüber dem ZEW deutlich gemacht werden soll, dass ein Weiterbetrieb
des Zwischenlagers für Hausmüll am ELC Horm mit einer angestrebten Vollauslastung bezüglich
der zu erwartenden Verkehrsbelastung kritisch gesehen wird.
Durch die Verwaltung wurde in der Zwischenzeit der Einwand überprüft und festgestellt, dass
durch den Weiterbetrieb des Zwischenlagers für Hausmüll am ELC Horm mit einer angestrebten
Vollauslastung keine signifikante Erhöhung der Verkehrsbelastung zu erwarten ist.
Derzeit wird das Angebot, den Restmüll anstatt zur MVA nach Weisweiler zum ELC Horm zu
verbringen von folgenden Städten und Gemeinden genutzt:
Die Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath und die Stadt Düren fahren nicht durch die Gemeinde
Kreuzau nach Horm.
Die Städte Heimbach und Nideggen fahren zwar durch die Gemeinde Kreuzau, dies wäre
allerdings auch bei einer Anlieferung an die MVA nach Weisweiler der Fall.
Die angestrebte Kapazität ist nach Aussage des Betreibers nahezu erreicht.
Aus der Gemeinde Kreuzau liefern zu den Abfuhrterminen alle 2 Wochen 10 Müllfahrzeuge rd. 100
t Restmüll nach Horm. Ein Weitertransport zur MVA Weisweiler erfolgt mit Fahrzeugen, die eine
Zuladung von rd. 25 t haben; anstatt 10 Müllfahrzeuge fahren demnach dann max. 4 Fahrzeuge
zur MVA.
Für den Fall, dass zukünftig weitere Kommunen auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren
Restmüll am ELC Horm anzuliefern, wird sich das Mehraufkommen von Müllfahrzeugen etwa im
oben beschrieben Rahmen von max. 10 Stück alle 2 Wochen bewegen. Sofern diese Fahrzeuge
überhaupt die Gemeinde Kreuzau durchfahren, hat dies, verglichen mit dem
Gesamtverkehrsaufkommen, wenn überhaupt nur geringfügige Bedeutung.
Betrachtet man die Verfahrensweise über den Bereich der Gemeinde Kreuzau hinaus, so handelt
es sich um eine Maßnahme, durch die das Verkehrsaufkommen eher noch vermindert wird und
aus ökoligischer Sicht von daher nur befürwortet werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Das Abfallwirtschaftskonzept des ZEW wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abgabe einer
Stellungnahme wird verzichtet.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Ramm -
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-2-