Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-344/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 80 31 01
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.09.2005
Betreff:
ÖPNV
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat mit der Verabschiedung des Haushaltsbuches für das Jahr 2005
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit der ÖPNV geändert werden kann, um eine
deutliche Aufwandsreduzierung bei der differenzierten Kreisumlage zu erzielen. Nach Möglichkeit
soll der Linienverkehr durch verstärkten AST-Verkehr ersetzt werden. Der Missbrauch des ASTVerkehrs ist zu unterbinden.
Für das Jahr 2005 hat der Rhein-Erft-Kreis Vorauszahlungen für die ausschließliche Belastung zur
teilweisen Deckung des Zuschusses an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) in Höhe
von 326.737,00 € festgesetzt.
Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:
Regionalbusverkehr (50 %)
=
114.927,00 €,
Ortsbusverkehr (100 %)
140.127,00 € und
AST-Verkehr (100 %)
71.683,00 €.
Mit den Konsolidierungsmaßnahmen im Jahre 2003 wurden bereits auf Grund von
Fahrgastzählungen Fahrten mit einem Auslastungsgrad von weniger als fünf Fahrgäste gestrichen.
So wurde in der neunten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 27. Mai 2003
berichtet, dass durch den 1. Teil des Konsolidierungsprogramms fünf Fahrten der Linie 924
entfallen.
Da seinerzeit die für den 11. November 2003 vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Umwelt
und Verkehr nicht stattfand, wurden die Ausschussmitglieder mit Schreiben vom 04. November
2003 über die weiteren Maßnahmen des 2. Teil des Konsolidierungsprogramms unterrichtet.
Danach wurden auf der Linie 975 montags bis freitags 8 Fahrten und samstags 7 Fahrten
gestrichen.
Entsprechend der politischen Vorgabe wurde zunächst geprüft, inwieweit eine
Aufwandsreduzierung bei der differenzierten Kreisumlage erzielt werden kann. Hierbei wurde
festgestellt, dass der Verzicht auf eine einzelne Fahrt sich auf Grund des Abrechnungsmodus
kaum bemerkbar macht. Das Fahrtangebot der Linien 924 (Bedburg – Bedburg-Rath) und 988
(Bedburg – Elsdorf) ist ohne Berücksichtigung des Schülerverkehrs relativ bescheiden, so dass bei
weiteren Einschränkungen auch die Aufgabe der Linien in Betracht gezogen werden könnte. Das
Fahrtangebot der Linie 975 wurde, wie bereits oben aufgeführt, zum Fahrplanwechsel 2004
erheblich eingeschränkt. Die weitere Streichung einzelner Fahrten ist nicht empfehlenswert, weil
hierdurch
- keine nennenswerten Einsparungen zu erzielen sind,
- eine Erweiterung des AST-Angebotes Mehrkosten verursacht und
- die Fahrpläne sowohl für die Linie 975 als auch für den AST-Verkehr (bei beschränkter
Erweiterung auf ein stundenweises Angebot, wo keine Linie mehr verkehrt) für den ÖPNV-Kunden
immer undurchsichtiger werden.
Auch wenn eine Überprüfung der Ortsbuslinie nicht Auftrag der Politik war, wurde
verwaltungsseitig prüfen lassen, inwieweit hier eventuell Einsparungen zu erzielen sind. Hier
konnte in Gesprächen mit der REVG erreicht werden, dass im Monat April Fahrgastzählungen
durchgeführt wurden. Das Ergebnis und die hieraus möglichen Konsequenzen können dem
Schreiben der REVG vom 23.06.2005 (Anlage 1) entnommen werden.
Es ist darüber zu entscheiden, ob das Fahrtangebot der Linie 987 entsprechend dem Vorschlag
der REVG zum Fahrplanwechsel 2006 reduziert werden soll, um eine Kosteneinsparung von rund
27.000,00 € zu erreichen.
50181 Bedburg, den 16. August 2005
----------------------------------Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand