Daten
Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
05.11.14, 15:16
Aktualisiert
05.11.14, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Kirchberg,
den
03.11.2014
Stellungnahme
zu
den
Antworten
der
Firma
Eichhorn
Leider
geht
aus
den
Antworten
der
Fa.
Eichhorn
auf
die
Fragen
von
Bürgermeister
Stommel
und
denen
der
Kirchberg
Bürger
hervor,
dass
bisher
keine
Überlegungen
der
Fa.
Eichhorn
unternommen
wurden,
wie
man
die
Betriebserweiterung
so
ausführen
kann,
dass
der
dörfliche
Charakter
Kirchbergs
erhalten
bleibt.
Deswegen
nehmen
wir
hiermit
Stellung
zu
den
Antworten.
Wir
wiederholen
jeweils
die
Fragen.
Dabei
haben
wir
versucht
ähnliche
Fragestellungen
zusammenzufassen.
1. Warum
soll
das
Hochregallager
eine
Höhe
von
40
m
haben?
Gibt
es
ein
Konzept,
das
gleiche
Volumen
bei
geringerer
Höhe
zu
schaffen?
In
der
Antwort
der
Fa.
Eichhorn
bezieht
diese
zunächst
Stellung
zur
Anzahl
der
Arbeitsplätze,
die
durch
die
Erweiterung
geschaffen
werden.
Dabei
wird
festgestellt,
dass
auch
im
März
dieses
Jahres
60
Stellen
geplant
waren,
da
der
Antrag
einen
Hinweis
auf
Bebauungsplanverfahren
“KB12
…”
enthielte.
Wir
können
diesen
Hinweis
nicht
finden.
Es
erscheint
uns
auch
sachlich
falsch
hierauf
Bezug
zu
nehmen,
da
die
Planungen
vom
März
und
in
KB12
naturgemäß
nicht
konsistent
sein
können.
Es
ist
beispielsweise
im
neuen
Plan
kein
Hochregallager
mehr
auf
dem
Altgelände
geplant,
während
dieses
natürlich
in
KB12
auf
dem
Altgelände
vorgesehen
war.
Abschätzungen
zu
neu
entstehenden
Arbeitsplätzen
können
deswegen
nur
separat
in
beiden
Anträgen
vorgenommen
werden.
Wir
verweisen
hier
auf
die
Sitzungsvorlage
116/2014
zum
Aufstellungsbeschluss
vom
27.03.2014:
„Aktuell
beschäftigt
die
Firma
[…]
88
gewerbliche
Mitarbeiter,
54
angestellte
Mitarbeiter
[…].
Bis
zum
Jahr
2020
rechnet
das
Unternehmen
stufenweise
etwa
mit
30
zusätzlichen
Mitarbeitern.“
Zur
Höhe
des
Lagers
nehmen
wir
in
der
nächsten
Frage
Stellung.
2. Sind
die
geplanten
Kapazitäten
des
Lagers
für
den
Bedarf
der
Firma
überdimensioniert?
Besteht
die
Absicht
in
diesem
Fall
fremdes
Lagergut
aufzunehmen?
(und
entsprechende
Fragen
der
Bürger)
Die
Grafik
zur
Unternehmensentwicklung
der
Fa.
Eichhorn
ist
durch
Dritte
nicht
nachprüfbar.
Es
ist
nicht
nachvollziehbar,
dass
nach
2023
keine
weitere
Lagerkapazität
mehr
benötigt
wird,
obwohl
vor
2023
ein
rasanter
Anstieg
der
Produktion
vorhergesehen
wird.
Selbst
auf
Basis
dieser
Prognose
stehen
im
HRL
in
den
ersten
10
Jahren
durchschnittlich
9000
Plattenplätze
leer,
wenn
kein
fremdes
Lagergut
eingelagert
wird.
Das
entspricht
30%
der
Lagerkapazität.
Die
Fa.
Eichhorn
weist
oft
daraufhin,
dass
die
Wellenpappen-‐Branche
nur
kleine
Gewinnmargen
hervorbringt.
Es
ist
deswegen
unglaubwürdig,
dass
sich
die
Firma
erlauben
kann
ein
Hochregallager
mit
einem
dermaßen
großen
Leerstand
zu
betreiben.
Es
ist
auch
falsch,
dass
ein
Hochregallager
ein
geschlossenes
System
ist,
dass
das
Einlagern
von
Fremdprodukten
nicht
erlaubt,
wie
von
der
Fa.
Eichhorn
behauptet
wird.
Das
derzeitige
Konzept
ist
keine
ausbalancierte
Erweiterung
von
Lager
und
Produktionskapazität,
wie
die
Fa.
Eichhorn
es
darstellt.
Es
sieht
im
ersten
Schritt
eine
Ausweitung
der
Lagerkapazität
auf
das
Maximum
vor,
und
nimmt
Leerstand
bzw.
Fremdware
in
Kauf.
Nur
eine
schrittweise
Erweiterung
von
Lager
und
Produktion
kann
den
Lagerleerstand
minimieren.
Die
ersten
Schritte
einer
solchen
Erweiterung
sind
sicherlich
auf
dem
Altgelände
und
ohne
Tunnel/Brücke
möglich.
Bereits
in
der
Sitzungsvorlage
Nr.
116/2014
für
den
Aufstellungsbeschluss
vom
27.03.2014
schreibt
Fa.
Eichhorn,
dass
das
Hochregallager
so
ausgelegt
wäre
„dem
Endzustand
incl.
der
Nutzung
des
jetzigen
Papierfabrikgeländes
gerecht
zu
werden“.
Für
diese
zweite
Erweiterungsstufe
konnte
die
Fa.
Eichhorn
bis
dato
aber
keinen
konkreten
Termin
nennen
–
sie
ist
letztlich
grundsätzlich
abhängig
von
Unwägbarkeiten
wie
der
Entwicklung
des
Marktes
und
dem
zusätzlichen
Erfolg,
den
die
Firma
darin
generieren
könnte.
Für
die
jetzt
beantragte
Erweiterung
auf
ca.
130
Mio.
m²
Produktion
kann
aus
dem
sicher
optimistisch
gestalteten
Diagramm
der
Firma
ein
Bedarf
an
ca.
20.000
Stellplätzen
abgeleitet
werden.
Wir
möchten
darauf
hinweisen,
dass
für
die
Intralogistik
nur
ein
kleiner
Teil
der
Lagerkapazität
gebraucht
wird
(s.o.,
ca.
1.000
Paletten
oder
etwa
3%).
Es
ist
deswegen
durchaus
möglich,
einen
Großteil
der
Lagerkapazität
an
geeigneten
Standorten
außerhalb
Kirchbergs
zu
bauen.
Die
unwesentlichen
Mehrkosten
für
die
Trennung
der
Läger
sind
für
die
Fa.
Eichhorn
zumutbar,
eine
ortsverträglich
Planung
wäre
dadurch
offensichtlich
einfacher.
3. Wie
kann
das
geplante
oberirdische
Transportband
über
die
Wymarstr.
unterirdisch
geführt
werden?
Eine
unterirdische
Verlegung
des
Transportbandes
ist
teurer
als
eine
Brücke,
aber
technisch
durchaus
möglich.
Dabei
spielt
die
Grundwasserproblematik
und
der
Mühlenteich
nur
eine
untergeordnete
Rolle.
Der
Grundwasserspiegel
wird
auch
nach
Abzug
des
Tagesbaus
wegen
der
Nähe
zu
den
Baggerseen
und
der
Rur
stabil
bleiben.
Ein
Tunnel
muss
allein
schon
wegen
der
Stabilität
der
Wymarstraße
tief
geführt
werden.
Deswegen
wird
der
Mühlenteich
die
Kosten
nicht
wesentlich
steigern.
Die
historisch
gewachsene
Lage
der
Fa.
Eichhorn
macht
zwingend
erforderlich,
dass
die
Firma
Bauweisen
wählt,
die
sicherstellen,
dass
der
dörfliche
Charakter
von
Kirchberg
auch
nach
der
Erweiterung
erhalten
bleibt.
Mäßige
Mehrkosten
beim
Bau
sind
der
Firma
hierbei
zuzumuten.
Die
Entscheidung,
was
zumutbar
ist,
kann
nur
die
Politik
nach
Rücksprache
mit
den
Bürgern
treffen.
Im
übrigen
erübrigt
sich
der
Tunnel
auf
absehbare
Zeit,
wenn
die
Fa.
Eichhorn
die
Erweiterung
zunächst
auf
dem
Altgelände
durchführt.
4. Wie
wird
sich
der
zusätzliche
LKW-‐Verkehr
auf
die
Zubringerstraßen
der
Firma
auswirken?
Wo
sind
die
erforderlichen
Stellplätze
für
die
LKW
vorgesehen?
Die
Prognosen
der
Fa.
Eichhorn
gehen
von
einem
Produktionszuwachs
von
70%
aus.
Nur
dann
kann
das
Hochregallager
mit
eigener
Ware
ausgelastet
werden.
Das
ist
deutlich
mehr
als
die
20%,
bei
denen
die
Firma
keine
zusätzliche
Belastung
erwartet.
Es
wird
also
zu
einem
deutlichen
Zuwachs
des
LKW-‐Verkehrs
in
Kirchberg
kommen.
Dieser
Verkehr
wird
auch
durch
den
Ort
fließen,
da
Kirchberg
zukünftig
von
Süden
eine
Anbindung
an
die
A4
erhält.
Die
Befürchtung
das
der
LKW
Verkehr
ansteigt
ist
durch
die
Antwort
keinesfalls
entkräftet.
Durch
den
LKW
Vorplatz
fallen
Mitarbeiterparkplätze
weg.
Ein
Ausgleich
hierfür
und
Parkplätze
für
neue
Mitarbeiter
sind
bisher
in
der
Planung
nicht
zu
erkennen.
5. Warum
wird
das
Gelände
der
alten
Papierfabrik
westlich
der
Wymarstr.
nicht
für
eine
Erweiterung
genutzt
Im
Bebauungsplan
“KB
12”
wird
die
Gewerbefläche
auf
dem
Altgelände
mit
28.900
qm
abgeschätzt.
Die
Fa.
Eichhorn
benutzt
den
Mühlenteich
in
der
neuen
Planung
als
eine
Abgrenzung,
um
die
Fläche
auf
15.000
qm
kleinzurechnen.
Der
alte
Bebauungsplan
zeigt,
dass
der
Mühlenteich
bei
geschickterer
Planung
kein
Hindernis
für
eine
weitere
Bebauung
ist.
Die
derzeitige
Planung
sieht
keinen
Zeitplan
für
die
Bebauung
der
westlichen
Seite
vor.
Wenn
die
Erweiterung
zunächst
auf
der
westlichen
Seite
durchgeführt
wird,
ist
in
absehbarer
Zukunft
keine
Brücke/Tunnel
erforderlich.
Trotzdem
kann
dann
noch
eine
Erweiterung
auf
der
östlichen
Seite
durchgeführt
werden.
Diese
kann
dann
aber
sehr
viel
besser
an
die
weitere
Entwicklung
des
Unternehmens
angepasst
werden.
Das
bessere
Wissen
um
die
Notwendigkeiten
wird
zu
geringeren
negativen
Auswirkungen
auf
Kirchberg
führen.
6. Hat
er
Abnehmer/Käufer
für
eine
größere
Menge
produzierter
Ware?
Aus
der
Antwort
entnehmen
wir,
dass
die
Fa.
Eichhorn
derzeit
an
ihrer
Produktionsgrenze
angekommen
ist.
Es
kann
also
erst
mehr
produziert
werden,
wenn
auch
die
Produktion
erweitert
wird.
Warum
wird
dann
im
ersten
Schritt
nicht
die
Produktion
und
das
Zwischenlager
erweitert?
Bis
zum
Abschuss
der
sich
dann
anschließenden
Lagererweiterung
könnte
die
Fa.
Eichhorn
den
Lagerplatz
wie
bisher
anmieten.
Für
die
Kirchberger
Bürger
ist
eine
solche
Änderung
der
Pläne
wesentlich,
weil
es
natürlich
auch
möglich
ist,
dass
die
Fa.
Eichhorn,
wie
zuvor
die
Fa.
Schöller
in
Huchem-‐Stammeln,
kurz
nach
Abschluss
des
Baus
eines
Hochregallagers
die
Produktion
aus
betriebsbedingten
Gründen
zurückfährt
und
das
Lager
für
eine
evt.
wirtschaftlichere
pure
Logistik
nutzt.
Die
Fa.
Eichhorn
könnte
durch
eine
Planung,
bei
der
die
Produktion
zuerst
erweitert
wird,
solche
Befürchtungen
zerstreuen.
7. Sorgen
zur
Lärmbelästigung
Wir
sehen,
dass
im
ersten
Schritt
die
Lärmbelästigung
im
Ort
auf
Kosten
einer
Mehrbelastung
des
FFH
Gebietes
abnehmen
wird.
Bei
anschließender
Produktionserweiterung
auf
dem
Altgelände
wird
dann
die
Lärmbelästigung
jedoch
deutlich
zunehmen.
Insbesondere
weil
dann
keine
Lagerflächen
mehr
benötigt
werden,
die
man
als
Schallschutz
zwischen
Wohnbebauung
und
Produktionsanlagen
bauen
kann.
Das
kann
sicherlich
vermieden
werden,
wenn
im
ersten
Schritt
die
Erweiterung
auf
dem
Altgelände
vorgenommen
wird.
8. Prüfung
der
FFH
Verträglichkeit,
Entwässerung
Die
Industrieansiedlung
auf
der
östlichen
Fläche
direkt
am
Ortseingang
von
Kirchberg
wird
nur
für
die
Erweiterung
der
Fa.
Eichhorn
überhaupt
in
Erwägung
gezogen.
Es
ist
deswegen
notwendig,
schon
vor
Einstieg
in
das
Verfahren
mögliche
Probleme
aufzudecken.
Wenn
sich
erst
nach
dem
Verfahren
herausstellt,
dass
das
Gelände
für
die
Fa.
Eichhorn
ungeeignet
ist,
könnte
evt.
eine
hier
nicht
erwünschte
Ansiedlung
einer
Fremdfirma
erfolgen.
Außerdem
würde
wertvolle
Zeit
für
die
Fa.
Eichhorn
verloren
gehen.
Naturschutzexperten
haben
uns
gegenüber
schon
deutliche
Zweifel
geäußert,
dass
die
geplante
Bebauung
das
FFH
Gebiet
nicht
negativ
beeinflusst.
Es
ist
wichtig,
dass
die
Politik
schon
vor
ihrer
Entscheidung
das
Risiko
abschätzen
kann.
9. Wie
ist
eine
realistische
Darstellung
der
Hochregallager?
Die
Animationen
und
Bilder
basieren
lt.
Angabe
des
erstellenden
Ingenieurbüros
Behler
auf
einer
Weitwinkel-‐Perspektive.
Es
ist
allgemein
bekannt,
dass
in
dieser
Perspektive
entferntere
Objekte
sehr
viel
kleiner
erscheinen
als
bei
direkter
Betrachtung.
In
der
Wirklichkeit
wird
das
Hochregallager
deswegen
trotz
Treppenanordnung
den
Betrachter
erschlagen.
Abschließen
möchten
wir
deutlich
der
Darstellung
der
Fa.
Eichhorn
widersprechen,
dass
die
Erweiterung
vorteilhaft
für
Kirchberg
ist.
1. Der
Abriss
der
alten
Papierfabrik
ist
eine
Verpflichtung
der
Fa.
Eichhorn.
Als
Besitzer
trägt
die
Firma
die
Verantwortung
für
eine
sinnvolle
Nutzung.
Den
Abriss
hat
Herr
Eichhorn
schon
lange
vor
den
derzeitigen
Planung
versprochen.
Es
erscheint
uns
selbstverständlich,
dass
die
Ruine
abgerissen
wird,
und
ist
unabhängig
von
der
Entscheidung
zur
Erweiterung.
2. Ausgangslage
ist
eine
Bebauung
des
Altgeländes
in
ortsüblicher
Höhe
von
12m.
Da
eine
Ratsentscheidung
zum
Bebauungsplan
“KB
12”
noch
nicht
erfolgt
ist,
ist
dieser
Bebauungsplan
unserer
Ansicht
nach
nicht
rechtskräftig.
Inwieweit
das
Altgelände
höher
als
12
m
bebaut
werden
kann,
wird
das
laufende
Verfahren
zeigen.
Wir
werden
uns
für
eine
für
Kirchberg
zumutbare
Lösung
einsetzen,
die
aber
eine
sinnvolle
Erweiterung
der
Fa.
Eichhorn
ermöglicht.
3. Gegenwärtig
ist
das
Logistikzentrum
ebenfalls
nicht
direkt
am
Ort.
Wir
sehen
bezüglich
der
Lärmentwicklung
bei
einer
Verlagerung
auf
die
östliche
Seite
keine
Vorteile.
4. Der
LKW
Verkehr
in
Kirchberg
wird
sich
nicht
verringern.
Die
Zunahme
der
Produktion
und
die
Auslieferung
Richtung
A4
wird
den
LKW
Verkehr
im
Ort
erhöhen.
5. Es
ist
nicht
zu
erwarten,
dass
ein
nennenswerter
Anteil
der
neuen
Mitarbeiter
sich
in
Kirchberg
ansiedelt.
Insbesondere
wenn
der
Stadtteil
durch
die
Erweiterung
unattraktiver
wird.
Die
Zukunft
von
Kirchberg
kann
nur
durch
eine
langfristige
Aufwertung
des
Ortes
gesichert
werden.
Durch
die
Abwanderung
des
Tagebaus,
die
Nähe
zum
Jülicher
Zentrum
und
die
Lage
in
der
Nähe
von
Naturschutzgebieten
sehen
wir
großes
Potential
für
die
zukünftige
Entwicklung
Kirchbergs
zu
einem
attraktiven
Wohnort
für
Jülicher
und
Neubürger.
Das
Potential
zu
nutzen
ist
auch
im
Interesse
der
gesamten
Stadt
Jülich.
Gerade
deswegen
ist
es
uns
wichtig,
dass
die
Erweiterung
jetzt
so
durchgeführt
wird,
dass
der
Ort
langfristig
attraktiver
wird.
Planungen,
die
vielleicht
im
ersten
Schritt
zu
einer
vermeintlichen
Verbesserung
führen,
aber
langfristig
die
Attraktivität
Kirchbergs
verschlechtern,
sind
deswegen
nicht
akzeptabel.
Das
hat
unsere
Stellungnahme
oben
motiviert.