Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71074/2007 1.
Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
10.12.2007
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2007
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung
der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2008
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Personal,
Organisation und Finanzmanagement, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2008 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet.
Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2008 1.735.400 €.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 betragen die Gesamtkosten der
Abfallbeseitigung 1.734.600 €.
Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 0,05 %.
Im Haushaltsjahr 2006 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 197.826,74 € „erwirtschaftet“.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Der Überschuss wurde in
die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt.
Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008:
Behälter:
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
1 x 70 l Sack
2007
2008
je Leerung in €
7,12
7,47
10,68
11,21
21,35
22,42
68,50
71,92
97,86 102,75
6,23
6,54
Die Restmüllgebühr im Jahr 2008 steigt im Vergleich zum laufenden Jahr um 4,92 %.
Das „tatsächliche“ Jahresliteraufkommen ist von 18.785.200 l auf 17.864.840 l gesunken; dies
entspricht einer Reduzierung von 4,90 %.
Um die Restmüllgebühr konstant halten zu können, wäre vor dem Hintergrund des gesunkenen
Jahresliteraufkommens eine Kostensenkung in Höhe von ca. 81.000 € erforderlich.
Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr
2008 auf der Basis der durchschnittlich durchgeführten Entleerungen je Gefäßart betragen wie
folgt:
BehälterGebühr bei 12
Entleerungshäufiggröße
Pflichtleerungen keit je Behälterart
80 l
89,64 €
14 (in 2007: 15)
120 l
134,52 €
16 (in 2007: 17)
240 l
269,04 €
18 (in 2007: 19)
770 l
863,04 €
25 (in 2007: 23)
1.100 l
1.233,00 €
33 (in 2007: 32)
Vorausleistungen Vorausleistungen im
Jahr 2007
im Jahr 2008
104,58 €
106,80 €
179,36 €
181,56 €
403,56 €
405,65 €
1.798,00 €
1.575,50 €
3.390,75 €
3.131,52 €
Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich
einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die
Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne - für Nutzer von 770 l
Restmüllcontainer die Bereitstellungsgebühr für 3 und für Nutzer von 1.100 l Container für 4
zustehende und nicht in Anspruch genommene Biotonnen - und ist nach der Kalkulation 2008 in
folgender Höhe zu gewähren:
Beschlussvorlage WP7-1074/2007
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Behälter
80 l
120 l
240 l
770 l
1.100 l
Abschlag
2008
17,00 €
24,00 €
45,00 €
145,00 €
206,00 €
Abschlag
2007
16,00 €
23,00 €
42,00 €
128,50 €
181,50 €
Werden neben der/den ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr zustehenden Biotonne/n
zusätzliche Biotonnen angemeldet, so ist nach der Kalkulation für das Jahr 2008 für jede weitere
Biotonne eine Gebühr von 70,50 € (in 2007: 66,79 €) zu zahlen.
Der Kostendeckungsgrad beträgt bei der vorgelegten Gebührenkalkulation 96,05 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.12.2007
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1074/2007
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