Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
24.09.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 545/2010
Az.: 20
Amt: - 2 BeschlAusf.: - -20- Datum: 22.10.2010
01.12.2010
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
BM
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
01.12.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
07.12.2010
vorberatend
Rat
14.12.2010
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jahresabschluss zum 31.12.2008
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.10.2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt die korrigierte Fassung des Jahresabschlusses der Stadt Erftstadt zum
31.12.2008 zur Kenntnis und verfährt gemäß Vorlage V 456/2010 des Rechnungsprüfungsamtes.
2. Der Rat beschließt über die Gewinnverwendung gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 468.422,05 EUR wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
Begründung:
Aufgrund der Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt
sind einzelne Bilanzposten korrigiert worden. Der korrigierte Jahresabschluss wird zur Kenntnis
genommen. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise (Feststellung des Jahresabschlusses sowie
Entlastung des Bürgermeisters) wird auf die Vorlage V 456/2010 verwiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt erstellt worden ist.
Hinsichtlich der Ergebnisverwendung wird dem Rat vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe
von 468.422,05 EUR der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage kann nicht vorgenommen werden, da der Höchstbetrag (= der Betrag, der sich aufgrund der
Erstellung der Eröffnungsbilanz ergeben hat) nicht überschritten werden darf.
In Vertretung
()
-2-