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Sitzungsvorlage (Stellungnahme Antworten Eichhorn)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
05.11.14, 15:16
Aktualisiert
05.11.14, 15:16
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Inhalt der Datei

Kirchberg, den 03.11.2014 Stellungnahme zu den Antworten der Firma Eichhorn Leider geht aus den Antworten der Fa. Eichhorn auf die Fragen von Bürgermeister Stommel und denen der Kirchberg Bürger hervor, dass bisher keine Überlegungen der Fa. Eichhorn unternommen wurden, wie man die Betriebserweiterung so ausführen kann, dass der dörfliche Charakter Kirchbergs erhalten bleibt. Deswegen nehmen wir hiermit Stellung zu den Antworten. Wir wiederholen jeweils die Fragen. Dabei haben wir versucht ähnliche Fragestellungen zusammenzufassen. 1. Warum soll das Hochregallager eine Höhe von 40 m haben? Gibt es ein Konzept, das gleiche Volumen bei geringerer Höhe zu schaffen? In der Antwort der Fa. Eichhorn bezieht diese zunächst Stellung zur Anzahl der Arbeitsplätze, die durch die Erweiterung geschaffen werden. Dabei wird festgestellt, dass auch im März dieses Jahres 60 Stellen geplant waren, da der Antrag einen Hinweis auf Bebauungsplanverfahren “KB12 …” enthielte. Wir können diesen Hinweis nicht finden. Es erscheint uns auch sachlich falsch hierauf Bezug zu nehmen, da die Planungen vom März und in KB12 naturgemäß nicht konsistent sein können. Es ist beispielsweise im neuen Plan kein Hochregallager mehr auf dem Altgelände geplant, während dieses natürlich in KB12 auf dem Altgelände vorgesehen war. Abschätzungen zu neu entstehenden Arbeitsplätzen können deswegen nur separat in beiden Anträgen vorgenommen werden. Wir verweisen hier auf die Sitzungsvorlage 116/2014 zum Aufstellungsbeschluss vom 27.03.2014: „Aktuell beschäftigt die Firma […] 88 gewerbliche Mitarbeiter, 54 angestellte Mitarbeiter […]. Bis zum Jahr 2020 rechnet das Unternehmen stufenweise etwa mit 30 zusätzlichen Mitarbeitern.“ Zur Höhe des Lagers nehmen wir in der nächsten Frage Stellung. 2. Sind die geplanten Kapazitäten des Lagers für den Bedarf der Firma überdimensioniert? Besteht die Absicht in diesem Fall fremdes Lagergut aufzunehmen? (und entsprechende Fragen der Bürger) Die Grafik zur Unternehmensentwicklung der Fa. Eichhorn ist durch Dritte nicht nachprüfbar. Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach 2023 keine weitere Lagerkapazität mehr benötigt wird, obwohl vor 2023 ein rasanter Anstieg der Produktion vorhergesehen wird. Selbst auf Basis dieser Prognose stehen im HRL in den ersten 10 Jahren durchschnittlich 9000 Plattenplätze leer, wenn kein fremdes Lagergut eingelagert wird. Das entspricht 30% der Lagerkapazität. Die Fa. Eichhorn weist oft daraufhin, dass die Wellenpappen-­‐Branche nur kleine Gewinnmargen hervorbringt. Es ist deswegen unglaubwürdig, dass sich die Firma erlauben kann ein Hochregallager mit einem dermaßen großen Leerstand zu betreiben. Es ist auch falsch, dass ein Hochregallager ein geschlossenes System ist, dass das Einlagern von Fremdprodukten nicht erlaubt, wie von der Fa. Eichhorn behauptet wird. Das derzeitige Konzept ist keine ausbalancierte Erweiterung von Lager und Produktionskapazität, wie die Fa. Eichhorn es darstellt. Es sieht im ersten Schritt eine Ausweitung der Lagerkapazität auf das Maximum vor, und nimmt Leerstand bzw. Fremdware in Kauf. Nur eine schrittweise Erweiterung von Lager und Produktion kann den Lagerleerstand minimieren. Die ersten Schritte einer solchen Erweiterung sind sicherlich auf dem Altgelände und ohne Tunnel/Brücke möglich. Bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 116/2014 für den Aufstellungsbeschluss vom 27.03.2014 schreibt Fa. Eichhorn, dass das Hochregallager so ausgelegt wäre „dem Endzustand incl. der Nutzung des jetzigen Papierfabrikgeländes gerecht zu werden“. Für diese zweite Erweiterungsstufe konnte die Fa. Eichhorn bis dato aber keinen konkreten Termin nennen – sie ist letztlich grundsätzlich abhängig von Unwägbarkeiten wie der Entwicklung des Marktes und dem zusätzlichen Erfolg, den die Firma darin generieren könnte. Für die jetzt beantragte Erweiterung auf ca. 130 Mio. m² Produktion kann aus dem sicher optimistisch gestalteten Diagramm der Firma ein Bedarf an ca. 20.000 Stellplätzen abgeleitet werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Intralogistik nur ein kleiner Teil der Lagerkapazität gebraucht wird (s.o., ca. 1.000 Paletten oder etwa 3%). Es ist deswegen durchaus möglich, einen Großteil der Lagerkapazität an geeigneten Standorten außerhalb Kirchbergs zu bauen. Die unwesentlichen Mehrkosten für die Trennung der Läger sind für die Fa. Eichhorn zumutbar, eine ortsverträglich Planung wäre dadurch offensichtlich einfacher. 3. Wie kann das geplante oberirdische Transportband über die Wymarstr. unterirdisch geführt werden? Eine unterirdische Verlegung des Transportbandes ist teurer als eine Brücke, aber technisch durchaus möglich. Dabei spielt die Grundwasserproblematik und der Mühlenteich nur eine untergeordnete Rolle. Der Grundwasserspiegel wird auch nach Abzug des Tagesbaus wegen der Nähe zu den Baggerseen und der Rur stabil bleiben. Ein Tunnel muss allein schon wegen der Stabilität der Wymarstraße tief geführt werden. Deswegen wird der Mühlenteich die Kosten nicht wesentlich steigern. Die historisch gewachsene Lage der Fa. Eichhorn macht zwingend erforderlich, dass die Firma Bauweisen wählt, die sicherstellen, dass der dörfliche Charakter von Kirchberg auch nach der Erweiterung erhalten bleibt. Mäßige Mehrkosten beim Bau sind der Firma hierbei zuzumuten. Die Entscheidung, was zumutbar ist, kann nur die Politik nach Rücksprache mit den Bürgern treffen. Im übrigen erübrigt sich der Tunnel auf absehbare Zeit, wenn die Fa. Eichhorn die Erweiterung zunächst auf dem Altgelände durchführt. 4. Wie wird sich der zusätzliche LKW-­‐Verkehr auf die Zubringerstraßen der Firma auswirken? Wo sind die erforderlichen Stellplätze für die LKW vorgesehen? Die Prognosen der Fa. Eichhorn gehen von einem Produktionszuwachs von 70% aus. Nur dann kann das Hochregallager mit eigener Ware ausgelastet werden. Das ist deutlich mehr als die 20%, bei denen die Firma keine zusätzliche Belastung erwartet. Es wird also zu einem deutlichen Zuwachs des LKW-­‐Verkehrs in Kirchberg kommen. Dieser Verkehr wird auch durch den Ort fließen, da Kirchberg zukünftig von Süden eine Anbindung an die A4 erhält. Die Befürchtung das der LKW Verkehr ansteigt ist durch die Antwort keinesfalls entkräftet. Durch den LKW Vorplatz fallen Mitarbeiterparkplätze weg. Ein Ausgleich hierfür und Parkplätze für neue Mitarbeiter sind bisher in der Planung nicht zu erkennen. 5. Warum wird das Gelände der alten Papierfabrik westlich der Wymarstr. nicht für eine Erweiterung genutzt Im Bebauungsplan “KB 12” wird die Gewerbefläche auf dem Altgelände mit 28.900 qm abgeschätzt. Die Fa. Eichhorn benutzt den Mühlenteich in der neuen Planung als eine Abgrenzung, um die Fläche auf 15.000 qm kleinzurechnen. Der alte Bebauungsplan zeigt, dass der Mühlenteich bei geschickterer Planung kein Hindernis für eine weitere Bebauung ist. Die derzeitige Planung sieht keinen Zeitplan für die Bebauung der westlichen Seite vor. Wenn die Erweiterung zunächst auf der westlichen Seite durchgeführt wird, ist in absehbarer Zukunft keine Brücke/Tunnel erforderlich. Trotzdem kann dann noch eine Erweiterung auf der östlichen Seite durchgeführt werden. Diese kann dann aber sehr viel besser an die weitere Entwicklung des Unternehmens angepasst werden. Das bessere Wissen um die Notwendigkeiten wird zu geringeren negativen Auswirkungen auf Kirchberg führen. 6. Hat er Abnehmer/Käufer für eine größere Menge produzierter Ware? Aus der Antwort entnehmen wir, dass die Fa. Eichhorn derzeit an ihrer Produktionsgrenze angekommen ist. Es kann also erst mehr produziert werden, wenn auch die Produktion erweitert wird. Warum wird dann im ersten Schritt nicht die Produktion und das Zwischenlager erweitert? Bis zum Abschuss der sich dann anschließenden Lagererweiterung könnte die Fa. Eichhorn den Lagerplatz wie bisher anmieten. Für die Kirchberger Bürger ist eine solche Änderung der Pläne wesentlich, weil es natürlich auch möglich ist, dass die Fa. Eichhorn, wie zuvor die Fa. Schöller in Huchem-­‐Stammeln, kurz nach Abschluss des Baus eines Hochregallagers die Produktion aus betriebsbedingten Gründen zurückfährt und das Lager für eine evt. wirtschaftlichere pure Logistik nutzt. Die Fa. Eichhorn könnte durch eine Planung, bei der die Produktion zuerst erweitert wird, solche Befürchtungen zerstreuen. 7. Sorgen zur Lärmbelästigung Wir sehen, dass im ersten Schritt die Lärmbelästigung im Ort auf Kosten einer Mehrbelastung des FFH Gebietes abnehmen wird. Bei anschließender Produktionserweiterung auf dem Altgelände wird dann die Lärmbelästigung jedoch deutlich zunehmen. Insbesondere weil dann keine Lagerflächen mehr benötigt werden, die man als Schallschutz zwischen Wohnbebauung und Produktionsanlagen bauen kann. Das kann sicherlich vermieden werden, wenn im ersten Schritt die Erweiterung auf dem Altgelände vorgenommen wird. 8. Prüfung der FFH Verträglichkeit, Entwässerung Die Industrieansiedlung auf der östlichen Fläche direkt am Ortseingang von Kirchberg wird nur für die Erweiterung der Fa. Eichhorn überhaupt in Erwägung gezogen. Es ist deswegen notwendig, schon vor Einstieg in das Verfahren mögliche Probleme aufzudecken. Wenn sich erst nach dem Verfahren herausstellt, dass das Gelände für die Fa. Eichhorn ungeeignet ist, könnte evt. eine hier nicht erwünschte Ansiedlung einer Fremdfirma erfolgen. Außerdem würde wertvolle Zeit für die Fa. Eichhorn verloren gehen. Naturschutzexperten haben uns gegenüber schon deutliche Zweifel geäußert, dass die geplante Bebauung das FFH Gebiet nicht negativ beeinflusst. Es ist wichtig, dass die Politik schon vor ihrer Entscheidung das Risiko abschätzen kann. 9. Wie ist eine realistische Darstellung der Hochregallager? Die Animationen und Bilder basieren lt. Angabe des erstellenden Ingenieurbüros Behler auf einer Weitwinkel-­‐Perspektive. Es ist allgemein bekannt, dass in dieser Perspektive entferntere Objekte sehr viel kleiner erscheinen als bei direkter Betrachtung. In der Wirklichkeit wird das Hochregallager deswegen trotz Treppenanordnung den Betrachter erschlagen. Abschließen möchten wir deutlich der Darstellung der Fa. Eichhorn widersprechen, dass die Erweiterung vorteilhaft für Kirchberg ist. 1. Der Abriss der alten Papierfabrik ist eine Verpflichtung der Fa. Eichhorn. Als Besitzer trägt die Firma die Verantwortung für eine sinnvolle Nutzung. Den Abriss hat Herr Eichhorn schon lange vor den derzeitigen Planung versprochen. Es erscheint uns selbstverständlich, dass die Ruine abgerissen wird, und ist unabhängig von der Entscheidung zur Erweiterung. 2. Ausgangslage ist eine Bebauung des Altgeländes in ortsüblicher Höhe von 12m. Da eine Ratsentscheidung zum Bebauungsplan “KB 12” noch nicht erfolgt ist, ist dieser Bebauungsplan unserer Ansicht nach nicht rechtskräftig. Inwieweit das Altgelände höher als 12 m bebaut werden kann, wird das laufende Verfahren zeigen. Wir werden uns für eine für Kirchberg zumutbare Lösung einsetzen, die aber eine sinnvolle Erweiterung der Fa. Eichhorn ermöglicht. 3. Gegenwärtig ist das Logistikzentrum ebenfalls nicht direkt am Ort. Wir sehen bezüglich der Lärmentwicklung bei einer Verlagerung auf die östliche Seite keine Vorteile. 4. Der LKW Verkehr in Kirchberg wird sich nicht verringern. Die Zunahme der Produktion und die Auslieferung Richtung A4 wird den LKW Verkehr im Ort erhöhen. 5. Es ist nicht zu erwarten, dass ein nennenswerter Anteil der neuen Mitarbeiter sich in Kirchberg ansiedelt. Insbesondere wenn der Stadtteil durch die Erweiterung unattraktiver wird. Die Zukunft von Kirchberg kann nur durch eine langfristige Aufwertung des Ortes gesichert werden. Durch die Abwanderung des Tagebaus, die Nähe zum Jülicher Zentrum und die Lage in der Nähe von Naturschutzgebieten sehen wir großes Potential für die zukünftige Entwicklung Kirchbergs zu einem attraktiven Wohnort für Jülicher und Neubürger. Das Potential zu nutzen ist auch im Interesse der gesamten Stadt Jülich. Gerade deswegen ist es uns wichtig, dass die Erweiterung jetzt so durchgeführt wird, dass der Ort langfristig attraktiver wird. Planungen, die vielleicht im ersten Schritt zu einer vermeintlichen Verbesserung führen, aber langfristig die Attraktivität Kirchbergs verschlechtern, sind deswegen nicht akzeptabel. Das hat unsere Stellungnahme oben motiviert.