Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen I. Beschluss über das Plankonzept II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
29.10.15, 15:04
Aktualisiert
11.11.15, 18:43
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen
I. Beschluss über das Plankonzept
II. Beschluss über den Vorentwurf
III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

öffnen download melden Dateigröße: 105 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 374/2015 Az.: 61.20-20 / 10. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.08.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin 10.11.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 01.12.2015 Rat 15.12.2015 Betrifft: Bemerkungen vorberatend beschließend Flächennutzungsplanänderung Nr. 10, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen I. Beschluss über das Plankonzept II. Beschluss über den Vorentwurf III. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Das von der Firma ökoplan, Essen, vorgestellte Plankonzept wird zur Kenntnis genommen. II. Der von der Firma Ökoplan vorgestellte Vorentwurf zur 10. Flächennutzungsplanänderung, Überarbeitung Windkraftkonzentrationszonen, wird zur Kenntnis genommen. III. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, in Form von 2 öffentlichen Versammlungen durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 08.04.2014 beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen (V120/2014). Im Vorfeld beauftragte die Stadt Erftstadt die Firma ökoplan, Essen, mit der Erstellung eines entsprechenden Plankonzeptes/Fachgutachtens. Auf dieser Grundlage fand eine vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden in der Zeit vom 01.08.2014 bis einschließlich 19.09.2014 statt. Die hierbei vorgetragenen Stellungnahmen sowie die Ergebnisse des an die aktuelle Rechtssprechung angepassten Plankonzeptes sind in den von der Firma ökoplan erstellten Vorentwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung eingeflossen. Die Firma ökoplan wird am 10.11.2015 dem Ausschuss die Ergebnisse vorstellen. Für die Ermittlung von geeigneten Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Erftstadt wurde das gesamte Stadtgebiet untersucht. In dieser gesamtstädtischen Potenzialstudie erfolgte zunächst der Ausschluss von "harten" Tabuzonen, auf denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen rechtlich bzw. tatsächlich ausgeschlossen ist, sowie von "weichen" Tabuzonen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund städtebaulicher Gründe ausgeschlossen werden soll. Das verbliebene Flächenpotenzial wurde anschließend hinsichtlich der Raumempfindlichkeit und weiterer konkurrierender Belange untersucht und bewertet. Eine Kurzfassung des Plankonzeptes findet sich unter Punkt 3 der beigefügten Begründung. Die im Ergebnis der Potenzialstudie als "grundsätzlich empfohlenen" Flächen sind nun in einem Vorentwurf für den Sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" als "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" dargestellt. Eine abschließende artenschutzrechtliche Bewertung der geplanten Konzentrationszonen steht noch aus, sodass diesbezügliche Anpassungen nicht ausgeschlossen sind. Als nächste Verfahrensschritte sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form von 2 öffentlichen Versammlungen sowie die „offizielle“ Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB vorgesehen. Auf dieser Grundlage soll der Vorentwurf des Rechtsplans zur 10. Flächennutzungsplanänderung erarbeitet und dem zuständigen Ausschuss und Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In Vertretung (Hallstein) -2-