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Bürgerantrag (Anregung zur Errichtung eines Hundeplatzes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
29.10.15, 15:04
Bürgerantrag (Anregung zur Errichtung eines Hundeplatzes in Erftstadt) Bürgerantrag (Anregung zur Errichtung eines Hundeplatzes in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 479/2015 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.10.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM 26.10.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 10.11.2015 Bemerkungen beschließend Anregung zur Errichtung eines Hundeplatzes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten Hunde auszuführen. Im innerstädtischen Bereich incl. der Grünflächen und Parkanlagen besteht Anleinpflicht. In Liblar, Friesheim, Ahrem und Erp sind Hundeübungsplätze vorhanden. Daneben gibt es mehrere Hundeschulen bzw. freie Hundeausbilder, die sich insbesondere mit der Sozialisierung von Hunden beschäftigen und Hundehalter und Hunde z.B. auf die bei ‚Großen Hunden‘ erforderliche Verhaltensprüfungen (Sachkundenachweis) vorbereiten. Die Anlage einer Freilaufwiese stellt ein weiteres Angebot für Hundehalter dar. Die Bereitstellung, Herrichtung und Unterhaltung einer Freilauffläche für Hunde gehört nicht zu den städtischen Pflichtaufgaben und ist aufgrund der jetzigen Haushaltssituation durch die Stadt nicht realisierbar. Vorstellbar wäre die Ausweisung eines geeigneten Grundstückes, welches dann -vergleichbar dem als Anlage beigefügten Modell aus Bonn- einem entsprechenden Trägerverein -nach der Schaffung der hierzu planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorbedingungen- zur Anlage einer Freilaufwiese zur Verfügung gestellt würde. Bei der großen Öffentlichkeitsresonanz auf die dem Bürgerantrag zugrunde liegende Petition (750 Unterschriften) ist davon auszugehen, dass sich auch ein entsprechender Trägerverein konstituiert. Die Stadt würde in diesem Fall unterstützend tätig. In Vertretung (Hallstein) -2-