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Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2007 und Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.06.08, 11:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2007 und Erteilung der Entlastung) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2007 und Erteilung der Entlastung) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2007 und Erteilung der Entlastung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 20.05.2008 Vorlagen-Nr.: 48/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 03.06.2008 17.06.2008 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2007 und Erteilung der Entlastung I. Sach- und Rechtslage: Das Ergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2007 wurde durch Vorlage 23/2008 dem Rat in seiner Sitzung am 15.4.2008 zugeleitet. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bestimmt, dass der Rat über die vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung zu beschließen hat. In der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses am 19.05.2008 wurde die Prüfung der Jahresrechnung 2007 mit nachfolgendem Schlussbericht abgeschlossen: „A. Allgemeine Feststellungen: Die für das Haushaltsjahr 2007 aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis: Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt Summe Soll-Einnahmen 29.205.578,57 € 3.046.452,67 € 32.252.031,24 € + neue Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Haushaltseinnahmereste - Abgang alter Kasseneinnahmereste Summe bereinigte Soll-Einnahmen 0,00 € 0,00 € 476.532,38 € 31.775.498,86 € Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt (darin enthalten Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO: Summe Soll-Ausgaben 41.999.711,60 € 3.034.349,79 € + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 € 45.034.061,39 € 0,00 € 12.102,88 € 12.102,88 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe bereinigte Soll-Ausgaben 45.046.164,27 € Etwaiger Unterschiedsbetrag bereinigte SollEinnahmen - bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) -13.270.665,41 € Die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Kreuzau wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW stichprobenweise geprüft. Ebenfalls wurden aus dem Bereich des SGB II, SGB XII und der Asylbewerber die vorgelegten Akten Nrn. 1111.5.0016, (SGB II),1111.5.0043, (SGB II),2222.5.0149, (SGB II),2222.5.0165, (SGB II) 3333.5.0211, (SGB II),3333.5.0234, (SGB II),4444.5.0023, (SGB II),4444.5.0217, (SGB II) 5555.5.0019, (SGB II),5555.5.0094, (SGB II) 1203.1.0031, (SGB XII),1204.4.0140, (SGB XII) 3500.2.0241, (Asylbewerber),3500.2.0242, (Asylbewerber) stichprobenweise geprüft. Es wird bestätigt, das 1. der Haushaltsplan, bis auf die vorgekommenen Haushaltsüberschreitungen bzw. -unterschreitungen, eingehalten wurde, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind. B. Besondere Feststellungen: Keine“. Der Rat entscheidet mit der Festsetzung der Jahresrechnung auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung enthalten Bestimmungen über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Entlastung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Entlastung in erster Linie zum öffentlichen Recht behört. Sie ist deshalb ihrer Natur nach als eine abschließende Entscheidung des Rates über die Art und die Form der Ausführung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung zu sehen. Wird die Entlastung erteilt, ist damit die Haushaltswirtschaft des abgerechneten Jahres als endgültig abgeschlossen anzusehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. -2- III. Beschlussvorschlag: a) Der Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2008 gem. § 101 GO NRW erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 zur Kenntnis. b) Die Jahresrechnung 2007 wird festgestellt. c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 GO NRW Entlastung erteilt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-