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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-341/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-341/2005) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-341/2005)

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WP7-341/2005 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachbereich 1 / Az.: 61 26 00 Anlage zur Vorlage WP7-341/2005 Vorlage zur Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW Bedburg, den 04. Juli 2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg - Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg)hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 05.11.2002 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches sowie in seiner Sitzung am 19.04.2005 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung gefasst. Die Fläche des Plangebietes Industriepark Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg planungsrechtlich abgesichert. Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können angeboten werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können, wird es daher erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es handelt sich hierbei um die in der beigefügten Anlage dargestellten Flächen. Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung vorgesehenen Reserveflächen als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung sind daher keine Bedenken gegen eine angemessene Gebietserweiterung zu erwarten. Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können und um auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen nachkommen zu können, schlägt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg vor, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg aufzuheben sowie den Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 aufzuheben und gem. WP7-341/2005 Anlage zur Vorlage WP7-341/2005 § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei Änderung der Planinhalte und Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem Übersichtsplan zu fassen Im Anschluss hieran wird die erneute Offenlage gem. Beschlussvorschlag erforderlich. Da die Ratssitzung am 28.06.2005 abgesetzt worden ist, somit die notwendige Zustimmung erst frühestens im September erfolgen kann und daher einer zeitnahen Weiterführung des Verfahrens entgegensteht, wird vorgeschlagen, den Beschluss im Rahmen der Dringlichkeit herbeizuführen. Im Auftrag gez. Ackermann Fachbereichsleiter Dringlichkeitsentscheidung Aufgrund der vorstehenden Begründung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entschieden, • den Satzungsbeschluss vom 05.11.2002 für den Bebauungsplan Nr. 39a/ Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches aufzuheben, • den Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei Änderung der Planinhalte und Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gemäß beigefügtem Übersichtsplan zu fassen. • Ferner wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs 3 des Baugesetzbuches auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Bedburg, den 04. Juli 2005 gez. Koerdt Bürgermeister gez. Kippels Stadtverordneter gez. Druch Stadtverordneter