Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 479/2015
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.10.2015
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
26.10.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
10.11.2015
Bemerkungen
beschließend
Anregung zur Errichtung eines Hundeplatzes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten Hunde auszuführen. Im innerstädtischen Bereich incl. der Grünflächen und Parkanlagen besteht Anleinpflicht. In
Liblar, Friesheim, Ahrem und Erp sind Hundeübungsplätze vorhanden. Daneben gibt es mehrere
Hundeschulen bzw. freie Hundeausbilder, die sich insbesondere mit der Sozialisierung von Hunden beschäftigen und Hundehalter und Hunde z.B. auf die bei ‚Großen Hunden‘ erforderliche Verhaltensprüfungen (Sachkundenachweis) vorbereiten.
Die Anlage einer Freilaufwiese stellt ein weiteres Angebot für Hundehalter dar.
Die Bereitstellung, Herrichtung und Unterhaltung einer Freilauffläche für Hunde gehört nicht zu den
städtischen Pflichtaufgaben und ist aufgrund der jetzigen Haushaltssituation durch die Stadt nicht
realisierbar.
Vorstellbar wäre die Ausweisung eines geeigneten Grundstückes, welches dann -vergleichbar dem
als Anlage beigefügten Modell aus Bonn- einem entsprechenden Trägerverein -nach der Schaffung der hierzu planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorbedingungen- zur Anlage einer Freilaufwiese zur Verfügung gestellt würde. Bei der großen Öffentlichkeitsresonanz auf die dem Bürgerantrag zugrunde liegende Petition (750 Unterschriften) ist davon auszugehen, dass sich auch
ein entsprechender Trägerverein konstituiert.
Die Stadt würde in diesem Fall unterstützend tätig.
In Vertretung
(Hallstein)
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