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Allgemeine Vorlage (Finanzierung der OGS-Gruppen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 04.08.2008 Vorlagen-Nr.: 58/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 04.11.2008 25.11.2008 09.12.2008 Finanzierung der OGS-Gruppen I. Sach- und Rechtslage: Auf Anforderung hat der Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) sowohl Abrechnungen für das abgelaufene Schuljahr 2007/08 als auch eine Vorausberechnung für das jetzt begonnene Schuljahr 2008/09 erstellt. Die der Verwaltung vorgelegten Daten werden nachstehend zusammengefasst zur Kenntnis gegeben: OGS Kreuzau Bezeichnung OGS Winden/Obermaubach Endabrechnung Voranschlag Endabrechnung Voranschlag SJ 2007/08 SJ 2008/09 SJ 2007/08 SJ 2008/09 AUSGABEN 27.723,08 1.488,24 58.317,52 1.800,00 29.638,67 1.625,00 66.736,17 1.800,00 3.960,00 7.920,00 3.960,00 7.920,00 33.171,32 7.500,00 75.537,52 35.223,67 7.500,00 83.956,17 1. Anteiliger Landeszuschuss 2. Anteilige Elternbeiträge 3. Übertrag aus SJ 2007/08 4. Zuschuss Gemeinde aus Ersparnis Hort (je ½) 20.017,50 32.717,50 20.027,50 32.717,50 16.500,00 27.780,00 16.500,00 27.780,00 - 3.346,18 - 1.293,83 - 5.000,00 - 5.000,00 Zusammen: 36.517,50 68.843,68 36.517,50 66.791,33 ERGEBNIS (+ bzw. ./.) + 3.346,18 ./. 6.693,84 + 1.293,83 ./. 17.164,84 1. Personalausgaben 2. Sachkosten/ Zusatzangebote 3. Koordinierung/ Verwaltung (SkF) 4. Ferienmaßnahme Zwischensumme: EINNAHMEN Im Abgleich Schuljahr 2007/08 zusammen + 4.640,01 € Im Abgleich Schuljahr 2008/09 zusammen ./. 23.858,68 € Zu den Ergebnissen dieser Berechnungen wird folgt Stellung genommen: 1. Abrechnung für das Schuljahr 2007/2008 Wie aus dem vorstehenden Nachweis ersichtlich, haben sich für beide Gruppen im Schuljahr 2007/08 Überschüsse, und zwar für die OGS-Gruppe in Kreuzau in Höhe von 3.346,18 € sowie für die OGS-Gruppe in Winden in Höhe von 1.293,83 € ergeben. Diese Überträge sollen als Zuschuss in das jetzt laufende Schuljahr 2008/09 zur Deckung der Kosten übertragen werden, und zwar speziell für die von der OGS vorgesehenen Zusatzangebote (u.a. in den Ferien). Eine Auszahlung von Mitteln aufgrund der durch die Schließung des Hortes zum 01.08.2007 festzustellenden Ersparnisse wurde nicht erforderlich und ist daher für das genannte Schuljahr auch nicht vorgenommen worden. 2. Vorausberechnung für das Schuljahr 2008/2009 Einleitend wird hierzu festgehalten, dass an der OGS in Kreuzau 2 Gruppen mit insgesamt 48 SchülerInnen eingerichtet wurden. Im Bereich der KGS An der Rur werden am Standort Winden insgesamt 44 SchülerInnen in 2 Gruppen und am Standort Obermaubach 11 SchülerInnen (= insgesamt 55 SchülerInnen) betreut. Wie aus der Zusammenfassung der vorgelegten Tabellen ersichtlich, wird sich für den Betrieb der OGS-Gruppen in Kreuzau und Winden einschließlich dem Teilstandort Obermaubach für das jetzige Schuljahr 2008/09 eine Unterdeckung in Höhe von rd. 24.000 € ergeben. Hierin eingerechnet ist für das jetzige Schuljahr allerdings bereits ein Anteil der Gemeinde Kreuzau als Ersparnis aus der Schließung des Hortes in Höhe von 10.000 €. Neu sind hierbei erstmals auch die Kosten für die Ferienmaßnahmen aufgenommen worden, wobei gleichzeitig die Überlegung besteht, von den Erziehungsberechtigten der hieran teilnehmenden Kinder einen zusätzlichen Kostenbeitrag zu erheben, der das Ergebnis dann entsprechend verbessern würde. Die aus der Tabelle ersichtlichen Mehrkosten sind wie folgt zu begründen: Betrieb der OGS-Teilgruppe am Standort Obermaubach der KGS An der Rur Bekanntlich besteht ein Beschluss des Rates vom 19.02.2008, wonach u.a. auch zur generellen Stärkung des Grundschulstandortes in Obermaubach ausdrücklich festgelegt wurde, hier eine OGS-Teilgruppe einzurichten. Begonnen wurde an diesem Standort zum 01.08.2008 mit 9 SchülerInnen, inzwischen beträgt die Gruppenstärke 11 SchülerInnen. Durch die Teilgruppe entstehen zwangsläufig auch Mehrkosten, die sich gemäß Angabe des Maßnahmenträgers auf rd. 8.000 € belaufen. Landeszuschuss Stichtag für die endgültige Berechnung des Landeszuschusses ist der 1. Tag nach den Herbstferien (in diesem Schuljahr der 13.10.2008). Hierzu wurden seitens der Gemeinde insgesamt 103 SchülerInnen (davon Kreuzau 48 und Winden für beide Standorte 55 SchülerInnen) gemeldet. Demnach errechnet sich ein Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 65.435 € (101 SchülerInnen x 615 €/SchülerIn zzgl. Insgesamt 3.320 € für 2 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf). Aufgrund des Tatbestandes, dass für das Schuljahr 2008/09 eine entsprechende Unterdeckung entstehen wird, wurde im letzten Schulleitergespräch die Möglichkeit erörtert, nicht gänzlich auf die Kapitalisierung von Lehrerstellen zu verzichten, sondern für 0,1 Lehrerstellenanteile zu beantragen. Dies ist bisher mit Blick auf die bessere Qualität bei der Hausaufgabenbetreuung in den OGS-Gruppen unterblieben, wozu ein verstärkter Einsatz von Lehrpersonen erfolgt. Die Vorgehensweise wird von den beiden Schulleitern grundsätzlich auch weiterhin befürwortet, obwohl das finanzielle Problem hierbei nicht verkannt wird. Bei gänzlichem Verzicht auf die Zuweisung zusätzlicher Lehrerstellen, d.h. der Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstellenanteilen, würde sich beim Landeszuschuss eine Mehreinnahme von rd. 21.000 € (103 SchülerInnen x 205 €) bzw. bei Meldung der Hälfte der Gruppen von immerhin 10.500 € ergeben. Diese Mehreinnahme würde sich durch die dann zwangsläufig erforderlich -2- werdende Stundenerhöhung für die MitarbeiterInnen des SkF um rd. 6.000 bzw. 3.000 € vermindern. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln hat allerdings ergeben, dass eine Umkehrung der ursprünglichen Antragstellung, d.h. ohne Kapitalisierung, nicht nur zum 2. Schulhalbjahr 2008/09, sondern auch für zukünftige Anträge generell nicht möglich ist. Gemäß Aussage des zuständigen Sachbearbeiters habe die Landesregierung hierzu abschließend und definitiv festgestellt, dass es in den vorliegenden Fällen, d.h. bei grundsätzlicher Beantragung und Genehmigung von 0,2 Lehrerstellenanteilen zum Betrieb der OGS, auch zukünftig hierbei verbleiben müsse. Elternbeiträge für den Besuch der OGS Seitens der Eltern, deren Kinder OGS-Gruppen besuchen, sind aufgrund der vom Rat beschlossenen Benutzungs- und Gebührensatzung bekanntlich entsprechende Elternbeiträge gemäß einer sozialen Staffelung zu zahlen. Bei den politischen Beratungen zur Einrichtung der OGS-Gruppen war ausdrücklich festgelegt worden, dass die Einrichtung kostendeckend zu betreiben ist, wozu die Landeszuschüsse sowie die Elternbeiträge, die dann als Beteiligung des Trägers einzusetzen sind, ausreichend sein sollten. Dazu war ein durchschnittlicher Elternbeitrag von 60 € pro Monat angenommen worden, der im vergangenen Schuljahr 2007/08 mit 57 € auch knapp erreicht werden konnte und demnach auch eine Kostendeckung bestand. Allerdings hat sich nach Ermittlung der Einkommensverhältnisse für das Schuljahr 2008/09 ein erheblicher Minderbetrag ergeben, da nur ein Durchschnittsbetrag von rd. 45 € je Monat eingefordert werden kann, wonach gegenüber der bisherigen Rechnung eine Mindereinnahme von immerhin rd. 18.000 € festzuhalten bleibt. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Eltern aufgrund der Einkommenssituation keinen oder nur einen geringen Beitrag zu leisten brauchen. Erwähnenswert ist hierbei noch, dass bei einer benachbarten Kommune lediglich ein Durchschnittswert in Höhe von 25 € erreicht werden kann, so dass die bisher hier bestehenden Erwartungen mit 60 €/Kind und Monat zukünftig kaum realistisch sein werden, was sich auch im jetzt laufenden Schuljahr bereits gezeigt hat. Eine Möglichkeit zur Verbesserung bestände darin, die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen, was aber im Hinblick auf die Akzeptanz der Einrichtung durchaus mit Bedenken verbunden ist. Dies wurde im Gespräch mit den Schulleitern und den Vertretern des Maßnahmenträgers ebenfalls so gesehen und betrifft insbesondere sowohl die Beiträge der oberen Einkommensgruppen als auch die Abschaffung der Gebührenfreiheit. Letzteres wird sowohl im Hinblick auf das Wohl der SchülerInnen, für die eine Betreuung in der OGS pädagogisch nicht nur sinnvoll sondern sogar angezeigt ist, als auch im Hinblick auf den tatsächlichen Eingang dieser Summen, recht kritisch gesehen. Zulässig wäre eine Erhöhung der Elternbeiträge in der letzten Einkommensstufe auf max. 150 €/Monat. Als Entscheidunghilfe hat die Verwaltung daraufhin bei den 14 kreisangehörigen Kommunen zu deren Beitragssituation nachgefragt, woraus sich folgende Durchschnittswerte im Vergleich zu den Festsetzungen der Gemeinde Kreuzau ergeben, und zwar: Einkommen bis 12.271 € rd. 10 € (Kreuzau 0 €) Einkommen bis 24.452 € rd. 20 € (Kreuzau 40 €) Einkommen bis 36.813 € rd. 45 € (Kreuzau 80 €) Einkommen bis 49.084 € rd. 65 € (Kreuzau 105 €) Einkommen über 49.084 € rd. 85 € (Kreuzau 130 €) Die hieraus resultierende Gesamttabelle ist zu Ihrer Kenntnisnahme der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. -3- Aus dem o.a. Vergleich ist ersichtlich, dass die Gemeinde Kreuzau mit ihren Elternbeiträgen, mit Ausnahme der untersten Einkommensgruppe, doch recht hoch liegt. Um die v.g. Differenz komplett ausgleichen zu können, müssten in allen Einkommenssparten erhebliche Erhöhungen vorgenommen werden, was aber kaum vertretbar sein wird. Lediglich wäre es möglich, und hier zeigt der Vergleich mit kreisangehörigen Kommunen durchaus eine Möglichkeit, in der Einkommensgruppe bis 12.271 € einen geringen Beitrag entweder in Höhe von 10 €/Monat oder 20 €/Monat zu erheben. Hierzu wäre dann die Änderung des § 8 der Benutzungs- und Gebührensatzung vom 19.12.2006 erforderlich. Bei einem Elternbeitrag in Höhe von 10 €/Monat würde sich eine Mehrannahme in Höhe von rd. 4.500 € und bei einem Monatsbeitrag von 20 € von rd. 9.000 € ergeben. Auch wenn dieser Betrag zur Mitfinanzierung des Betriebs der OGS-Gruppen durchaus von Bedeutung ist, so ist trotzdem zu bedenken, dass es der Elternklientel, für deren Kinder der Besuch der OGS pädagisch äußerst sinnvoll wäre, aufgrund des geringen Einkommens schwer fallen wird, diesen Monatsbeitrag, zusätzlich zum Essensgeld aufzubringen. Daneben darf auch das Problem der Beitreibung dieser Monatsbeiträge nicht verkannt werden, der mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Personalaufwand verbunden sein könnte. Seitens der Verwaltung wird hierzu bewusst kein Beschlussvorschlag unterbreitet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Nach dem derzeitigen Voranschlag für den Betrieb der OGS-Gruppen im Schuljahr 2008/09 ist mit einem Defizit von rd. 24.000 € zu rechnen. III. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-