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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71074/2007 1. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 10.12.2007 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2007 Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2008 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2008 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2008 1.735.400 €. Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007 betragen die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung 1.734.600 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 0,05 %. Im Haushaltsjahr 2006 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 197.826,74 € „erwirtschaftet“. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Der Überschuss wurde in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt. Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2008: Behälter: 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 1 x 70 l Sack 2007 2008 je Leerung in € 7,12 7,47 10,68 11,21 21,35 22,42 68,50 71,92 97,86 102,75 6,23 6,54 Die Restmüllgebühr im Jahr 2008 steigt im Vergleich zum laufenden Jahr um 4,92 %. Das „tatsächliche“ Jahresliteraufkommen ist von 18.785.200 l auf 17.864.840 l gesunken; dies entspricht einer Reduzierung von 4,90 %. Um die Restmüllgebühr konstant halten zu können, wäre vor dem Hintergrund des gesunkenen Jahresliteraufkommens eine Kostensenkung in Höhe von ca. 81.000 € erforderlich. Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr 2008 auf der Basis der durchschnittlich durchgeführten Entleerungen je Gefäßart betragen wie folgt: BehälterGebühr bei 12 Entleerungshäufiggröße Pflichtleerungen keit je Behälterart 80 l 89,64 € 14 (in 2007: 15) 120 l 134,52 € 16 (in 2007: 17) 240 l 269,04 € 18 (in 2007: 19) 770 l 863,04 € 25 (in 2007: 23) 1.100 l 1.233,00 € 33 (in 2007: 32) Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2007 im Jahr 2008 104,58 € 106,80 € 179,36 € 181,56 € 403,56 € 405,65 € 1.798,00 € 1.575,50 € 3.390,75 € 3.131,52 € Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne - für Nutzer von 770 l Restmüllcontainer die Bereitstellungsgebühr für 3 und für Nutzer von 1.100 l Container für 4 zustehende und nicht in Anspruch genommene Biotonnen - und ist nach der Kalkulation 2008 in folgender Höhe zu gewähren: Beschlussvorlage WP7-1074/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Abschlag 2008 17,00 € 24,00 € 45,00 € 145,00 € 206,00 € Abschlag 2007 16,00 € 23,00 € 42,00 € 128,50 € 181,50 € Werden neben der/den ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr zustehenden Biotonne/n zusätzliche Biotonnen angemeldet, so ist nach der Kalkulation für das Jahr 2008 für jede weitere Biotonne eine Gebühr von 70,50 € (in 2007: 66,79 €) zu zahlen. Der Kostendeckungsgrad beträgt bei der vorgelegten Gebührenkalkulation 96,05 %. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11.12.2007 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1074/2007 Seite 3