Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
03.09.15, 15:04
Aktualisiert
03.09.15, 15:04
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Anlage 1
Vorlage 355/2015
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2016
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig Rohrnetzabteilung-
I.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
Der Wirtschaftsplan 2016 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses
2014 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen,
dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind.
Dominierte im Wirtschaftsplan 2012 noch der Einfluss der erstmaligen Bildung der
Pensionsrückstellung das Jahresergebnis, so beschränkt sich dieser Wert nun auf die
jährliche Kostengröße. Die weiteren Aufwandspositionen werden sich im Rahmen der
allgemeinen Preissteigerungen erhöhen und sind entsprechend in Ansatz gebracht
worden.
Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben gezeigt, dass die
Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen –soll dies nicht zu Lasten des Netzes und
damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich
personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe
Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist.
Nachdem im Jahr 2012 die Tarife der Wasserversorgung eine Anpassung dahingehend
erfahren haben, dass der monatliche Grundpreis stärker als bis dato die Fixkosten der
Wasserversorgung decken sollte, haben sich die entsprechenden Umsatzerlöse
eingestellt. Leider hat die deutliche Preissenkung beim Wasserpreis nicht dazu geführt,
den allenthalben spürbaren Absatzrückgang zu bremsen. Er hat sich jedoch deutlich
verlangsamt und pendelt sich offensichtlich bei einem Wert von rd. 1,85 Mio Kubikmeter
ein. Dies wird zumindest die Größe sein, die bei künftigen Kalkulationen zugrunde zu
legen sein wird.
Ausweislich der Zahlen des Jahresabschlusses 2014 ist es nicht möglich, durch den
Umsatz die Kosten des Unternehmens soweit zu decken, dass der
Mindesthandelsbilanzgewinn
und
die
an
die
Stadt
abzuführende
Konzessionsabgabe erwirtschaftet wird. In Abstimmung mit dem Kämmerer und der
Betriebsleitung wird in einer separaten Vorlage eine Preisanpassung
vorgeschlagen. Der diesbezügliche Mehrerlös ist im WPL 2016 zunächst in den
Grundpreis eingeflossen.
Der Zwang bzw. die Erfordernis zur 24´stündigen Lieferbereitschaft führt schlicht dazu,
dass, unbeschadet des tatsächlichen Frischwasserabsatzes, z.B. Kosten für Personal,
Zinsen, Abschreibung usw. anfallen,.
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes.
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Anlage 1
Vorlage 355/2015
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005
rückläufig bzw. stagnierend.
(Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 –
2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro,
Jahr 2010 –nach Tariferhöhung 2.333.807,45, Jahr 2011- 2.330.071 Euro, Jahr 2012
– nach Tarifumstellung 1.907.651 Euro, Jahr 2013 1.973.704,14 Euro, Jahr 2014
1.922.372,46 Euro)
Die Zahlen des Jahres 2014 sowie die bisherigen Absatzmengen im Jahr 2015 zeigen
dabei die Eingangs bereits beschriebene Stagnation des Absatzes. Während aktuell
die sehr hohen Temperaturen einen deutlich gestiegenen Absatz erwarten lassen, ist
dieser dennoch keine verlässliche Kalkulationsgröße.
Nach wie vor führt der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu, dass ein
fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der
möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist
wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft
sichergestellt werden muss.
Insofern ist es auch gerechtfertigt, eine eventuelle Preiserhöhung gerade in der
Fixkostenumlage vorzunehmen. Eine reine Erhöhung des Wasserpreis würde
zwangsläufig wieder Anreiz zum Sparen von Frischwasser geben, welcher
infolge des damit einhergehenden Absatzrückganges die gewünschten
Mehrerlöse kompensieren würde. Dieser würde sich zudem noch auf den
Umsatz beim Abwasser auswirken, so dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht
eine Erhöhung des Grundpreises zu bevorzugen ist.
Ein Rohrbruch ist aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die
Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie zu reparieren. Je früher
dieser erkannt wird, umso positiver wirkt sich die Reparatur auf die v.g.
Zusammenhänge aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz, „Vorbeugen ist besser als
heilen“. Der Wirtschaftsplan trägt mit den jeweiligen Ansätzen für Unterhaltung und
Erneuerung dem „Vorbeugeprinzip“ Rechnung.
Bei der Entnahme der Baukostenzuschüsse handelt es sich um die planmäßige 3prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der
Stadtwerke.
2.
Aktivierte Eigenleistungen
Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die
aktivierten Eigenleistungen ein.
3.
Sonstige betriebliche Erträge
Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei
verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden.
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Vorlage 355/2015
4.
Materialaufwand
Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von
2014. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich
gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt.
Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten
zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Reparaturen von Rohrbrüchen),
und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr
guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung
erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für
den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der
Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2015
bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang
natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden
Beschaffungskosten auswirkt.
Die Betriebsleitung hat in einer der letzten Vorlagen darauf hingewiesen, dass der
Vertrag mit dem RWE –der sogenannte Ersatzwasserliefervertrag- eine Modifizierung
erhalten wird. Der nunmehr über 40 Jahre alte Vertrag knüpft dabei die Einkaufspreise
an die Verkaufspreise der Stadtwerke und seitens des RWE wird eine entsprechende
Änderung verlangt. In einem ersten Schritt haben die Stadtwerke einer Preiserhöhung
bei
den
Einkaufspreisen
–in
Abhängigkeit
vom
Ausgang
der
Vertragsverhandlungen- nicht widersprochen. Das der geänderte Vertrag jedoch zu
einem Preisanstieg bei den Bezugskosten führen wird, dürfte allenthalben unstrittig
sein.
Preissteigerungen beim Wassereinkauf vom Zulieferer RWW sind dabei an die im
Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über
die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu
eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Mit Blick auf den
Einkaufspreis 2012 ist beim Einkauf bis dato eine Preissteigerung in der
Größenordnung von rd. 8 Cent je Kubikmeter zu verzeichnen. Alleine dieser
Mehraufwand macht unter dem Strich einen Erlösrückgang von rd. 130.000 Euro
aus.
Dass eine ordnungsgemäße Wasserversorgung überhaupt nur dann funktioniert,
wenn das diesbezügliche Verteilernetz in einem guten Zustand ist, ist gemeinhin
bekannt. Die Betriebsleitung hat daher schon seit Jahren die sukzessive Ertüchtigung
des Netzes im Blick. Die punktuelle und aus Gründen des „Notfallcharakters“
unstrukturierte Reparatur von Schadensfällen gerät zunehmend zur Ausnahme.
Dieses langfristige Denken hat bei den Aufwandspositionen schon deutliche Erfolge
gezeigt. So konnten nicht nur die Wasserverluste auf einen hervorragenden Wert
gesenkt, sondern auch die allgemeinen Kosten reduziert werden. Eine geplante und
den Maßgaben des Wettbewerbs unterzogene Sanierungsmaßnahme ist naturgemäß
billiger, als die unter Zeitdruck erfolgte Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Die
ausgesprochen gut gefüllte „Informationsdatenbank“ über Störungen im Netz machen
derartige Planungen und die Ableitung von Sanierungsstrategien möglich. Der
eingeschlagene Weg der Informationsbeschaffung über stimmige Bestandspläne,
vernünftige Kenntnisse über die Hydraulik bis hin zur „wirklichkeitsnahen“ Zuordnung
von Vermögenswerten, zeigen somit wirtschaftlich erfreuliche Folgen. Angenehmer
Nebeneffekt ist zudem, dass die Mitarbeiter seltener zu Rohrbrüchen ausrücken
müssen, was wiederum seinen Niederschlag in Einsparungen bei den Personalkosten
findet.
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Vorlage 355/2015
5. Personalaufwand
Nachdem in den zurückliegenden Jahren einige Kollegen die Rohrnetzabteilung
aufgrund lukrativer Angebote aus der Privatwirtschaft verlassen haben, zahlt sich
zunehmend aus, dass die Stadtwerke kontinuierlich ausgebildet haben. Es ist eine
Investition in die Zukunft, an der auch weiterhin festgehalten werden soll. Die
Betriebsleitung hat damit die Voraussetzungen für den „Generationenwechsel“
geschaffen, so dass das Vorhalten von fachkundigem Personal auch in Zukunft
gesichert ist. Aktuell beschäftigen die Stadtwerke sechs Auszubildende von denen.
drei in 2015 ihren Ausbildungsvertrag erhielten.
Ein Unternehmen wie die Wasserversorgung ist in besonderem Maße auf fach- und
sachkundiges Personal angewiesen, da es nur so den Kontakt zum Kunden behält
und entsprechend flexibel auf z.B. Rohrbrüche Unterhaltung etc. reagieren kann.
Hinzu kommt, dass in den Stadtwerken in den kommenden Jahren aufgrund von
altersbedingtem Ausscheiden Stellen neu zu besetzen sein werden. Das
Unternehmen ist daher gut beraten, weiter konsequent auszubilden um damit
möglichen Personalengpässen durch eigene „Mitarbeiter“ vorbeugen zu können. Die
Betriebsleitung beabsichtigt, je nach Erfordernis entsprechende befristete
Einstellungen vorzunehmen.
6.
Abschreibungen
Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung
der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der
Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu
außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass
diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch
die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin
kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für
Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung
und Investition gehalten werden kann. Dies setzt jedoch eine sukzessive Erhöhung
des Wasserpreises voraus.
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr
starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der
Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden
Konzessionsabgabe.
Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein
Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften.
Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den
zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über
Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können.
Nachdem im Jahr 2014 keine Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden konnte, wird
sich diese im Jahr 2015 voraussichtlich in der Größenordnung von 150.000,- Euro
bewegen. Infolge des zu erwirtschafteten Mindesthandelsbilanzgewinns ist aktuell ein
höherer Ansatz allerdings nicht zu erwarten.
Werden die Preise der Wasserversorgung im Jahr 2016 angepasst, wird eine
Konzessionsabgabe in der Größenordnung von rd. 350.000 Euro erwartet. Auch
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Vorlage 355/2015
hierbei handelt es sich um eine gekürzte Konzessionsabgabe. Ungekürzt würde sich
diese bei den angestrebten Umsatzerlösen auf rd. 450.000 Euro belaufen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung
angepasst.
8.
Zinserträge
Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2015 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können.
9.
Zinsaufwand
Für 2016 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet.
Vermögensplanung
III. Vermögensplan - Einnahmen
1.
Baukostenzuschüsse
Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise
schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von
Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund
entbehrlich, speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und
im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag
prognostiziert.
2.
Verdiente Abschreibungen
Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen
Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen.
3.
Kreditaufnahme
Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in
Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro vorgesehen.
4.
Jahresüberschuss
Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2016 mit einem Jahresüberschuss
von 215.000 Euro gerechnet. Dieser entspricht dem zu erwirtschaftenden
Mindesthandelsbilanzgewinn, welcher wiederum die Höhe der zur Ausschüttung
kommenden Konzessionsabgabe bestimmt.
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IV. Vermögensplan - Ausgaben
1.
Investitionen
1.1 Verteilung
Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei
wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für
die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet
wurden.
Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl.
Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits
berücksichtigt.
Insbesondere in den Fällen, in denen Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine
besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2016 – wie auch in den
kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive
Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust
als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte
Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der
Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine
Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas
eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es
Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen.
Im Jahr 2016 wird ein Schwerpunkt zur Sanierung der Wasserleitungen in der
Ortslage Gymnich liegen. Zudem wird in Liblar im Tannenweg die Wasserleitung
erneuert.
Zwischenzeitlich ist die Investitionsübersicht im Hinblick auf die kommenden
Jahre bis 2020 gut gefüllt. Die Betriebsleitung hat dabei Augenmerk darauf
gelegt, dass Ausführung der Maßnahmen zunächst aus Sicht der
Wasserversorgung in diesen Jahren sinnvoll ist. Sicher können andere zu
berücksichtigende Aspekte bzw. Notwendigkeiten zu einer zeitlichen
Verschiebung der Maßnahmen führen. Allerdings ist durch die Darstellung
ersichtlich, welch große Aufgaben zur Netzerneuerungen in den kommenden
Jahren noch zu stemmen sein werden. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die
Wasserversorgung so zu betreiben, dass eine Unterbrechung eben den
Ausnahmefall darstellt. Sie ist dabei gehalten, wegen eventueller
Regeressforderungen den Nachweis zu führen, eine ordnungsgemäße
Unterhaltung und regelmäßige Netzerneuerung zu betreiben. Kommt sie dieser
Verpflichtung nicht nach, hilft auch das Argument günstiger Wasserpreise nicht
weiter.
So ist das Unternehmen besonders an Anlagen mit weitreichender Bedeutung gut
beraten, eine vorbildliche Unterhaltung durchzuführen. Anstoß hier mehr zu tun
hat der seinerzeitige Ausfall der Transportleitung gegeben.
Daher hat die Betriebsleitung im Jahr 2013 damit begonnen, Klappen und
Schieber an den Transportleitungen der Stadtwerke zu erneuern. Diese
Ertüchtigung musste infolge Personalmangels im Jahr 2015 zunächst ausgesetzt
werden. In 2016 ist diese Maßnahme zwingend umzusetzen.
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Vorlage 355/2015
1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen
Im Jahr 2016 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder
Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die
zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung
weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher
Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann.
Wie wichtig eine genaue Kenntnis der Netzverhältnisse ist, wurde bereits
erläutert. Es ist daher geplant, weiterhin in den Aufschluss über die
Netzverhältnisse zu investieren. (Vermessung, Kalibrierung, Hydraulik,
Alterungsmodelle usw. )
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Abführung an Gewinngemeinschaften
Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000
Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine
Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn
erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt
gegen
die
allgemein
gültigen
Kalkulationsgrundsätze
in
der
Entgeltberechnung.
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