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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 46/2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau 4. Juni 2008 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Schreiben vom 10.01.2008 hatten wir gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Kreuzau und seine Ausschüsse form- und fristgerecht die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von Nutzungsentgelten der Vereine für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen“ in die Tagesordnungen der 20. Sitzung des Hauptausschusses am 12.02.2008 und der 20. Sitzung des Rates am 19.02.2008 in öffentlicher Sitzung vorgeschlagen. Mit Schreiben vom selben Tage hatten wir zu den Tagesordnungspunkten der beiden Gremien folgenden Entschließungsantrag gestellt: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, dem Rat bis zur seiner 23. Sitzung ein umsetzbares Konzept vorzulegen, das folgenden Leitlinien entspricht: 1. Zuschüsse a. Zuschüsse der Gemeinde Kreuzau an die Vereine werden künftig jeweils ausschließlich nach Maßgabe der Anzahl der dem Verein angehörenden jugendlichen Mitglieder gewährt. Der Einzelzuschuss für ein jugendliches Mitglied, das dem Verein an einem von der Gemeinde jeweils festzulegenden einheitlichen Stichtag angehört hat, beträgt 5 EURO. Zuschussempfänger können nur gebietsansässige, im Vereinsregister eingetragene Vereine sein, die für das Kalenderjahr der Zuschussgewährung über einen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid verfügen. b. Die bisher gewährten Zuschüsse aus den HHSt 340/7180, 550/7180 und 780/7180 entfallen, unabhängig vom ursprünglichen Grund der Zuschussgewährung. 1 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau 2. Nutzungsentgelte a. Die Vereine zahlen künftig ein Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 % vom anteiligen Wert der in Anspruch genommenen Infrastruktureinrichtungen. Der anteilige Wert ergibt sich aus den jährlichen Kosten gemeindlicher Einrichtungen der UA 210/561 und HHSt 550/6200, 560/5000, 560/5200, 560/5400 und 560/7180 entsprechend der zeitlichen und/oder sonstigen Nutzung durch die Vereine. Das den Berechnungen durch die Gemeinde zu Grunde liegende Haushaltsjahr soll nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. b. Miet-, Leasing oder ähnliche Verträge für die Bereitstellung von gemeindlichen Infrastruktureinrichtungen zur Durchführung von Veranstaltungen und kommerziellen Nutzungen bleiben von der Regelung nach Abschn. 2.a. unberührt. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass mindestens Erlöse in Höhe der nach Abschn. 2.a. zu erzielenden Nutzungsentgelte erzielt werden.“ Dieser Antrag wurde als Vorlage 9/2008 in den Sitzungen des Hauptausschusses vom 12.02.2008 und des Rates vom 19.02.2008 kurz behandelt und nach Abstimmung einvernehmlich an die Fachausschüsse verwiesen. Mit ihren Schreiben vom 19.05.2008 haben die Vorsitzende des Kulturausschusses und der Vorsitzende des Sportausschusses zu einer gemeinsamen Sitzung ihrer Ausschüsse am 27.05.2008 eingeladen, in der sie unter dem Rubrum „Einführung von Nutzungsentgelten und Neuregelung des Zuschusswesens an Vereine“ eine Vorlage 46/2008 angekündigt haben. Diese Verwaltungsvorlage ist den Mitgliedern der beiden Ausschüsse am 20.05.2008 als Anlage der Einladung zur 22. Sitzung des Hauptausschusses am 03.06.2008 zugeleitet worden. Darin wurden die Punkte 1.a. und 1.b. sowie 2.a. (nicht jedoch 2.b) unseres Antrages zusammen mit anderen Vorschlägen und Unterlagen ohne Beschlussvorschlag zur Diskussion gestellt. In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses ist der Tagesordnungspunkt auf Grundlage der Vorlage 46/2008 behandelt worden, ohne dass den Mitgliedern des Hauptausschusses die Niederschriften der gemeinsamen Sitzung des Kulturausschusses und des Sportausschusses vorgelegt worden sind. Dieses ungewöhnliche Vorgehen hat dazu geführt, dass diejenigen Mitglieder des Hauptausschusses, die nicht zugleich Mitglieder des Kultur- oder Sportausschusses sind, die Inhalte der in diesen Ausschüssen kontrovers geführten Diskussion entweder nicht oder nur vom Hörensagen kennen konnten. Dies mag u. a. Grund für die zum Teil sachfremden Diskussionsbeiträge einiger Sitzungsteilnehmer des Hauptausschusses und für den teilweise chaotischen Sitzungsverlauf dieses Tagesordnungspunktes gewesen sein. Der Anlass dieses Schreibens ist jedoch die Art und Weise wie Sie diesen Tagesordnungspunkt beendet haben. Sie haben zum Schluss der Aussprache vorschlagen, den Tagesordnungspunkt wieder in den Sanierungsbeirat zurückzuverweisen. Daraufhin hat Herr GVD Stolz zu Recht eingewandt, dass der Tagesordnungspunkt nun in der politischen Debatte sei, und in Folge dessen wieder in die zuständigen Fachausschüsse zurückverwiesen werden müsse. Danach haben Sie sinnge2 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau mäß gesagt, dass Sie diese Anregung aufgreifen und den Tagesordnungspunkt aus der Tagesordnung der Ratssitzung streichen werden. Ohne eine Abstimmung herbeizuführen oder etwaige Einwendungen der Sitzungsteilnehmer abzuwarten, sind Sie daraufhin zum nächsten Tagesordnungspunkt übergegangen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein können. Abgesehen davon, dass völlig unklar ist, womit genau und mit welchem Ziel die Mitglieder der Fachausschüsse befasst werden sollen, ist es aus zeitlichen Gründen unmöglich, dass bei Realisierung der Rückverweisung an die Fachausschüsse unser Antrag aus Vorlage 9/2008 fristgerecht umgesetzt werden kann. Wie Sie wissen, hatten wir beantragt, dass der Rat beschließen möge, die Verwaltung zu beauftragen, ihm bis zur seiner 23. Sitzung ein umsetzbares Konzept vorzulegen, das den Leitlinien der Punkte 1. und 2. des Antrages entspricht. Da wir uns jetzt in der 22. Sitzungsrunde befinden, ist die kommende Ratssitzung vom 17.06.2008 die letzte Möglichkeit, einen den Intentionen unseres Antrages entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Selbst wenn der Rat dann beschließen sollte, unserem Antrag nicht zu folgen und die Angelegenheit an die Fachausschüsse zurück zu verweisen, muss ihm zunächst Gelegenheit gegeben werden, einen derartigen Beschluss überhaupt zu fassen. Ein Beschluss des Hauptausschusses, wenn er denn formal korrekt gefasst worden wäre, hätte nach unserer Auffassung lediglich den Charakter einer Empfehlung an den Rat, die Zurückverweisung entsprechend zu beschließen. Er kann jedoch den Beschluss des Rates, als des höchsten Gremiums der Gemeinde weder vorwegnehmen noch ersetzen. Im diesem Fall würde die Kompetenz des Rates in unzulässiger Weise beschnitten. Wir bitten Sie daher, den Tagesordnungspunkt entweder unter dem von uns gewählten Rubrum „Zuschussgewährung an die Vereine und Zahlung von Nutzungsentgelten der Vereine für die Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen“ oder der von Ihnen gewählten Überschrift „Einführung von Nutzungsentgelten und Neuregelung des Zuschusswesens an Vereine“ in die Tagesordnung der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 17.06.2008 aufzunehmen. Um sicher zu stellen, dass die Ratsmitglieder auch wissen, worüber sie beschließen sollen, bitten wir Sie, unsere ursprüngliche Vorlage 9/2008, die ja nur unvollständig in die Verwaltungsvorlage 46/2008 eingearbeitet worden ist, der Einladung zur Ratssitzung als Anlage zu dem von uns gewünschten Tagesordnungspunkt erneut beizufügen. Mit freundlichen Grüßen gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender) 3