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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
01.12.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram/Herr Lützler Kreuzau, 30.10.2008 Vorlagen-Nr.: 74/2008 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2008 09.12.2008 Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2009; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr 2009 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2007“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten: 1. Die Firma Braun Umweltdienste kann gemäß Entsorgungsvertrag Preisanpassungen erst dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich um mehr als 3% gestiegen sind. Basis hierfür sind die maßgeblichen Zahlen zum Zeitpunkt der Ausschreibung (2004). Bisher hat keine Preisanpassung stattgefunden. Aufgrund der vorgelegten Nachweise erfolgt für das Jahr 2009 eine Erhöhung um 10,32 % gegenüber den vorgenannten Basiszahlen. Mit Schreiben vom 20.10.2008 bestätigt die Firma Braun Umweltdienste, dass ihre Mitarbeiter nach dem aktuellen BDE-Tarifvertrag entlohnt werden. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. 2.) In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2009 folgende Gebührensätze festgelegt: Grundbetrag je Einwohner: Restmüll je Tonne (t): Biomüll je Tonne (t): Sperrmüll je Tonne (t): 3.) 14,08 € (bisher: 14,08 €) 166,97 € (bisher: 166,62 €) 94,15 € (bisher: 94,15 €) 126,83 € (bisher: 132,03 €) Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die Jahre 2006 - 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Laufzeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013 jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden. 4.) Aufgrund der erfolgten Abrechnung der tatsächlichen Kosten werden folgende Beträge in die Kalkulation für das Jahr 2009 eingerechnet: Haushaltsjahr 2006 Haushaltsjahr Überschuss 16.458,33 € Fehlbetrag - 23.278,89 € Differenz: - 7.278,89 € Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2009 errechnet: a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb 2009 2008 38,64 € 27,11 € 79,89 € 100,54 € 143,66 € 71,83 € 264,71 € 132,35 € 88,24 € 66,18 € 1.174,26 € 2.348,51 € 78,71 € 99,58 € 143,13 € 71,56 € 266,23 € 133,12 € 88,75 € 66,56 € 1.185,76 € 2.371,51 € 69,45 € 34,73 € 120,96 € 60,48 € 40,32 € 30,24 € 63,35 € 31,67 € 111,09 € 55,55 € 37,03 € 27,77 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1.100 l 1.100 l Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2 - wöchentlich wöchentlich 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte c) Abfallsäcke Restmüll Biomüll d) Sperrmüll je angefangene 2 cbm Sperrmüll Ich empfehle deshalb, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. -2- III. Beschlussvorschlag: „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie soll zum 01.01.2009 in Kraft treten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-