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Allgemeine Vorlage (Beabsichtigte Bedarfsplanung des Kreises Düren zum Bau der K 29 n sowie der Ortsumgehung Niederau L 249/L 327; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beabsichtigte Bedarfsplanung des Kreises Düren zum Bau der K 29 n sowie der Ortsumgehung Niederau L 249/L 327;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Beabsichtigte Bedarfsplanung des Kreises Düren zum Bau der K 29 n sowie der Ortsumgehung Niederau L 249/L 327;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-06/K 29 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 20.10.2008 Vorlagen-Nr.: 66/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.11.2008 25.11.2008 09.12.2008 Beabsichtigte Bedarfsplanung des Kreises Düren zum Bau der K 29 n sowie der Ortsumgehung Niederau L 249/L 327; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 21.08.2008 habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 11.08.2008 vom Kreis Düren aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zu den o.a. Maßnahmen abzugeben. Die politischen Gremien des Kreises Düren haben den Landrat beauftragt, die Straßenverbindungen K 29 - Durchstich zur L 249 und - die Ortsumgehung Niederau (Verbindung zwischen L 249 und L 327) aufzugreifen und mit den Beteiligten den Bedarf und die Notwendigkeit zu erörtern. Beide Straßenzüge würden die K 27 und die B 56 ortsdurchfahrtsfrei miteinander verbinden. Mit der Realisierung der B 56, Ortsumgehung Düren, kann der Verkehr dann aus dem Eifelraum zügig die Autobahn 4 erreichen. Der Durchstich der K 29 zur L 249 verbessert die Verbindung aus dem Großraum Aachen, Langerwehe und Inden in den Raum Kreuzau, Nideggen und Eifel. Eine mögliche Trassierung wollen Sie der beigefügten Übersichtskarte entnehmen. Die Trasse der K 29 tangiert nur in Höhe der ehemaligen Mälzerei Tils das Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau. Die vorgesehene Trasse der Ortsumgehung Niederau liegt überwiegend am Rande des Hoheitsgebietes der Gemeinde Kreuzau. Beide Straßenbauprojekte waren bereits Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre Gegenstand intensiver Planungen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat sich in seiner Sitzung am 31.05.1990 mehrheitlich (27 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung) für beide Trassen ausgesprochen. Aus den unterschiedlichsten Gründen sind jedoch beide Maßnahmen Anfang der 90er Jahre nicht weiter verfolgt worden. Die derzeitige Anfrage des Landrates bezieht sich zunächst auch nur darauf, in Erfahrung zu bringen, ob die betroffenen Kommunen aus heutiger Sicht noch den Bedarf und die Notwendigkeit sehen. Sofern dies bejaht wird, wird alsdann entschieden, ob ein konkretes Planverfahren eingeleitet wird. Aus Sicht der Gemeinde Kreuzau hat der Bau der K 29 n sicherlich eine größere Bedeutung als die Ortsumgehung Niederau. Dennoch wäre sinnvoll, wenn beide Trassen zeitgleich geplant und realisiert werden könnten. Ich sehe nach wie vor den Bedarf und die Notwendigkeit für beide Straßenzüge und schlage Ihnen von daher vor, den Beschluss aus dem Jahre 1990 zu wiederholen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine unmittelbaren Kosten. III. Beschlussvorschlag: Der Absicht des Kreises Düren, die Planverfahren zum Bau der K 29 n sowie der Ortsumgehung Niederau wieder aufzugreifen, wird zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-