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Beschlusstext (Übernahme von Schülerfahrkosten nach § 97 Schulgesetz NRW hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Interessengemeinschaft Pro Schulbus Sek. II Hohn-Kolvenbach vom 10.06.2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
48 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
18.08.11, 18:05
Aktualisiert
18.08.11, 18:05
Beschlusstext (Übernahme von Schülerfahrkosten nach § 97 Schulgesetz NRW
hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Interessengemeinschaft Pro Schulbus Sek. II Hohn-Kolvenbach vom 10.06.2011)

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Bad Münstereifel, 18.08.2011 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 12.07.2011 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 567-IX Übernahme von Schülerfahrkosten nach § 97 Schulgesetz NRW hier: Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Interessengemeinschaft Pro Schulbus Sek. II Hohn-Kolvenbach vom 10.06.2011 Beschluss mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung: Der Ausschuss stellt fest, dass die Wegstrecke auf einer Länge von 1,5 km sehr gefährlich und als Schulweg ungeeignet ist, weil der Weg zu eng ist – insbesondere im Winter -, er keinen Fußweg, keinen Randstreifen und keine Bankette hat, als Autobahnzubringer genutzt wird und unbeleuchtet ist. Dem Bürgerantrag wird daher stattgegeben.