Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 374/2015
Az.: 61.20-20 / 10. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
10.11.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
01.12.2015
Rat
15.12.2015
Betrifft:
Bemerkungen
vorberatend
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Das von der Firma ökoplan, Essen, vorgestellte Plankonzept wird zur Kenntnis genommen.
II. Der von der Firma Ökoplan vorgestellte Vorentwurf zur 10. Flächennutzungsplanänderung,
Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen, wird zur Kenntnis genommen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
zuletzt gültigen Fassung, in Form von 2 öffentlichen Versammlungen durchzuführen sowie die
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 08.04.2014 beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen (V120/2014). Im Vorfeld beauftragte die Stadt Erftstadt die
Firma ökoplan, Essen, mit der Erstellung eines entsprechenden Plankonzeptes/Fachgutachtens.
Auf dieser Grundlage fand eine vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
sonstiger Behörden in der Zeit vom 01.08.2014 bis einschließlich 19.09.2014 statt.
Die hierbei vorgetragenen Stellungnahmen sowie die Ergebnisse des an die aktuelle Rechtssprechung angepassten Plankonzeptes sind in den von der Firma ökoplan erstellten Vorentwurf der 10.
Flächennutzungsplanänderung eingeflossen. Die Firma ökoplan wird am 10.11.2015 dem Ausschuss die Ergebnisse vorstellen.
Für die Ermittlung von geeigneten Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Erftstadt wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. In dieser gesamtstädtischen Potenzialstudie erfolgte zunächst der Ausschluss von "harten" Tabuzonen, auf denen die
Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen rechtlich bzw. tatsächlich ausgeschlossen ist,
sowie von "weichen" Tabuzonen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund
städtebaulicher Gründe ausgeschlossen werden soll. Das verbliebene Flächenpotenzial wurde
anschließend hinsichtlich der Raumempfindlichkeit und weiterer konkurrierender Belange untersucht und bewertet. Eine Kurzfassung des Plankonzeptes findet sich unter Punkt 3 der beigefügten
Begründung.
Die im Ergebnis der Potenzialstudie als "grundsätzlich empfohlenen" Flächen sind nun in einem
Vorentwurf für den Sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" als "Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen" dargestellt.
Eine abschließende artenschutzrechtliche Bewertung der geplanten Konzentrationszonen steht
noch aus, sodass diesbezügliche Anpassungen nicht ausgeschlossen sind.
Als nächste Verfahrensschritte sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB in Form von 2 öffentlichen Versammlungen sowie die „offizielle“ Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgesehen.
Auf dieser Grundlage soll der Vorentwurf des Rechtsplans zur 10. Flächennutzungsplanänderung
erarbeitet und dem zuständigen Ausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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