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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Kindergartens Kreuzau, Heribertstraße 65)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.06.08, 11:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Kindergartens Kreuzau, Heribertstraße 65) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Kindergartens Kreuzau, Heribertstraße 65)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Frau Kupferschläger BE: Herr Stolz Kreuzau, 28.04.2008 Vorlagen-Nr.: 42/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 14.05.2008 03.06.2008 17.06.2008 Erweiterung des Kindergartens Kreuzau, Heribertstraße 65 I. Sach- und Rechtslage: Die Tageseinrichtung für Kinder in Kreuzau, Heribertstraße 65, Kreuzau, wurde im Dezember 1999 als ursprünglich 2-gruppige Einrichtung in Betrieb genommen. Bereits kurz nach Inbetriebnahme wurde deutlich, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf größer war als geplant, deshalb erfolgte eine Erweiterung um eine Gruppe, bereits ab August 2000 wurde sie als 3-gruppige Einrichtung mit 75 zu betreuenden Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren geführt. Zum 01.12.2005 wurde eine der 3 Gruppen in eine kleine altersgemischte Gruppe umgewidmet, in der fortan 15 Kinder im Alter von 4 Monaten - 6 Jahren betreut werden. Hiermit verbunden waren einige bauliche Veränderungen, wie z. B. ein größerer Sanitär- und Wickelraum. Das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren wird mit dem 01.08.2008 weiter ausgebaut, d. h., ab diesem Zeitpunkt werden in der Einrichtung in 2 verschiedenen Gruppen insgesamt 14 Kinder unter 3 Jahren betreut. Dieses von den Eltern angenommene Betreuungsangebot verdeutlicht den hohen Bedarf in Kreuzau. In der dritten Gruppe befinden sich weiterhin Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren, hiervon wird ein Kind im Rahmen einer Einzelintegration betreut. Bereits kurz nach der Einführung der Betreuung von unter 3-Jährigen wurde der Mehrzweckraum im Jahr 2006 wegen Platzmangel zweckentfremdet. Er wurde zum Schlafsaal umfunktioniert, denn nur hier war Platz für die notwendigen Kinderbettchen. Diese Lösung war für den Übergang gedacht, später sollten die Betten in einem bis dahin ebenfalls mit Matratzen genutzten Schlafraum im Erdgeschoss untergebracht werden. Eine anderweitige Nutzung des Mehrzweckraumes war nur sehr eingeschränkt bzw. am Nachmittag gar nicht möglich. Die spätere Unterbringung der Kinderbetten im Erdgeschoss war nicht umsetzbar, denn die Anzahl der Kinderbetten wurde mehr statt weniger (es handelt sich derzeit um 9 Betten). Auch die Zahl der älteren über Mittag betreuten Kinder wuchs ständig an, so dass auf den Nebenraum einer Gruppe ausgewichen wurde, der für die Mittagsruhe mit Matratzen ausgelegt wird. Ein Personalraum war ab dem 01.12.2005 nicht mehr vorhanden, statt dessen wurde die Küche für Besprechungen, Elterngespräche, Teams und Pausen genutzt. Diese kombinierte Nutzung wurde aber zunehmend problematisch, so dass im Jahre 2007 der Schlafraum im Erdgeschoss (ehemals Personalraum) zur Küche umgebaut wurde und die Küche zum neuen Personalraum. Am 18.03.2008 fand nunmehr eine Heimbegehung mit dem Landschaftsverband Köln sowie der Fachberaterin des Kreisjugendamtes Düren statt, bei der die Räume der obigen Einrichtung besichtigt wurden. Der Landschaftsverband wies dabei darauf hin, dass es für einen dreigruppigen Kindergarten mit Betreuung unter 3-jähriger Kinder ein klares, festgelegtes Raumprogramm gebe. Dazu gehören auch zwingend ein Mehrzweckraum und ein Schlaf- bzw. Ruheraum. Hieraus ergebe sich demnach, dass der Einrichtung ein Raum fehle, und es sei unumgänglich, sie um diesen Raum zu erweitern. Dieses Erfordernis wurde mit Verfügung vom 20.03.2008 nochmals untermauert. Nach verschiedenen Überlegungen hinsichtlich der baulichen Möglichkeiten ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass nur ein Anbau das Raumproblem nachhaltig lösen kann. Wo und in welcher Größenordnung ein Anbau erfolgen sollte, müsste durch einen Architekten geklärt werden. Aus den nicht verwandten Erhaltungspauschalen, die das Land für die Tageseinrichtungen zahlt, sind Rücklagen gebildet worden, welche sich mit Stand 31.12.2007 auf insgesamt ca. 26.000 € belaufen. Sie müssen bis spätesten zum 31.07.2013 abgeschmolzen werden, ansonsten erfolgt eine Rückforderung des Landes. Nach Rücksprache mit dem Kreisjugendamt könnte die Rücklage komplett für einen Anbau in der Heribertstraße verwandt werden. Außerdem wurde vom Landschaftsverband darauf hingewiesen, dass die bisherige Schulpauschale seit dem 01.01.2008 zu einer Schul- und Bildungspauschale weiterentwickelt und in diesem Zusammenhang von 460 Mio. € um 17%, d. h. um 80 Mio. €, auf 540 Mio. € erhöht wurde. Sie ist nunmehr u. a. für investive Maßnahmen im Rahmen der frühen Förderung von Kindern einzusetzen. Bezogen auf die Gemeinde Kreuzau bedeutet diese Erhöhung der Schul- und Bildungspauschale eine tatsächliche Mehreinnahme im Jahre 2008 in Höhe von 70.232 €, die auf den Bereich Bildung entfällt. Eine Deckung des restierenden Fehlbetrages könnte demnach aus diesem Anteil der Schul- und Bildungspauschale erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, dass die Erweiterung des Kindergartens in der Heribertstraße 65 grundsätzlich gewollt ist. Im Nachgang sollte ein Architekt beauftragt werden, einen Anbau zu planen und die Kosten zu ermitteln. Ein Baubeginn wäre im Frühjahr 2009 anzustreben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Planungskosten müssen außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2008 bereit gestellt werden. Die zu ermittelnden Kosten für die Baumaßnahme würden im Haushaltsplan 2009 veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: Die Räumlichkeiten im Kindergarten Kreuzau, Heribertstraße 65, sollen bedarfsgerecht erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, über einen Fachplaner eine Kostenermittlung erstellen zu lassen und anschließend dem Rat erneut vorzulegen. Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-