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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW); Stellungnahme zum erneuten Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
191 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW);
Stellungnahme zum erneuten Entwurf) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW);
Stellungnahme zum erneuten Entwurf)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 605/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 16.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: BM Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW); Stellungnahme zum erneuten Entwurf Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die beigefügte Stellungnahme zum erneuten Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen (LEP NRW). Begründung: Der Landesentwicklungsplan Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) bildet als Raumordnungsplan den Rahmen für die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landesgebietes. Die in ihm formulierten Ziele und Grundsätze fließen in alle folgenden räumlichen Planungen und Maßnahmen wie z.B. Regionalpläne, Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne ein. Dabei sind die Ziele der Raumordnung verbindlich zu beachten; Grundsätze der Raumordnung können im Zuge der Abwägung überwunden werden. Am 25.06.2013 hat das Kabinett den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplanes beschlossen. Die Behörden und die Öffentlichkeit hatten von August 2013 bis Februar 2014 Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Beschluss des Rates vom 25.02.2014 (vgl. V 43/2014) hat die Stadt Erftstadt fristgerecht Stellung genommen. Im Ergebnis des o.g. Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf überarbeitet und die Änderungen wurden am 28.04.2015 vom Kabinett beschlossen. In der Überarbeitung wurden einige Ziele umformuliert oder Ziele in Grundsätze verändert, so dass die Spielräume für Einzelentscheidungen in der Summe vergrößert wurden. Die Änderungen, insbesondere zu Kapitel 6 Siedlungsraum, sind aus der Sicht der Verwaltung aber weiterhin nicht ausreichend, um eine flexible, dem Bedarf angepasste Entwicklung zu ermöglichen. Die Stadt hat nun bis zum 15.01.2016 erneut Gelegenheit, zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Stellung zu nehmen. Ziel der Landesregierung ist es, die Neuaufstellung des LEP im Frühjahr 2016 abzuschließen. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes umfasst 232 Seiten. Aufgrund dieses Umfanges werden der vervielfältigten Vorlage die Stellungnahme der Stadt Erftstadt vom Februar 2014, Auszüge aus dem geänderten LEP- Entwurf und der aktuelle Entwurf einer erneuten Stellungnahme beigefügt. Die vollständigen Unterlagen können digital im Sitzungsdienst eingesehen werden und werden auf Anforderung den Fraktionen als Druck zur Verfügung gestellt. (Erner) -2-