Daten
Kommune
Jülich
Größe
20 kB
Datum
29.09.2014
Erstellt
29.10.14, 10:34
Aktualisiert
29.10.14, 10:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 19.09.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 366/2014
Mitteilung
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
29.09.2014
TOP
Ergebnisse
Zusammensetzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und
Sport
Anlg.: 1
V
40
SD.Net
Mitteilungstext:
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport besteht aus den Fraktionsmitgliedern laut der beigefügten Anlage.
Gemäß § 15 Ziff. 4 bzw. § 17 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates ist je ein Mitglied des
Arbeitskreises für ein inklusives Jülich sowie ein Mitglied des Seniorenbeirates als sachkundiger
Einwohner mit beratender Stimme im Ausschuss vertreten.
§ 18 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung regelt, dass das Jugendparlament berechtigt ist, Anträge und
Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei den Beratungen ihrer Anträge
und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlamentes in den jeweiligen Ausschüssen gehört
werden.
Gemäß Beschluss des Rates vom 14.07.2010 ist jeweils ein Mitglied des Integrationsrates als sachkundige Einwohnerin bzw. als sachkundiger Einwohner in den Fachausschüssen des Rates vertreten.
§ 85 Ziff. 2 des Schulgesetzes besagt, dass je eine oder ein von der katholischen und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in
den Schulausschuss zu berufen ist. Weiter heißt es in Ziff. 3, dass die Mitwirkung der benannten
Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt, wenn kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet ist.
In der Vergangenheit wurden zusätzlich Vertreter der Stadtelternschaft sowie des Stadtsportverbandes nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 S. 6 GO eingeladen, wenn Tagesordnungspunkte ihre Belange
betrafen.
Mitteilung 366/2014
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