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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Friedhofsordnung und Anpassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.06.08, 11:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Friedhofsordnung und Anpassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Friedhofsordnung und Anpassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 21.04.2008 Vorlagen-Nr.: 36/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 03.06.2008 17.06.2008 Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Friedhofsordnung und Anpassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 01.04.2008 den Antrag gestellt, eine Überprüfung der Friedhofsordnung vorzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. 1. Unter Ziffer 1 wird um Prüfung gebeten, ob auf möglichst allen Friedhöfen der Gemeinde Flächen zur Rasenbestattung ausgewiesen werden können. Dies ist bisher nur auf den Friedhöfen in Kreuzau und dem neuen Teil in Untermaubach zugelassen. Diese Bestattungsform ist seit der Einführung im Jahre 2004 insgesamt 4 x durchgeführt worden. Die Verwaltung geht allerdings davon aus, dass sich die Nachfrage in Zukunft verstärken wird, wenn sich dieses Angebot in der Bevölkerung mehr herumgesprochen hat. Die vorgenommene Überprüfung hat ergeben, dass auf allen Friedhöfen – mit Ausnahme des alten Friedhofs in Untermaubach – Flächen für Rasenbestattungen eingerichtet werden können. Zu einer vermehrten Inanspruchnahme von Friedhofsflächen dürfte dies nicht führen, da davon auszugehen ist, dass in entsprechendem Umfange weniger Reihengräber benötigt werden. In jedem Fall sollte der Verwaltung die Flexibilität eingeräumt werden, die Flächenausweisungen für die verschiedenen Bestattungsarten bedarfsgerecht anzupassen. Unter diesem Aspekt bestehen keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. 2. Der zweite Punkt des CDU-Antrages bezieht sich auf den Aufschlag von 20%, den die Gemeinde zum 24.02.2007 für die Bestattung auswärtiger Personen eingeführt hat. Seit dem sind insgesamt 6 Auswärtige auf Kreuzauer Friedhöfen bestattet worden. Teilweise ist über den Aufschlag massiv Beschwerde bei der Friedhofsabteilung geführt worden, da es sich gerade beim Erwerb von Wahlgrabstätten um erhebliche Beträge handelt. In der Vergangenheit hat es darüber hinaus auch einige Nachfragen wegen der Bestattung auswärtiger Bürgerinnen und Bürger gegeben, wobei es nicht zu einer Realisierung gekommen ist, weil der Aufschlag die Interessenten abgeschreckt hat. Dies war allerdings bei Einführung des Auswärtigenzuschlages nicht gewollt. Insofern schlage ich Ihnen vor, die Zuschlagsregelung ab 01.07.2008 wieder aufzuheben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zu Ziffer 1 dürften sich keine haushaltsmäßigen Veränderungen ergeben. Zu Ziffer 2 wird davon ausgegangen, dass der Wegfall des Auswärtigenzuschlages durch höhere Bestattungszahlen mehr als ausgeglichen wird. III. Beschlussvorschlag: 1. Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau – mit Ausnahme des alten Friedhofsteils im Ortsteil Untermaubach – wird Rasenbestattung zugelassen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Flächen auszuweisen. 2. Eine Gebühr für die Bestattung auswärtiger Personen wird ab 01.07.2008 nicht mehr erhoben. Die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung sowie die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kreuzau werden in den als Anlage beigefügten Fassungen beschlossen. Der Bürgermeister I.V. - Stolz Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-