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Beschlusstext (Antrag des Vorsitzenden des Behindertenbeirates hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
27.10.11, 18:07
Aktualisiert
10.01.12, 18:23
Beschlusstext (Antrag des Vorsitzenden des Behindertenbeirates
hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW))

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 27.10.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 18.10.2011 Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 574-IX/Z-1 Antrag des Vorsitzenden des Behindertenbeirates hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Die Verwaltung wird beauftragt, bei der nächsten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel folgenden Wortlaut aufzunehmen: „§ -- Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (Behindertenbeirat) Die Stadt Bad Münstereifel sieht die Wahrung der Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen auf örtlicher Ebene als Aufgabe von wichtiger Bedeutung an. Sie bildet daher einen Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen. Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen entsenden je einen Vertreter in den Beirat. Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel, aber darüber hinaus auch andere Institutionen in allen Fragen, die behinderte Menschen in Bad Münstereifel betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Vertreter des Behindertenbeirates übernehmen zusätzlich die Aufgaben nach § 3 GVFG. Anregungen und Stellungnahmen des Behindertenbeirates sind schriftlich beim Bürgermeister einzureichen. „