Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-3/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
12.10.2004
Betreff:
Festlegung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des
Bürgermeisters zu wählen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Nach § 67 Abs. 1 GO NW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche
Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung
der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Die Anzahl der zu bestellenden ehrenamtlichen Stellvertreter/innen ist grundsätzlich nicht
vorgegeben. Aus der Formulierung des Gesetzestextes ergibt sich aber, dass zumindest
zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters zu wählen sind. Vor der Wahl
der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ist deshalb zunächst die
Anzahl der zu wählenden Stellvertreter zu bestätigen bzw. neu festzulegen.
Im Zuge der seinerzeitigen Abschaffung der sog. Doppelspitze zwecks Einführung des
hauptamtlichen Bürgermeisters bei der Stadt Bedburg im Jahre 1995 hat der Rat
beschlossen, zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Diese
Festlegung hat der Rat der 6. Wahlperiode in seiner Sitzung am 01.10.1999 einstimmig
bestätigt.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
50181 Bedburg, den 1. Oktober 2004
----------------------------------Koehl
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister