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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier:a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
05.08.08, 13:25
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier:a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“;
hier:a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 16.07.2008 Vorlagen-Nr.: 8/2008 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.08.2008 21.08.2008 09.09.2008 24.09.2008 Bebauungsplan Nr. O 8, Ortsteil Obermaubach, „Steinbüchel“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 19.02.2008 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurden folgende Planinhalte festgelegt: • • • • • Allgemeines Wohngebiet (WA), die überbaubaren Flächen werden als Baufenster festgelegt, Geschossigkeit: eingeschossig, Dachneigung: mindestens 17 °, maximale Firsthöhe: 7,5 m OK Straße vor Gebäudemitte. Letztendlich wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren nach § 3 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.04.2008 im Rathaus Kreuzau. Hieran haben alle betroffenen Grundstückseigentümer teilgenommen. Der vorgelegte Planentwurf wurde grundsätzlich akzeptiert. Hinsichtlich der Festlegung der Baufenster wurde darum gebeten, diese etwas großzügiger darzustellen, damit man bei der Wahl des Standortes mehr Spielraum hat. Ich habe diesem Wunsch vorbehaltlich Ihrer Zustimmung zugestimmt, jedoch mit dem Hinweis, dass dann eine maximale Grundfläche festgesetzt wird, und zwar brutto mit 140 m² (Eine gleichlautende Festsetzung wurde im vergangenen Jahr beim Bebauungsplan I 10, Ortsteil Winden, ebenfalls getroffen.) Der Planentwurf wird in der Sitzung am Smartboard vorgestellt. Die durchgeführte Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat zu keinen abwägungsrelevanten Stellungnahmen geführt. Hinsichtlich der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hat die Untere Landschaftsbehörde die vorliegende Berechnung akzeptiert. Aufgrund der unterschiedlich vorhandenen Biotoptypen ist eine Wertzahl von 11.224 Punkten auszugleichen. Da innerhalb des kleinflächigen B-Plan-Gebietes keine weitergehenden Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs möglich sind, entsteht somit ein Kompensationsdefizit, welches durch externe Maßnahmen auszugleichen ist. Geplant ist die natürliche Entwicklung einer bisherigen Ackerfläche, die vollständig der Sukzession überlassen werden soll bzw. alternativ ist eine extensive Fettwiese mit zweischüriger Mahd als Ausgleich möglich. Hierfür muss ein Grundstück in einer Größenordnung von rund 2.800 m² zur Verfügung gestellt werden. Die endgültige Festlegung hierzu muss im weiteren Verfahren noch erfolgen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -entfälltIII. Beschlussvorschlag: „1. Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß Informationsveranstaltung vom 14.04.2008 wird zur Kenntnis genommen. Dem Wunsch, die Baufenster großzügiger zu bemessen, wird stattgegeben, jedoch mit der Maßgabe, dass die maximale Grundfläche auf 140 m² begrenzt wird. 2. Das Ergebnis der ökologischen Bewertung wird zur Kenntnis genommen. Der erforderliche Ausgleich erfolgt extern auf einem noch festzulegenden gemeindeeigenen Grundstück als Sukzessionsfläche oder als extensive Fettwiese. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-