Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
31.08.11, 18:12
Aktualisiert
31.08.11, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 31.08.2011
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 19.07.2011
Zu Punkt 21. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 192-IX/Z-5
Bedarfsanalyse Kinderspielplätze
Einstimmiger Beschluss:
Die Dorfgemeinschaften aller Dörfer, in denen Kinderspielplätze vorhanden sind, und die Bürger
der Kernstadt Bad Münstereifels werden um Mitverantwortung für ihre örtlichen Spielplätze gebeten. In diesem Fall sind die Rechte und Pflichten der Dorfgemeinschaften und der Stadt in einem
neuen oder zu ändernden Pflegevertrag zu dokumentieren.
Im Interesse einer Teilerreichung städtischer Konsolidierungsziele verzichten die Dorfgemeinschaften auf die Zahlung der Pflegepauschale durch die Stadt Bad Münstereifel.
Die sicherheitstechnischen Kontrollen und die Betreuung der TÜV-Prüfungen verbleiben bei der
Stadt Bad Münstereifel. Die Haftung bleibt bei der Stadt Bad Münstereifel.
Schließungen sind auf Betreiben oder mit der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinschaften
möglich.
Vorübergehende oder endgültige Schließungen von Spielplätzen aufgrund von Gefährdungslagen
oder erheblicher Vertragsverletzung bleiben hiervon unberührt.
Im Falle der Schließung eines Kinderspielplatzes ist der Ortsgemeinschaft das entsprechende
Grundstück für Gemeinwohlzwecke gegen Abschluss einer entsprechenden Nutzungsüberlassung
anzubieten.
Die Kinderspielplätze ohne Pflegeübertragung an Dorfgemeinschaften / Spielplatzinitiativen / Patenschaften sind nach vorheriger Beratung und Entscheidung im Fachausschuss zu schließen.
Der Kinderspielplatz im Kurpark Schleidtal wird in der bisherigen Form beibehalten.