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Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 06_2014 Anl2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
734 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 15:11
Aktualisiert
13.10.14, 15:11
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister A U S Z U G aus der öffentlichen Sitzung: vom: 5. Stadtrat 09.12.2010 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Jülich (Vorlage-Nr. 508/2010) Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Jülich (Vorlage-Nr. 508/2010 1. Ergänzung) Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Jülich (Vorlage-Nr. 508/2010 2. Ergänzung) Bürgermeister Stommel führt aus, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDUStadtratsfraktion sowie ein Schreiben mit Anmerkungen der JÜL-Stadtratsfraktion, die als Anlage zum Protokoll genommen werden sollen, vorliegen. Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion lautet wie folgt: „§ 3 der Hauptsatzung wird hinsichtlich der Bezirke der Ortsvorsteher/OrtsVorsteherinnen wie folgt geändert: 1. Die Vogelsangstraße, bisher zugehörig zum Stadtbezirk Mitte-Süd, wird dem Bezirk Daubenrath zugeordnet. 2. Die Waldstraße, bisher zugehörig zum Stadtbezirk Mitte-Süd, wird dem Bezirk Altenburg zugeordnet." Das Schreiben der JÜL-Stadtratsfraktion ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Stadtverordnete Willkomm-Laufs stellt für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anträge: „§ 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert: bisher: Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. neu: Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden überträgt der Rat dem Bürgerausschuss. § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert: bisher: Der Rat karm einen Integrationsrat bilden. Es wird ein Integrationsrat gemäß § 27 GO NRW gebildet, wenn entsprechend der Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 2 GO NRW . mindestens 200 Wahlberechtigte die Bildung beantragen, neu: -2Der Rat bildet einen Integrationsrat." Dezernentin Haffner erläutert, dass die Formulierungen in der Hauptsatzung bewusst so neutral gewählt worden sind, damit die Hauptsatzung nicht immer geändert und veröffentlicht werden muss, wenn beispielsweise von der Übertragung der Zuständigkeit für Anregungen und Beschwerden auf den Bürgerausschuss oder der Bildung des Integrationsrates abgewichen werden soll. Aus diesem Grunde seien auch die Zuständigkeiten der Ausschüsse in die Zuständigkeitsordnung verlagert worden, da diese durch einfachen Ratsbeschluss geändert werden kann und keiner Veröffentlichung bedarf Stadtverordneter Laufs beantragt im § 4 Abs. 4 das Wort „soll" durch das Wort „muss" ersetzt wird, so dass die Regelung nunmehr lautet: „Um die Berücksichtigung ihrer Meinung zu gleichstellungs- und frauenrelevanten Angelegenheiten bei der Bildung der Verwaltungsmeinung zu gewährleisten, muss der Gieichstellungsbeauftragten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Teilnahme- und Rederecht an/in den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes eingeräumt werden." Über diese Änderung besteht im Rat Einvernehmen. Bürgermeister Stommel stellt daraufhin die Neufassung der Hauptsatzung inklusive der Änderungen im § 3 und im § 4 Abs. 4 zur Abstimmung. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Hauptsatzung der Stadt Jülich wird wie folgt neu erlassen: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!" Bestätigung für die Richtigkeit des Auszuges: Jülich, 06.10.2014 Im Auftrag: Verteiler: Auszug mit der Bitte um - weitere Bearbeitung an Dezernat/Amt: - Kermtnisnahme an Dezernat/Amt: 34