Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-341/2005
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Fachbereich 1 / Az.: 61 26 00
Anlage zur Vorlage WP7-341/2005
Vorlage zur
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
Bedburg, den 04. Juli 2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
- Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg)hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 den
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2
Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches sowie in seiner Sitzung am 19.04.2005 den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg,
1. Änderung gefasst.
Die Fläche des Plangebietes Industriepark Mühlenerft wird durch die
Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg planungsrechtlich abgesichert.
Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können
angeboten werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha
hinausgehen, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw.
die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken
zu können, wird es daher erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es handelt sich hierbei um die in der beigefügten
Anlage dargestellten Flächen.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe
und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt
Bedburg stellt den Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung
vorgesehenen Reserveflächen als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der
Raumordnung und Landesplanung sind daher keine Bedenken gegen eine
angemessene Gebietserweiterung zu erwarten.
Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung
im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können und um
auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen nachkommen zu
können, schlägt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg vor, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
aufzuheben sowie den Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 aufzuheben und gem.
WP7-341/2005
Anlage zur Vorlage WP7-341/2005
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei Änderung der Planinhalte und
Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem
Übersichtsplan zu fassen Im Anschluss hieran wird die erneute Offenlage gem.
Beschlussvorschlag erforderlich.
Da die Ratssitzung am 28.06.2005 abgesetzt worden ist, somit die notwendige
Zustimmung erst frühestens im September erfolgen kann und daher einer zeitnahen
Weiterführung des Verfahrens entgegensteht, wird vorgeschlagen, den Beschluss im
Rahmen der Dringlichkeit herbeizuführen.
Im Auftrag
gez.
Ackermann
Fachbereichsleiter
Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
entschieden,
•
den Satzungsbeschluss vom 05.11.2002 für den Bebauungsplan Nr. 39a/
Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches
aufzuheben,
•
den Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und gem. § 2
Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei Änderung der Planinhalte und
Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gemäß
beigefügtem Übersichtsplan zu fassen.
•
Ferner wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung,
einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs 3 des Baugesetzbuches auf
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass
Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden
können.
Bedburg, den 04. Juli 2005
gez.
Koerdt
Bürgermeister
gez.
Kippels
Stadtverordneter
gez.
Druch
Stadtverordneter