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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-55/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan (vorhabenbezogen) Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße in Bedburghier: Aufhebung und Neufassung des Einleitungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem Antrag auf Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes
im Plangebiet
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, den Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg vom 11.04.2000 aufzuheben und einen neuen
Aufstellungsbeschluss unter Zugrundelegung des in der Anlage beigefügten Plankonzeptes zu
fassen.
Im weiteren Verfahren ist die Erstellung eines Vorhabenplanes (Bebauungsplan), eines
Erschließungsplanes sowie der Abschluss eines Durchführungsvertrages, der der notariellen
Beurkundung bedarf, erforderlich.
In diesem Durchführungsvertrag nach § 11 des Baugesetzbuches wird u.a. der
Grundstücksverkehr, der noch festzulegende Infrastrukturkostenbeitrag sowie der Kostenrahmen
für die Durchführung des Verfahrens festgelegt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.02.2000 wurde durch den Eigentümer einer im rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg - ehemaliges RLB-Gelände - als „Gewerbegebiet“
(GE 13) festgesetzten Teilfläche, auf der zur Zeit ein Speditionsbetrieb ansässig ist, die
Umwandlung dieser Gebietsausweisung in „Mischgebiet (MI)“ beantragt.
Dies soll nach Rücksprache mit dem Antragsteller durch das städtebauliche Instrument eines
Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch erfolgen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.04.2000 unter der Voraussetzung für ein
Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße gemäß § 12 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der z.Zt.
gültigen Fassung das Satzungsverfahren für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes mit der städtebaulichen Zielvorgabe
•
Änderung des im Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg festgesetzten Gewerbegebietes (GE 13)
in Mischgebiet (MI)
einzuleiten, dass der Vorhabenträger die Verträglichkeit dieser Maßnahme insbesondere auch
unter Würdigung der umliegenden festgesetzten Gewerbegebiete (GE) durch Vorlage eines
schallschutztechnischen Gutachtens und einer Altlastenuntersuchung nachweist.
Die Altenlastenuntersuchung sowie ein schallschutztechnisches Gutachten wurden daraufhin
durch den Antragsteller vorgelegt. Konkrete Vorstellungen für die Überplanung des Gebiets
wurden zunächst nicht vorgelegt.
Mit Schreiben vom 03.04.2003 wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Discount-Marktes mit einer
Verkaufsfläche von 740 qm an der Adolf-Silverberg-Str., gemäß Verfügung des Erftkreises mit der
Bitte um Stellungnahme vorgelegt.
Der Antragsteller beabsichtigt, einen Teil des Grundstückes der Spedition mit LKW-Waschhalle an
der Adolf-Silverberg-Str. durch Errichtung des o.a. Discount-Marktes umzunutzen.
Es handelt sich hierbei um einen Markt der zur Zeit in Bedburg an der Lindenstraße mit einer
Verkaufsfläche von 381 qm ansässig ist.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg, rechtsverbindlich
seit 27.01.1998. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes, GE, GRZ 0,8, sind innerhalb
der Industrie- u. Gewerbegebiete gem. § 1, Abs. 5 und Abs. 9 Bau NVO bestimmte Arten der
allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nicht zulässig.
-
großflächige Freizeitbetriebe
Spielhallen
Diskotheken
-
Einzelhandelsbetriebe u. sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den
Verkauf an letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise
den Waren (WB) der nachstehenden Liste zuzuordnen ist.
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WB 00-13)
Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel, Körperpflegemittel (WB 15-18)
Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse (WB 87)
Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe, Leder- und Galanteriewaren (WB 19-36),
ohne Bodenfliesen und Bodenbelag als Bahnenware (WB 212,214,218) sowie
Berufsbekleidung (WB 239 und 249)
Rundfunk, Fernsehen und phonotechnische Geräte (WB 37)
-
-
STADT BEDBURG
-
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Elektrotechnische Geräte für den Haushalt (WB 391,392) einschließlich
Wohnraumleuchten (WB 3939,3932,3937)
Feinmechanische und optische Erzeugnisse, Uhren, Schmuck, Spielwaren,
Musikinstrumente (WB 40-47)
Antiquitäten, Holz-, Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, Kinderwagen
(WB 0,51)
Tafel-, Küchen- u.ä. Haushaltsgeräte (WB 66)
Heiz- und Kochgeräte, Kühl- und Gefriermöbel, Wasch- und Geschirrspülmaschinen für
den Haushalt (WB 67)
Papier, Papierwaren, Schreib- und Zeichenmaterial, Druckereierzeugnisse,
Büroorganisationsmittel (WB 52-57)
Sportartikel und Handelswaffen, Bastelsätze (WB 653, 655-659)
Mopeds, Mofas, Fahrräder (WB 7803, 7805, 7809)
Nähmaschinen (WB 819)
Gebrauchtwaren dieser Liste.
Demnach ist das Bauvorhaben aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht
zulässig.
Um eine Genehmigung zu erwirken, wäre hier die Änderung des Bebauungsplanes in Form der
Änderung der textlichen Festsetzungen erforderlich.
Der Antragsteller hat dem Antrag ein Gutachten unter besonderer Berücksichtigung des § 11 Abs.
3 Bau NVO beigefügt (großflächige Einzelhandelsbetriebe und deren Auswirkung).
Insbesondere wurden im Hinblick auf die geplante Verlagerung und damit verbundene
Vergrößerung der Verkaufsfläche des Marktes von der Lindenstraße an die Adolf-SilverbergStraße die Auswirkungen untersucht und in einer zusammenfassenden Gesamtbeurteilung
dargestellt .
Die Verwaltung hat ein Gutachten zur Überprüfung von Standorteignung und Spielräumen zur
Schaffung von Einzelhandelsflächen am Mikrostandort Lindenstraße/Bahnstraße durch die BBE
Unternehmensberatung GmbH, Gewerbe- und Zentrenplanung erstellen lassen.
Darin wird im Ergebnis unter 4.1 Bestandssituation am Zentralort festgestellt:
„Die Bestandssituation in der Ortsmitte von Bedburg lässt – auch für die Zukunft – keinen
namhaften Zusatzbedarf an Verkaufsflächen im Einzelhandel erkennen.
So muss zunächst festgestellt werden, dass die Ergebnisse der im Zuge der vorliegenden
Untersuchung vorgenommenen Markt- und Standortanalyse am Zentralort Bedburg einen
Verkaufsflächenbestand von über 8.200 qm (Stand August 2002, vgl. nachfolgende Tabelle) in der
Ortsmitte ergeben haben.
Dieser Bestand ist als insgesamt beachtlich hoch einzustufen und wird in Orten mit vergleichbarer
Struktur in den weitaus meisten Fällen nicht erreicht.
Auch bei einer nach Branchen differenzierenden Betrachtung ist festzustellen, dass durch die BBE
im Grunde keine Angebotsdefizite im Einzelhandel in der Ortsmitte von Bedburg festgestellt
werden konnten.
Mit Ausnahme der Bereiche Sportartikel, der in Bedburg am Zentralort als Spezialangebot nicht
vorhanden ist, sind im Grunde alle übrigen ortsmitterelevanten Branchen mit ausreichender, zum
Teil hoher Flächenausstattung zu verzeichnen.
Namhafte Flächendefizite und gar „Unterversorgungen“ zeichnen sich somit nicht ab.“
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Dem Planungsbüro ISU wurde dieses Gutachten zur Kenntnis und Einarbeitung zur Verfügung
gestellt.
Mit Schreiben vom 20.05.2003 wurde ein Ergänzungsgutachten zum geplanten Plus-Markt an der
Adolf-Silverberg-Straße unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der BBEUnternehmensberatung vorgelegt.
Aufgrund
der
im
BBE-Gutachten
festgestellten
Bestandssituation
mit
einem
Verkaufsflächenbestand
von
über
8.200
m²
in
Bedburg,
kann
weder
ein
nennenswerter„Zusatzbedarf“ noch eine „Unterversorgung“ von Einzelhandelsflächen festgestellt
werden.
Eine entsprechende Beratung hierzu sollte im Ausschuss für Planen und Bauen am 08.07.2003
erfolgen. Am 07.07.2003 wurde eine Erweiterung des Antrages angekündigt. Der
Tagesordnungspunkt wurde daraufhin von der Tagesordnung abgesetzt.
Zwischenzeitlich liegt mit Schreiben vom 22.07.2003 ein abschließender Antrag vor. Das in der
Anlage beigefügte Plankonzept beinhaltet die Ausweisung einer Baufläche zur Errichtung eines
Einzelhandelsbetriebes (PLUS-Markt). Daran anschließend ist für die Fläche entlang der AdolfSilverberg-Straße bis zur Albert-Einstein-Straße die Ausweisung eines Mischgebietes mit einer
höchstweise eingeschossigen Bebauung und innerer Erschließung von der Albert-Einstein-Straße
beginnend vorgesehen.
Zur Weiterführung des Planverfahrens wird es erforderlich, den seinerzeit nicht weiter
konkretisierten Aufstellungsbeschluss bzw. Einleitungsbeschluss aufzuheben und einen neuen
Einleitungsbeschluss zu fassen. Im weiteren Verfahren ist die Erstellung eines Vorhabenplanes
(Bebauungsplan), eines Erschließungsplanes sowie der Abschluss eines Durchführungsvertrages,
der der notariellen Beurkundung bedarf, erforderlich.
In diesem Durchführungsvertrag nach § 11 des Baugesetzbuches wird u.a. der
Grundstücksverkehr, der noch festzulegende Infrastrukturkostenbeitrag sowie der Kostenrahmen
für die Durchführung des Verfahrens festgelegt.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
30.09.2003 nach eingehender Beratung mit Stimmenmehrheit (11 Stimmen dafür, bei 4
Gegenstimmen) empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister