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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Zuwegung zum Naherholungsgebiet Ville im Bereich Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
24.11.2015
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
04.11.15, 12:31
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 306/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 31.07.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 10.09.2014 beschließend Betriebsausschuss Straßen 28.05.2015 beschließend Betriebsausschuss Straßen 24.11.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Verbesserung der Zuwegung zum Naherholungsgebiet Ville im Bereich Liblar Die Planungskosten etc. sind noch abzuschätzen und im Wirtschaftsplan 2015 einzustellen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Aufstellung des beantragten Konzeptes zur Verbesserung der Zuwendung zum Naherholungsgebiet Ville im Bereich von Liblar kann nicht in wenigen Wochen aufgestellt werden. Die meisten Wegeparzellen die im Umfeld von Liblar in die Ville hineinführen sind nicht im Eigentum der Stadt, bzw. des Eigenbetriebes Straßen. Überwiegend gehören sie zum Vermögen des Landesbetriebs „Wald und Holz“ NRW. Dies gilt auch für die unmittelbar angrenzenden Grundstücke, wobei hier vereinzelt auch Privateigentumsverhältnisse (RWE, DB AG, Privatpersonen, etc.) zu berücksichtigen sind. Dies hat natürlich einen erheblichen Einfluss sowohl auf das Konzept und die Planung als auch auf die Finanzierung der nachfolgenden Maßnahmen. Gleichfalls sind bereits während der Konzepterstellung/ Planung alle zu beteiligenden Genehmigungsbehörden und ggf. Umweltverbände einzubeziehen. Hierbei ist überwiegend zu ergründen, welche Auflagen, Voraussetzungen und mögliche Ausgleichsmaßnahmen zu beachten sind. Innerhalb der Stadtverwaltung sind z.B. auch planungsrechtliche Belange abzuklären. Die meisten Zuwege sind entweder gar nicht oder als Forstwege gewidmet. Diese Wege sind somit im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht öffentlich! Aufgrund der unterschiedlichen Baulastträger der Zuwege/ Zufahrten und Parkplätze sowie der zu erwartenden Auflagen der Genehmigungsbehörden ist auch bei der Umsetzung und Zeitplanung ein erheblicher Arbeitsaufwand zu berücksichtigen. Ob es für die Konzepterstellung bzw. für die nachfolgenden Baumaßnahmen Zuschüsse gibt ist mir derzeit noch nicht bekannt. Falls Zuwendungen in Aussicht gestellt werden können ist abzuklären, ob alle Baulastträger diese erhalten können und wie hoch die Eigenbeteiligung sein wird. Grundsätzlich bin ich natürlich bereit, den Antrag auftragsgemäß umzusetzen. Ich mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Sachlage hierfür insgesamt ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich ist. Aufgrund der knappen Personalausstattung des Eigenbetriebes Straßen sind daher einige Fachbüros zu beauftragen. Diesbezüglich sind zunächst im kommenden Wirtschaftsplan 2015 Mittel einzustellen. In Vertretung (Hallstein) -2-