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Beschlusstext (6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
142 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
11.01.12, 18:22
Aktualisiert
11.01.12, 18:22
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Bad Münstereifel, 11.01.2012 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften vom Dienstag, den 29.11.2011 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 670-IX 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Die 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird in der nachfolgenden Fassung beschlossen. Die Entgeltordnung ist Teil der Badeordnung. 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. 10. 1969 (GV NRW S. 712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom folgende 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen: §1 § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Bei Veranstaltungen (Wettkämpfen, Vereinstraining, Schulschwimmen usw.) sind die Vereins- und Übungsleiter/Innen, beim Schulschwimmunterricht die aufsichtführenden Lehrkräfte, dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmer/Innen und Besucher/Innen die Bestimmungen der Badeordnung beachten. §2 In § 2 Abs. 2 „Die Benutzung des eifelbades ist nicht gestattet“ wird bei Buchstabe c die Bezeichnung „Geisteskranken“ gestrichen. Zusätzlich wird eine Einschränkung angefügt. Die neue Fassung lautet: c) Personen mit geistigen Behinderungen und Epileptikern ohne fachkundige Begleitperson §3 § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsgegenständen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden wird von einem/einer Mitarbeiter/In des eifelbades vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. §4 In § 8 Absätze 2 – 4 werden die weiblichen Bezeichnungsformen eingefügt. In Abs. 6 wird der Buchstabe k ergänzt. 2.) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen verpflichten den/die Verursacher/In zum Schadensersatz. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsentgelt erhoben. 3.) Nichtschwimmer/Innen dürfen nur die für sie bestimmten Beckenbereiche benutzen. 4.) Die Benutzung der Sprunganlagen und Rutschen geschieht auf eigene Gefahr und ist nur zu den freigegebenen Zeiten gestattet. Der Sprungbereich darf nicht unterschwommen werden. Der/Die Springer/In hat sich davon zu überzeugen, dass der Sprungbereich frei ist. 6) Insbesondere ist nicht gestattet: k) die Benutzung von Mobiltelefonen. §5 § 12 Abs. 1 Sätze 1 -2 erhalten folgende Fassung: Die Besucher/Innen benutzen das eifelbad einschl. der Sport- und Spieleinrichtungen auf eigene Gefahr. Für Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern/Besucherinnen aus der Benutzung des Freizeitbades und ihrer Einrichtungen entstehen, haftet die Stadt nur, wenn ihr oder dem Aufsichtspersonal grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. §6 Die Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird um einen Tarif erweitert. Dafür wird der Tarif-Nr. 5 unterteilt und erhält folgende Fassung: Tarif-Nr. 5 5.1 5.2 Gebührenart Zehnercoin 2 Stunden Erwachsene Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre Gebühr € 40,50 27,00 §7 Diese 6. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften vom 29.11.2011 Seite 2