Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.06.08, 11:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 21.04.2008
Vorlagen-Nr.: 36/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
03.06.2008
17.06.2008
Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Friedhofsordnung und Anpassung der
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 01.04.2008 den Antrag gestellt, eine Überprüfung der
Friedhofsordnung vorzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
1. Unter Ziffer 1 wird um Prüfung gebeten, ob auf möglichst allen Friedhöfen der Gemeinde
Flächen zur Rasenbestattung ausgewiesen werden können. Dies ist bisher nur auf den
Friedhöfen in Kreuzau und dem neuen Teil in Untermaubach zugelassen.
Diese Bestattungsform ist seit der Einführung im Jahre 2004 insgesamt 4 x durchgeführt
worden. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass sich die Nachfrage in Zukunft
verstärken wird, wenn sich dieses Angebot in der Bevölkerung mehr herumgesprochen hat.
Die vorgenommene Überprüfung hat ergeben, dass auf allen Friedhöfen – mit Ausnahme
des alten Friedhofs in Untermaubach – Flächen für Rasenbestattungen eingerichtet werden
können. Zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Friedhofsflächen dürfte dies nicht
führen, da davon auszugehen ist, dass in entsprechendem Umfange weniger Reihengräber
benötigt werden. In jedem Fall sollte der Verwaltung die Flexibilität eingeräumt werden, die
Flächenausweisungen für die verschiedenen Bestattungsarten bedarfsgerecht anzupassen.
Unter diesem Aspekt bestehen keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben.
2. Der zweite Punkt des CDU-Antrages bezieht sich auf den Aufschlag von 20%, den die
Gemeinde zum 24.02.2007 für die Bestattung auswärtiger Personen eingeführt hat. Seit
dem sind insgesamt 6 Auswärtige auf Kreuzauer Friedhöfen bestattet worden. Teilweise ist
über den Aufschlag massiv Beschwerde bei der Friedhofsabteilung geführt worden, da es
sich gerade beim Erwerb von Wahlgrabstätten um erhebliche Beträge handelt. In der
Vergangenheit hat es darüber hinaus auch einige Nachfragen wegen der Bestattung
auswärtiger Bürgerinnen und Bürger gegeben, wobei es nicht zu einer Realisierung
gekommen ist, weil der Aufschlag die Interessenten abgeschreckt hat. Dies war allerdings
bei Einführung des Auswärtigenzuschlages nicht gewollt. Insofern schlage ich Ihnen vor,
die Zuschlagsregelung ab 01.07.2008 wieder aufzuheben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zu Ziffer 1 dürften sich keine haushaltsmäßigen Veränderungen ergeben.
Zu Ziffer 2 wird davon ausgegangen, dass der Wegfall des Auswärtigenzuschlages durch höhere
Bestattungszahlen mehr als ausgeglichen wird.
III. Beschlussvorschlag:
1. Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau – mit Ausnahme des alten Friedhofsteils im
Ortsteil Untermaubach – wird Rasenbestattung zugelassen. Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Flächen auszuweisen.
2. Eine Gebühr für die Bestattung auswärtiger Personen wird ab 01.07.2008 nicht mehr
erhoben.
Die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung sowie die 7. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau werden in
den als Anlage beigefügten Fassungen beschlossen.
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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