Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
12.11.14, 17:05
Aktualisiert
12.11.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 03.11.2014
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.),
in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am 30.10.2014 mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
§ 7 Integrationsrat
§ 7 Abs. 1 bis 5 werden wie folgt neu gefasst:
(1)
Der Rat bildet einen Integrationsrat. Der Integrationsrat besteht aus 12 in Anwendung des § 27
GO NRW gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates. Für jedes zu wählende Mitglied
kann ein/e Stellvertreter/-in gewählt werden. Die Bestellung von stellvertretenden Ratsmitgliedern
ist zulässig.
(2)
Zu den Anfragen des Integrationsrates an die Verwaltung ist innerhalb von 3 Monaten Stellung zu
nehmen.
(3)
Die in Anwendung des § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern des Integrationsrates erhalten
Sitzungsgeld, Ersatz des Verdienstausfalls und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen
dieser Hauptsatzung.
(4)
Der Integrationsrat schlägt dem Rat der Stadt für alle Ausschüsse - soweit rechtlich zulässig - je
eine Person zur Wahl als sachkundige/r Einwohner/-in und dessen /deren Stellvertretung gemäß
§ 58 Absatz 4 GO NRW aus der Mitte der nach § 27 GO NRW gewählten Mitgliedern vor.
(5)
Der Integrationsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in welcher die Hinzunahme von weiteren
Berater/-innen festgelegt werden kann.
§ 15 Öffentliche Bekanntmachungen
Im § 15 Abs. 1 d) wird die Veröffentlichungsfrist von 7 Tage auf 10 Tage geändert.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt mit dem Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft.