Daten
Kommune
Jülich
Größe
734 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
13.10.14, 15:11
Aktualisiert
13.10.14, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
A U S Z U G
aus der öffentlichen Sitzung:
vom:
5.
Stadtrat
09.12.2010
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Jülich
(Vorlage-Nr. 508/2010)
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Jülich
(Vorlage-Nr. 508/2010 1. Ergänzung)
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Jülich
(Vorlage-Nr. 508/2010 2. Ergänzung)
Bürgermeister Stommel führt aus, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDUStadtratsfraktion sowie ein Schreiben mit Anmerkungen der JÜL-Stadtratsfraktion, die als
Anlage zum Protokoll genommen werden sollen, vorliegen.
Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion lautet wie folgt:
„§ 3 der Hauptsatzung wird hinsichtlich der Bezirke der
Ortsvorsteher/OrtsVorsteherinnen wie folgt geändert:
1.
Die Vogelsangstraße, bisher zugehörig zum Stadtbezirk Mitte-Süd, wird dem
Bezirk Daubenrath zugeordnet.
2.
Die Waldstraße, bisher zugehörig zum Stadtbezirk Mitte-Süd, wird dem
Bezirk Altenburg zugeordnet."
Das Schreiben der JÜL-Stadtratsfraktion ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Stadtverordnete Willkomm-Laufs stellt für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
folgende Anträge:
„§ 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
bisher:
Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss
übertragen.
neu:
Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden überträgt der Rat dem
Bürgerausschuss.
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
bisher:
Der Rat karm einen Integrationsrat bilden. Es wird ein Integrationsrat gemäß § 27 GO
NRW gebildet, wenn entsprechend der Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
. mindestens 200 Wahlberechtigte die Bildung beantragen,
neu:
-2Der Rat bildet einen Integrationsrat."
Dezernentin Haffner erläutert, dass die Formulierungen in der Hauptsatzung bewusst so
neutral gewählt worden sind, damit die Hauptsatzung nicht immer geändert und
veröffentlicht werden muss, wenn beispielsweise von der Übertragung der Zuständigkeit für
Anregungen und Beschwerden auf den Bürgerausschuss oder der Bildung des
Integrationsrates abgewichen werden soll. Aus diesem Grunde seien auch die
Zuständigkeiten der Ausschüsse in die Zuständigkeitsordnung verlagert worden, da diese
durch einfachen Ratsbeschluss geändert werden kann und keiner Veröffentlichung bedarf
Stadtverordneter Laufs beantragt im § 4 Abs. 4 das Wort „soll" durch das Wort „muss"
ersetzt wird, so dass die Regelung nunmehr lautet:
„Um die Berücksichtigung ihrer Meinung zu gleichstellungs- und frauenrelevanten
Angelegenheiten bei der Bildung der Verwaltungsmeinung zu gewährleisten, muss
der Gieichstellungsbeauftragten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein
Teilnahme- und Rederecht an/in den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes
eingeräumt werden."
Über diese Änderung besteht im Rat Einvernehmen.
Bürgermeister Stommel stellt daraufhin die Neufassung der Hauptsatzung inklusive der
Änderungen im § 3 und im § 4 Abs. 4 zur Abstimmung.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Die Hauptsatzung der Stadt Jülich wird wie folgt neu erlassen:
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!"
Bestätigung für die Richtigkeit des Auszuges:
Jülich, 06.10.2014
Im Auftrag:
Verteiler:
Auszug mit der Bitte um
- weitere Bearbeitung an Dezernat/Amt:
- Kermtnisnahme an Dezernat/Amt:
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