Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-18
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 13. Mai 1998
Vorlagen-Nr.
58/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
28.05.1998
10.06.1998
24.06.1998
TOP: Freigabe der Südstraße für Fahrradfahrer gegen die Einbahnstraße
I. Sach- und Rechtslage:
Die Familie Hoheiser, Eifelstraße 19, 52372 Kreuzau, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 15.04.1998 um
verschiedene Auskünfte gebeten. Das Schreiben wurde zwischenzeitlich im Rahmen eines Geschäftes der laufenden
Verwaltung beantwortet.
Eine Anregung in dem Schreiben bedarf allerdings eines Ratsbeschlusses. Die Familie Hoheiser fragt an, ob es möglich
ist, am Einmündungsbereich Hauptstraße/Südstraße ein Verkehrszeichen anzubringen, das Radfahrern ein Befahren der
Südstraße in Richtung Eifelstraße erlaubt.
Die zwischen der Eifelstraße und der Hauptstraße liegende Südstraße ist wegen ihrer geringen Breite (ein Gegenverkehr
mit mehrspurigen Fahrzeugen ist nicht möglich) als Einbahnstraße ausgeschildert. Am Einmündungsbereich
Eifelstraße/Südstraße stehen derzeit die VZ 220 (Einbahnstraße) und am Einmündungsbereich Hauptstraße/Südstraße
die VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt), so daß die Straße nur von der Eifelstraße aus in Richtung Hauptstraße befahren
werden darf.
Da es aufgrund der Neuregelung in der StVO (siehe auch Sitzungsvorlage zur Mittelstraße) inzwischen möglich ist,
auch in „echten“ Einbahnstraßen den Radfahrverkehr in Gegenrichtung zuzulassen, steht die Verwaltung dem Antrag
positiv gegenüber. Auch bezüglich der Breite der Südstraße bestehen gegen die Zulassung des Radfahrverkehrs keine
Bedenken, zumal der Verkehr in der Südstraße als gering bezeichnet werden kann.
Die Öffnung bietet den Radfahrern auf jeden Fall einen zusätzlichen kurzen Weg in das Wohngebiet Kreuzau-Süd von
der Hauptstraße aus unter Vermeidung einer weiteren Benutzung der Hauptstraße bis in die Eifelstraße hinein.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren hat auf vorherige Anfrage hin mitgeteilt, daß es bei Beantragung eine
Öffnung der Südstraße anordnen würde. Die Freigabe für Radfahrer wurde mit dem Ortsvorsteher, Herrn Bürgermeister
Zens, abgestimmt. Es bestehen seinerseits dagegen keine Bedenken.
Ich schlage Ihnen daher abschließend vor, der Anregung der Familie Hoheiser zu folgen und die Öffnung der Südstraße
für Fahrradfahrer in Gegenrichtung der Einbahnstraße zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mittel für die Anschaffung der erforderlichen Zusatzzeichen sind im Haushaltsplan 1998 bei Haushaltsstelle
1.630.5201.6 veranschlagt.
III. Beschlußvorschlag:
„1.
Die Südstraße in Kreuzau wird von der Hauptstraße aus in Richtung Eifelstraße
für Fahrradfahrer in Gegenrichtung der Einbahnstraße entsprechend der letzten Änderung der StVO
geöffnet.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren eine
entsprechende Anordnung zu beantragen.
3.
Die Familie Hoheiser ist durch die Verwaltung über den Ratsbeschluß zu
2
informieren.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: