Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 15.05.2008
Vorlagen-Nr.: 46/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
Rat
27.05.2008
27.05.2008
03.06.2008
17.06.2008
17.06.2008
Einführung von Nutzungsentgelten und Neuregelung des Zuschusswesens an Vereine
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau unterstützt die ortsansässigen Vereine in vielfältiger Art und Weise, da die
Auffassung vertreten wird, dass das ehrenamtliche Engagement gefördert werden soll. In der
Vergangenheit wurde mehrfach über eine Neuregelung dieser Vereinsförderung diskutiert. Ein
abschließendes Ergebnis konnte allerdings bis heute nicht erzielt werden. Auslöser der
Diskussionen war neben einer zunehmend schlechter werdenden Haushaltslage das Schreiben
der Kommunalaufsicht beim Kreis Düren vom 01.06.1999. In diesem Schreiben wird ein
Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzept für Sportstätten, Bürgerhäuser, Vereinsheime usw.
gefordert. Ein solches Konzept liegt allerdings bisher nicht vor. Ebenfalls wurde im Bericht der
GPA aus 2006 gefordert, Leistungsstandards zu reduzieren. Hiermit war u. a. auch gemeint, dass
Kosten für Sportanlagen und kulturelle Einrichtungen durch Kostenbeteiligungen oder durch evtl.
Übergaben an Vereine reduziert werden sollen.
Sport
Schon vor der Aufforderung durch die Kommunalaufsicht wurden im Sportbereich erhebliche
Kosten eingespart. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 10.05.1994 konnten die Kosten für die
Sportplatzpflege um 10.225,84 € (20.000 DM) reduziert werden, indem neue Pflegeverträge mit
geringerem Leistungsumfang abgeschlossen wurden. In diesem Zusammenhang wurde auch
festgelegt, dass die Kosten für Düngemittel, Tornetze und Sportplatzkreide nicht mehr
übernommen werden.
Im Jahre 1996 folgte dann die Übertragung der Sportplatzpflege an die Vereine. Als erster Verein
hat der FC Fortuna Maubach den Sportplatz in Untermaubach und das Sportheim auf Basis eines
Pachtvertrages übernommen. Hierdurch konnten ab 1997 Kosten in Höhe von 2.051,81 €
eingespart werden. Ebenfalls konnte im Jahre 1996 die Pflege der Sportplätze in Drove, Winden,
Kreuzau, Leversbach und Bogheim per Vertrag auf die jeweiligen Vereine übertragen werden. Die
Vereine erhielten im Jahr des Vertragsabschlusses einen Pflegekostenzuschuss in Höhe von 100
% der Fremdpflegekosten. Dieser Zuschuss reduzierte sich ab dem zweiten Jahr auf 70 % der
früheren Kosten. Ab 1997 wurden hierdurch jährlich 8.783,48 € eingespart. Seit 1999 ist die Pflege
der Sportplätze in Boich und Thum ebenfalls auf den Verein übertragen. Ab 2000 werden hier
jährlich 2.770,69 € eingespart. 2001 folgten dann die Plätze in Üdingen, Obermaubach und
Stockheim. Die Einsparungen ab 2002 betragen jährlich 5.844,44 €.
Die Fußballvereine haben somit bereits einen beachtlichen Beitrag zur Kostensenkung geleistet.
Bis einschl. 2008 konnten immerhin 171.249,05 € eingespart werden (aktuell jährlich 17.398,61 €).
Die Kosten für die Pflege gemeindlicher Sportanlagen durch die Vereine belaufen sich derzeit auf
jährlich 46.630,00 €.
Im Jahr 2000 wurden zusätzlichen Einsparungen erzielt. Die Mitgliedschaft in der Deutschen
Olympischen Gesellschaft wurde beendet (Einsparung jährlich 20,45 €), Der Zuschuss an die
DLRG wurde um 70 % (= 250,53 €) und die Position „Förderung des Volkssports“ um 50 % (=
649 €) gekürzt.
Bereits 2004 wurde seitens der Verwaltung der Versuch unternommen, die Sportheime an die
nutzenden Vereine zu übertragen. Dabei war beabsichtigt, einen Betriebskostenzuschuss von 70
% (stufenweise abgesenkt) der durchschnittlichen Kosten zu gewähren. Damit sollte eine
Einsparung erzielt werden, ohne dass für die Vereine zusätzliche Kosten entstehen. Vielmehr
sollten die Vereine durch geringeren Energieverbrauch und Eigenleistungen die Kosten senken.
Eine Umsetzung erfolgte allerdings nicht.
Kultur
In der Gemeinde Kreuzau gibt es auch zahlreiche Heimat- und Kulturvereine. Hier ist Jugendarbeit
nicht generell, bei einigen Vereinen überhaupt nicht gegeben.
Zur Förderung dieser Vereinsarbeit wurden durch den Rat der Gemeinde Kreuzau unter Datum
vom 13.03.1986 erstmals „Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände
im Bereich der Kultur- und Heimatpflege“ beschlossen, die erstmals im gleichen Jahr sowie
weiterhin in den Jahren 1988 und 1999 entsprechende Ergänzungen erhielten.
Aufgrund dieser Richtlinien werden den einzelnen Kultur- und Heimatvereinen sowie auch den
Karnevalsgesellschaften unterschiedliche Pauschalbeträge bzw. Grundbeträge, überwiegend
zuzüglich entsprechender weiterer Beträge je Mitglied, gewährt. Sonderregelungen in Form von
Jubiläumszuschüssen, der Gewährung sog. Zeltzuschüsse und der finanziellen Unterstützung von
Umzügen und zur Anschaffung neuer Uniformen unter bestimmten Voraussetzungen sind in
diesen Richtlinien ebenfalls enthalten.
Im Jahr 1995 wurden diese Zuschüsse einmalig um 35 % gekürzt.
Im Jahr 2000 wurden wiederum generelle Kürzungen der freiwilligen Ausgaben vorgenommen und
gleichzeitig die Überarbeitung der ursprünglich aus dem Jahr 1986 bestehenden Richtlinien
empfohlen. Als Anregung für eine solche Unterscheidung im Rahmen der zukünftigen
Zuschussgewährung sollten folgende Grundlagen Bedeutung haben:
a) Jugendarbeit,
b) Seniorenbetreuung,
c) Durchführung von Dorffesten.
Gleichzeitig sollte bei der Gewährung von Zuschüssen an Musikvereine ein zweimaliger
kostenloser Auftritt bei gemeindlichen dörflichen Veranstaltungen grundsätzlich Voraussetzung für
eine Zuschussgewährung sein.
In diesem Zusammenhang wurde seitens der Aufsichtsbehörde generell verfügt, die Zuschüsse
auf 30 v.H. der bisherigen Leistung zu kürzen und gleichzeitig dann keinen Zuschuss mehr zu
gewähren, wenn sich aufgrund dieser Berechnung ein Betrag unter 50 DM ergeben sollte.
Wichtig ist auch der Beschluss, den Zuschuss der Musikschule Kreuzau auf die damalige Höhe
von 82.000 DM festzuschreiben. Der im Vermögenshaushalt bis dahin mögliche Zuschuss für
investive Maßnahmen wurde ab 2003 ersatzlos gestrichen. Vorher erfolgte für die Jahre 2000 –
2002 eine Kürzung auf 3.000 DM bzw. 1.500 €. Daneben wurde empfohlen, die Mitgliedschaft in
diversen Vereinen und Institutionen, die nicht ortsansässig sind und vor Ort auch keine
unmittelbare Aufgabe erfüllen, grundsätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
-2-
Verbindlich gekündigt wurden mit Wirkung zum Jahr 2001 die Mitgliedschaften im Förderverein
„Heinrich-Böll-Haus Langenbroich e.V.“, im Rheinischen Verein für Denkmalpflege, im Dürener
Geschichtsverein, im Eifelverein (Hauptverein) sowie im Institut für Europäische Partnerschaften
und Internationale Zusammenarbeit e.V. Die Beitragszahlung zum Verein „Museumszug auf der
Rurtalbahn“ (REX) wurde erst zum Jahre 2002 eingestellt.
Wie bei den Sportvereinen wird auch bei den Kultur- und Musikvereinen nachgedacht, einen
Kostenbeitrag für die Nutzung gemeindlicher Objekte zu fordern. Hierbei muss allerdings
berücksichtigt werden, dass einige Vereine sich in Eigenleistung Proberäume bzw. Vereinsräume
ausgebaut und eingerichtet haben (z.B. Schießstand der Schützenbruderschaft St. Heribertus
Kreuzau im DG der Hans-Hoesch-Stiftung, Proberaum der Gruppe „the swingin trumpets“ in der
Grundschule Drove, Proberäume der Gruppe CRESCENDO e.V. sowie des Fanfarenzuges im
Keller der Hans-Hoesch-Stiftung, St. Josef-Schützen in der ehem. Schule Untermaubach u. ä.).
Soziales
Auch im sozialen Bereich sind die Ausgaben seit 2000 reduziert worden. Die Zuschüsse an die
folgenden Einrichtungen und Verbände wurden um 50 % gekürzt: Weißer Ring, Lebenshilfe,
Arbeiterwohlfahrt, VDK, Caritas, Pfarrgemeinden und Diakonisches Werk. Die Einsparungen
hieraus betragen 1.214,31 €. Weitere 115,04 € werden jährlich weniger verausgabt, da die
Zahlungen an den Kreuzbund und das Jugendherbergswerk eingestellt worden sind.
Darüber hinaus wurden die Zuschüsse anlässlich der Stadtranderholung für Senioren um 1.022,58
€ auf maximal 1.500,00 € begrenzt. Mutter-Kind-Aktionen werden seit 2000 nicht mehr
durchgeführt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 3.067,75 € wird zu ½ für die Jugendarbeit
eingesetzt, die zweite Hälfte wurde eingespart.
Seit 2002 werden die Seniorenfahrten der Gemeinde nicht mehr bezuschusst. Alle Fahrten
müssen seitdem kostendeckend durchgeführt werden. Die Einsparungen hieraus betragen ca.
3.500 € jährlich.
Gemeindesportverband
Der Gemeindesportverband wurde auf Initiative des Sanierungsbeirates gebeten, nach
Einsparmöglichkeiten zu suchen. Hierzu ist bei der Jahreshauptversammlung am 03.04.2008 ein
Modell vorgestellt worden, mit dem ca. 40.000 € eingespart werden sollen. Dieses Modell bezieht
sich nur auf den Sportbereich. Ausgangspunkt sind die anfallenden Kosten in Höhe von insgesamt
163.120 € für Sport- und Turnhallen (61.790 € = 38 %), Sportplätze (49.235 € = 30 %),
Sportheime (43.130 € = 26 %) und Sonstiges (8.965 € = 6 %) in 2006. Der Gemeindesportverband
hat den Vereinen vorgeschlagen, einer Hallennutzungsgebühr in Höhe von 1,13 € je
Nutzungsstunde zuzustimmen. Dies würde einer Beteiligung an den durch Vereine verursachten
Bewirtschaftungskosten in Höhe von 50 % entsprechen.
Weiterer Bestandteil des Modells ist eine Vereinheitlichung der Pflegekostenzuschüsse bei
Fußballplätzen. Dabei soll von einer Größe von 8.000 qm je Platz bzw. von 4.000 qm je
Trainingsplatz ausgegangen werden. Je qm soll einheitlich ein Zuschussbetrag von 0,50 € gezahlt
werden. Hierdurch wären für die Plätze in Kreuzau (2), Stockheim (2), Winden (2), Üdingen (1),
Untermaubach (1), Boich (1,5), Drove (1,5) und Bogheim (0,5) insgesamt 46.000,00 € zu zahlen.
Dies würde nur zu Einsparungen in Höhe von 630 € führen, allerdings unter der Voraussetzung,
dass eine Platzpflege für die Sportplätze in Leversbach (keine Mannschaft nimmt am Spielbetrieb
teil), Obermaubach (wird nur noch sporadisch für Speerwerfen genutzt) und Thum (Platz in Boich
steht weiterhin zur Verfügung) nicht mehr bezuschusst wird.
-3-
Bei der Jahreshauptversammlung des Gemeindesportverbandes wurde allerdings ebenfalls
deutlich gemacht, dass man zu Verhandlungen nur bereit sei, wenn auch der kulturelle Bereich
einen entsprechenden Anteil leistet. Am 15.05.2008 fand eine außerordentliche Versammlung des
Gemeindesportverbandes statt, bei der nochmals mit den Vereinen über mögliche Einsparungen
oder Kostenbeteiligungen diskutiert wurde. Da ein Ergebnis nicht erzielt werden konnte, wird diese
am 26.05.2008 fortgesetzt. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.
FDP-Antrag
Die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Datum vom 10.01.2008 den Antrag
gestellt, den Tagesordnungspunkt „Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von
Nutzungsentgelten der Vereine für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen“
zur Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2008 und des Rates am 19.02.2008 aufzunehmen.
Dieser TOP wurde in der Hauptausschusssitzung an die Ausschüsse zurück verwiesen.
Der Vorschlag geht davon aus, dass für jedes jugendliche Vereinsmitglied ein Zuschuss von 5,00
€ pro Jahr gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass es sich um gebietsansässige, im Vereinsregister
eingetragene Vereine handelt, die für das Kalenderjahr der Zuschussgewährung über einen
gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid verfügen. Im Gegenzug sollen die Zuschüsse
aus den Haushaltsstellen 340.7180 (Zuschüsse an Heimatvereine; Haushaltsansatz 2008 =
14.394,00 €), 550.7180 (Zuschüsse an Vereine und Verbände; Haushaltsansatz 2008 = 11.775,00
€) und 780.7180 (Zuschüsse an landwirtschaftliche Vereine; Haushaltsansatz 2008 = 337,00 €)
entfallen, unabhängig vom ursprünglichen Grund der Zuschussgewährung.
Zudem sollen die Vereine ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme gemeindlicher
Infrastruktureinrichtungen zahlen. Dieses Nutzungsentgelt soll 6 % vom anteiligen Wert der in
Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen betragen. Der Wert soll aus den jährlichen
Kosten der Unterabschnitte 210 und 561 sowie den Haushaltsstellen 550.6200, 560.5000,
560.5200, 560.5400 und 560.7180 ermittelt werden.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
1.
Berechnungsmodell FDP - Sport In Abstimmung mit der FDP-Fraktion wird auszugsweise der Bereich Sport entsprechend
dem Antrag vom 10.01.2008 dargestellt.
2.
Berechnungsmodell FDP - Kultur In dem Berechnungsmodell der FDP war der Bereich Kultur/Heimat/Musik bisher
unvollständig ausgewiesen, da die Verwaltung den Wert der Infrastruktur nicht benennen
konnte. Für die aufgeführten Vereine wurden nur die Kosten ermittelt und seitens der
Verwaltung in das Berechnungsprogramm der FDP eingefügt.
3.
Berechnungsmodell Gemeindesportverband – Hallenkosten –
Der Gemeindesportverband hat aufgrund der von der Verwaltung bereitgestellten Werte
die anteiligen Kosten für hallennutzende Vereine ermittelt. Bei der Berechnung wurde die
Turnhalle in Drove nicht berücksichtigt, da dort aus technischen Gründen deutlich höhere
Kosten entstehen als in den übrigen Hallen. Die mittleren Kosten betragen 2,25 €. Hiervon
sollen 50 % von den Vereinen als Benutzungsgebühr gefordert werden, also 1,13 €.
4.
Vorschlag Gemeindesportverband – Sportplätze Der Vorschlag des Gemeindesportverbandes, die Zuschüsse für die Sportplatzpflege zu
vereinheitlichen und die Pflege einzelner Plätze nicht mehr zu bezuschussen.
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5.
Ermittlung von Betriebskosten für Kultur- und Heimatvereine
Seitens der Verwaltung wurden exemplarisch Kosten berechnet. Diese sind in Anlage 2
berücksichtigt worden.
6.
Übersicht über die Mietkonditionen gemeindlicher Objekte
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde gebeten, eine Übersicht über
die Mietkonditionen gemeindlicher Objekte der Sitzungsvorlage beizufügen.
7.
Übersicht über Zuschüsse an Vereine
Im Rahmen der Euro-Umstellung wurden die Zuschüsse an Vereine zusammengefasst.
Der Auszug ist der Niederschrift beigefügt.
Mit der Sitzungsvorlage soll versucht werden, die derzeit vorhandenen Unterschiede in der
Vereinsförderung darzustellen. Der Verwaltung ist bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine
abschließende Auflistung handeln kann. Vielmehr besteht die Absicht, in das äußerst schwierige
Thema einzusteigen. Auf jeden Fall werden für die weitere Beratung zusätzliche Ermittlungen
erforderlich sein.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine
III. Beschlussvorschlag:
Es erfolgt kein Beschlussvorschlag.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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