Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.06.08, 11:07
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
7. Satzung vom
zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 18.12.2001
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.
07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. 10.1969 (GV. NRW. S.
712/SGV. NRW. 610) in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am _________ folgende Gebührensatzung zur Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen - Friedhofsordnung - vom 10.12.2003, zuletzt geändert
durch Änderungssatzung am 14.02.2007 beschlossen:
Art. I
§ 5 wird wie folgt geändert:
Die Ziffer 7 wird ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Nummern 8, 9, 10, 11 und 12 werden
die Nummern 7, 8, 9, 10 und 11.
Art. II
Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01.07.2008 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 7. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird daraufhin hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Kreuzau, den
Der Bürgermeister
- Walter Ramm-
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T3169.doc