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Bürgerantrag (Anregung bzgl. flächendeckende Glasfaserversorgung (FTTH) bis Frühling 2016 in Erftstadt , Borr und Scheuren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
Bürgerantrag (Anregung bzgl. flächendeckende Glasfaserversorgung (FTTH) bis Frühling 2016 in Erftstadt , Borr und Scheuren) Bürgerantrag (Anregung bzgl. flächendeckende Glasfaserversorgung (FTTH) bis Frühling 2016 in Erftstadt , Borr und Scheuren)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 449/2015 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 14.09.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 22.10.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 10.11.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. flächendeckende Glasfaserversorgung (FTTH) bis Frühling 2016 in Erftstadt , Borr und Scheuren Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zurzeit baut die Net.Cologne die Versorgung der Stadtteile Liblar/Blessem, Lechenich, Ahrem, Herrig, Köttingen und Kierdorf aus. Hierbei wird auf die Vectoring-Technik zurückgegriffen, Downloadraten von bis zum 150 Mbit/sec. sind dann realisierbar. Dieser Ausbau erfolgt in Eigenregie des Netzbetreibers in Zusammenarbeit mit seinem Partner, der Westnetz GmbH. Ein solcher Ausbau erfolgt nur dann, wenn er sich für den Netzbetreiber wirtschaftlich darstellt. Die Stadt Erftstadt ist an diesem Ausbau finanziell nicht beteiligt. Bereits im Vorfeld der aktuellen Ausbaumaßnahme haben wir auch über eine Anbindung der südlichen Stadtteile mit den Verantwortlichen von Net.Cologne und der Westnetz ausführlich diskutiert. Aus der bereits genannten Wirtschaftlichkeit kam ein Ausbau für sie leider nicht in Frage. Auch die Deutsche Telekom (DTAG) nahm vor gut vier Jahren bei Ihren Ausbauprojekten in Friesheim, Gymnich, Erp, Dirmerzheim und Bliesheim (welche seinerzeit mit GAK-Mitteln gefördert wurden) wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeit Abstand von einem Ausbau in Niederberg, Borr und Scheu- ren. Zudem gilt dieser Bereich unserer Stadt, gemäß Breitbandatlas des Bundes, mit bis zu 30 Mbit/sec. als versorgt. Die differierenden Raten im Bereich des Down- und Uploads sowie zur die zur Verfügung stehende Datenpakete bzw. –mengen liegen dabei ausschließlich in der Verantwortung der Netzbetreiber und ihrer jeweiligen Vertragsmodalitäten. Die Beurteilung bzw. Bewertung deren Qualität obliegt nicht der Stadtverwaltung. Über die in der Vergangenheit immer mal wieder auftretenden Probleme mit einem vor Ort tätigen Netzbetreiber sind wir informiert worden. Aber auch hier haben wir als Stadtverwaltung keinen Zugriff. Hinsichtlich des geforderten Ausbaus bis zu Jahre 2016 ergibt sich aktuell folgende Situation:    Das GAK-Programm des Landes NRW greift, trotz Novellierung im Frühjahr des Jahres 2015 nicht. Die Voraussetzungen sind leider nicht gegeben. Die drei Stadtteile haben zwar deutlich weniger als 10.000 Einwohner, sind aber mit dem gesetzlich definierten Schwellenwert in der Höhe von mindestens 6 Mbit/sec. flächendeckend versorgt. Das neue Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsfonds – KInvF) unterstützt auch Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur. Zu diesem zählt auch die Informationstechnologie. Als Ausbauziel ist hier die Erreichung von 50 Mbit/sec. im ländlichen Raum postuliert. Grundlage einer Förderung der Breitbandversorgung bildet aber nach wie vor die NGA-Rahmenregelung der Europäischen Union. Auf Basis dieser Regelung sind Ausbaumaßnahmen beihilferechtlich nur dann in Ordnung, wenn eine flächendeckende Unterversorgung von 30 Mbit/sec. vorliegt. Ein Ausbau mit Mitteln des städtischen Haushalts ist aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt Erftstadt mittel- und langfristig nicht realisierbar. Und wäre ebenfalls auf Basis der NGA-Rahmenregelung der Europäischen Union so nicht umsetzbar. Selbstverständlich verfolgen wir das Thema Breitbandausbau auch weiterhin aufmerksam. Sollten sich zukünftig Möglichkeiten ergeben, so werden wir diese prüfen und ggf. dann auch für eine Versorgungsverbesserung in Erftstadt nutzen. Generell werden Aktivitäten und Veränderungen in Bereich des Breitbandausbaus im Stadtgebiet von der Verwaltung durch die Presse bekannt gegeben. Selberverständlich kann der aktuelle Sachstand aber auch jederzeit – per Mail und telefonisch, gerne aber auch persönlich – bei Herrn Achim Ole Leger (Mitarbeiter der städtischen Wirtschaftsförderung) abgefragt werden. In Vertretung (Erner) -2-