Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
24.11.08, 21:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 04.08.2008
Vorlagen-Nr.: 58/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
04.11.2008
25.11.2008
09.12.2008
Finanzierung der OGS-Gruppen
I. Sach- und Rechtslage:
Auf Anforderung hat der Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) sowohl Abrechnungen für das
abgelaufene Schuljahr 2007/08 als auch eine Vorausberechnung für das jetzt begonnene
Schuljahr 2008/09 erstellt.
Die der Verwaltung vorgelegten Daten werden nachstehend zusammengefasst zur Kenntnis
gegeben:
OGS Kreuzau
Bezeichnung
OGS Winden/Obermaubach
Endabrechnung
Voranschlag
Endabrechnung
Voranschlag
SJ 2007/08
SJ 2008/09
SJ 2007/08
SJ 2008/09
AUSGABEN
27.723,08
1.488,24
58.317,52
1.800,00
29.638,67
1.625,00
66.736,17
1.800,00
3.960,00
7.920,00
3.960,00
7.920,00
33.171,32
7.500,00
75.537,52
35.223,67
7.500,00
83.956,17
1. Anteiliger Landeszuschuss
2. Anteilige Elternbeiträge
3. Übertrag aus
SJ 2007/08
4. Zuschuss Gemeinde
aus Ersparnis Hort (je ½)
20.017,50
32.717,50
20.027,50
32.717,50
16.500,00
27.780,00
16.500,00
27.780,00
-
3.346,18
-
1.293,83
-
5.000,00
-
5.000,00
Zusammen:
36.517,50
68.843,68
36.517,50
66.791,33
ERGEBNIS
(+ bzw. ./.)
+ 3.346,18
./. 6.693,84
+ 1.293,83
./. 17.164,84
1. Personalausgaben
2. Sachkosten/
Zusatzangebote
3. Koordinierung/
Verwaltung (SkF)
4. Ferienmaßnahme
Zwischensumme:
EINNAHMEN
Im Abgleich Schuljahr 2007/08 zusammen
+ 4.640,01 €
Im Abgleich Schuljahr 2008/09 zusammen
./. 23.858,68 €
Zu den Ergebnissen dieser Berechnungen wird folgt Stellung genommen:
1. Abrechnung für das Schuljahr 2007/2008
Wie aus dem vorstehenden Nachweis ersichtlich, haben sich für beide Gruppen im Schuljahr
2007/08 Überschüsse, und zwar für die OGS-Gruppe in Kreuzau in Höhe von 3.346,18 € sowie
für die OGS-Gruppe in Winden in Höhe von 1.293,83 € ergeben. Diese Überträge sollen als
Zuschuss in das jetzt laufende Schuljahr 2008/09 zur Deckung der Kosten übertragen werden,
und zwar speziell für die von der OGS vorgesehenen Zusatzangebote (u.a. in den Ferien).
Eine Auszahlung von Mitteln aufgrund der durch die Schließung des Hortes zum 01.08.2007
festzustellenden Ersparnisse wurde nicht erforderlich und ist daher für das genannte Schuljahr
auch nicht vorgenommen worden.
2. Vorausberechnung für das Schuljahr 2008/2009
Einleitend wird hierzu festgehalten, dass an der OGS in Kreuzau 2 Gruppen mit insgesamt 48
SchülerInnen eingerichtet wurden. Im Bereich der KGS An der Rur werden am Standort Winden
insgesamt 44 SchülerInnen in 2 Gruppen und am Standort Obermaubach 11 SchülerInnen (=
insgesamt 55 SchülerInnen) betreut.
Wie aus der Zusammenfassung der vorgelegten Tabellen ersichtlich, wird sich für den Betrieb
der OGS-Gruppen in Kreuzau und Winden einschließlich dem Teilstandort Obermaubach für
das jetzige Schuljahr 2008/09 eine Unterdeckung in Höhe von rd. 24.000 € ergeben. Hierin
eingerechnet ist für das jetzige Schuljahr allerdings bereits ein Anteil der Gemeinde Kreuzau als
Ersparnis aus der Schließung des Hortes in Höhe von 10.000 €.
Neu sind hierbei erstmals auch die Kosten für die Ferienmaßnahmen aufgenommen worden,
wobei gleichzeitig die Überlegung besteht, von den Erziehungsberechtigten der hieran
teilnehmenden Kinder einen zusätzlichen Kostenbeitrag zu erheben, der das Ergebnis dann
entsprechend verbessern würde.
Die aus der Tabelle ersichtlichen Mehrkosten sind wie folgt zu begründen:
Betrieb der OGS-Teilgruppe am Standort Obermaubach der KGS An der Rur
Bekanntlich besteht ein Beschluss des Rates vom 19.02.2008, wonach u.a. auch zur generellen
Stärkung des Grundschulstandortes in Obermaubach ausdrücklich festgelegt wurde, hier eine
OGS-Teilgruppe einzurichten. Begonnen wurde an diesem Standort zum 01.08.2008 mit 9
SchülerInnen, inzwischen beträgt die Gruppenstärke 11 SchülerInnen.
Durch die Teilgruppe entstehen zwangsläufig auch Mehrkosten, die sich gemäß Angabe des
Maßnahmenträgers auf rd. 8.000 € belaufen.
Landeszuschuss
Stichtag für die endgültige Berechnung des Landeszuschusses ist der 1. Tag nach den
Herbstferien (in diesem Schuljahr der 13.10.2008). Hierzu wurden seitens der Gemeinde
insgesamt 103 SchülerInnen (davon Kreuzau 48 und Winden für beide Standorte 55
SchülerInnen) gemeldet. Demnach errechnet sich ein Landeszuschuss in Höhe von insgesamt
65.435 € (101 SchülerInnen x 615 €/SchülerIn zzgl. Insgesamt 3.320 € für 2 SchülerInnen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf).
Aufgrund des Tatbestandes, dass für das Schuljahr 2008/09 eine entsprechende Unterdeckung
entstehen wird, wurde im letzten Schulleitergespräch die Möglichkeit erörtert, nicht gänzlich auf
die Kapitalisierung von Lehrerstellen zu verzichten, sondern für 0,1 Lehrerstellenanteile zu
beantragen. Dies ist bisher mit Blick auf die bessere Qualität bei der Hausaufgabenbetreuung in
den OGS-Gruppen unterblieben, wozu ein verstärkter Einsatz von Lehrpersonen erfolgt. Die
Vorgehensweise wird von den beiden Schulleitern grundsätzlich auch weiterhin befürwortet,
obwohl das finanzielle Problem hierbei nicht verkannt wird.
Bei gänzlichem Verzicht auf die Zuweisung zusätzlicher Lehrerstellen, d.h. der Kapitalisierung
von 0,1 Lehrerstellenanteilen, würde sich beim Landeszuschuss eine Mehreinnahme von rd.
21.000 € (103 SchülerInnen x 205 €) bzw. bei Meldung der Hälfte der Gruppen von immerhin
10.500 € ergeben. Diese Mehreinnahme würde sich durch die dann zwangsläufig erforderlich
-2-
werdende Stundenerhöhung für die MitarbeiterInnen des SkF um rd. 6.000 bzw. 3.000 €
vermindern.
Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln hat allerdings ergeben, dass eine Umkehrung der
ursprünglichen Antragstellung, d.h. ohne Kapitalisierung, nicht nur zum 2. Schulhalbjahr
2008/09, sondern auch für zukünftige Anträge generell nicht möglich ist. Gemäß Aussage des
zuständigen Sachbearbeiters habe die Landesregierung hierzu abschließend und definitiv
festgestellt, dass es in den vorliegenden Fällen, d.h. bei grundsätzlicher Beantragung und
Genehmigung von 0,2 Lehrerstellenanteilen zum Betrieb der OGS, auch zukünftig hierbei
verbleiben müsse.
Elternbeiträge für den Besuch der OGS
Seitens der Eltern, deren Kinder OGS-Gruppen besuchen, sind aufgrund der vom Rat
beschlossenen Benutzungs- und Gebührensatzung bekanntlich entsprechende Elternbeiträge
gemäß einer sozialen Staffelung zu zahlen.
Bei den politischen Beratungen zur Einrichtung der OGS-Gruppen war ausdrücklich festgelegt
worden, dass die Einrichtung kostendeckend zu betreiben ist, wozu die Landeszuschüsse
sowie die Elternbeiträge, die dann als Beteiligung des Trägers einzusetzen sind, ausreichend
sein sollten.
Dazu war ein durchschnittlicher Elternbeitrag von 60 € pro Monat angenommen worden, der im
vergangenen Schuljahr 2007/08 mit 57 € auch knapp erreicht werden konnte und demnach
auch eine Kostendeckung bestand.
Allerdings hat sich nach Ermittlung der Einkommensverhältnisse für das Schuljahr 2008/09 ein
erheblicher Minderbetrag ergeben, da nur ein Durchschnittsbetrag von rd. 45 € je Monat
eingefordert werden kann, wonach gegenüber der bisherigen Rechnung eine Mindereinnahme
von immerhin rd. 18.000 € festzuhalten bleibt. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen,
dass zahlreiche Eltern aufgrund der Einkommenssituation keinen oder nur einen geringen
Beitrag zu leisten brauchen.
Erwähnenswert ist hierbei noch, dass bei einer benachbarten Kommune lediglich ein
Durchschnittswert in Höhe von 25 € erreicht werden kann, so dass die bisher hier bestehenden
Erwartungen mit 60 €/Kind und Monat zukünftig kaum realistisch sein werden, was sich auch im
jetzt laufenden Schuljahr bereits gezeigt hat.
Eine Möglichkeit zur Verbesserung bestände darin, die Elternbeiträge entsprechend zu
erhöhen, was aber im Hinblick auf die Akzeptanz der Einrichtung durchaus mit Bedenken
verbunden ist. Dies wurde im Gespräch mit den Schulleitern und den Vertretern des
Maßnahmenträgers ebenfalls so gesehen und betrifft insbesondere sowohl die Beiträge der
oberen Einkommensgruppen als auch die Abschaffung der Gebührenfreiheit. Letzteres wird
sowohl im Hinblick auf das Wohl der SchülerInnen, für die eine Betreuung in der OGS
pädagogisch nicht nur sinnvoll sondern sogar angezeigt ist, als auch im Hinblick auf den
tatsächlichen Eingang dieser Summen, recht kritisch gesehen. Zulässig wäre eine Erhöhung
der Elternbeiträge in der letzten Einkommensstufe auf max. 150 €/Monat.
Als Entscheidunghilfe hat die Verwaltung daraufhin bei den 14 kreisangehörigen Kommunen zu
deren Beitragssituation nachgefragt, woraus sich folgende Durchschnittswerte im Vergleich zu
den Festsetzungen der Gemeinde Kreuzau ergeben, und zwar:
Einkommen bis
12.271 €
rd. 10 €
(Kreuzau 0 €)
Einkommen bis
24.452 €
rd. 20 €
(Kreuzau 40 €)
Einkommen bis
36.813 €
rd. 45 €
(Kreuzau 80 €)
Einkommen bis
49.084 €
rd. 65 €
(Kreuzau 105 €)
Einkommen über 49.084 €
rd. 85 €
(Kreuzau 130 €)
Die hieraus resultierende Gesamttabelle ist zu Ihrer Kenntnisnahme der Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
-3-
Aus dem o.a. Vergleich ist ersichtlich, dass die Gemeinde Kreuzau mit ihren Elternbeiträgen, mit
Ausnahme der untersten Einkommensgruppe, doch recht hoch liegt. Um die v.g. Differenz
komplett ausgleichen zu können, müssten in allen Einkommenssparten erhebliche Erhöhungen
vorgenommen werden, was aber kaum vertretbar sein wird. Lediglich wäre es möglich, und hier
zeigt der Vergleich mit kreisangehörigen Kommunen durchaus eine Möglichkeit, in der
Einkommensgruppe bis 12.271 € einen geringen Beitrag entweder in Höhe von 10 €/Monat oder
20 €/Monat zu erheben. Hierzu wäre dann die Änderung des § 8 der Benutzungs- und
Gebührensatzung vom 19.12.2006 erforderlich. Bei einem Elternbeitrag in Höhe von 10 €/Monat
würde sich eine Mehrannahme in Höhe von rd. 4.500 € und bei einem Monatsbeitrag von 20 € von
rd. 9.000 € ergeben.
Auch wenn dieser Betrag zur Mitfinanzierung des Betriebs der OGS-Gruppen durchaus von
Bedeutung ist, so ist trotzdem zu bedenken, dass es der Elternklientel, für deren Kinder der
Besuch der OGS pädagisch äußerst sinnvoll wäre, aufgrund des geringen Einkommens schwer
fallen wird, diesen Monatsbeitrag, zusätzlich zum Essensgeld aufzubringen. Daneben darf auch
das Problem der Beitreibung dieser Monatsbeiträge nicht verkannt werden, der mit einem nicht
unerheblichen zusätzlichen Personalaufwand verbunden sein könnte.
Seitens der Verwaltung wird hierzu bewusst kein Beschlussvorschlag unterbreitet.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Nach dem derzeitigen Voranschlag für den Betrieb der OGS-Gruppen im Schuljahr 2008/09 ist mit
einem Defizit von rd. 24.000 € zu rechnen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-4-