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Mitteilung (Zusammensetzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
20 kB
Datum
29.09.2014
Erstellt
29.10.14, 10:34
Aktualisiert
29.10.14, 10:34
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 19.09.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 366/2014 Mitteilung Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 29.09.2014 TOP Ergebnisse Zusammensetzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Anlg.: 1 V 40 SD.Net Mitteilungstext: Der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport besteht aus den Fraktionsmitgliedern laut der beigefügten Anlage. Gemäß § 15 Ziff. 4 bzw. § 17 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates ist je ein Mitglied des Arbeitskreises für ein inklusives Jülich sowie ein Mitglied des Seniorenbeirates als sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss vertreten. § 18 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung regelt, dass das Jugendparlament berechtigt ist, Anträge und Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei den Beratungen ihrer Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlamentes in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden. Gemäß Beschluss des Rates vom 14.07.2010 ist jeweils ein Mitglied des Integrationsrates als sachkundige Einwohnerin bzw. als sachkundiger Einwohner in den Fachausschüssen des Rates vertreten. § 85 Ziff. 2 des Schulgesetzes besagt, dass je eine oder ein von der katholischen und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen ist. Weiter heißt es in Ziff. 3, dass die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt, wenn kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet ist. In der Vergangenheit wurden zusätzlich Vertreter der Stadtelternschaft sowie des Stadtsportverbandes nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 S. 6 GO eingeladen, wenn Tagesordnungspunkte ihre Belange betrafen. Mitteilung 366/2014 Seite 2