Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
01.12.08, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram/Herr Lützler
Kreuzau, 30.10.2008
Vorlagen-Nr.: 74/2008
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.11.2008
09.12.2008
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2009;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr
2009 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen
zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2007“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf
Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten:
1.
Die Firma Braun Umweltdienste kann gemäß Entsorgungsvertrag Preisanpassungen erst
dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich
um mehr als 3% gestiegen sind. Basis hierfür sind die maßgeblichen Zahlen zum Zeitpunkt
der Ausschreibung (2004). Bisher hat keine Preisanpassung stattgefunden. Aufgrund der
vorgelegten Nachweise erfolgt für das Jahr 2009 eine Erhöhung um 10,32 % gegenüber
den vorgenannten Basiszahlen. Mit Schreiben vom 20.10.2008 bestätigt die Firma Braun
Umweltdienste, dass ihre Mitarbeiter nach dem aktuellen BDE-Tarifvertrag entlohnt
werden. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
2.)
In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2009
folgende Gebührensätze festgelegt:
Grundbetrag je Einwohner:
Restmüll je Tonne (t):
Biomüll je Tonne (t):
Sperrmüll je Tonne (t):
3.)
14,08 €
(bisher:
14,08 €)
166,97 €
(bisher:
166,62 €)
94,15 €
(bisher:
94,15 €)
126,83 €
(bisher:
132,03 €)
Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die
Jahre 2006 - 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros
rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Laufzeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013
jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden.
4.)
Aufgrund der erfolgten Abrechnung der tatsächlichen Kosten werden folgende Beträge in
die Kalkulation für das Jahr 2009 eingerechnet:
Haushaltsjahr 2006
Haushaltsjahr
Überschuss 16.458,33 €
Fehlbetrag - 23.278,89 €
Differenz:
- 7.278,89 €
Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2009 errechnet:
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
2009
2008
38,64 €
27,11 €
79,89 €
100,54 €
143,66 €
71,83 €
264,71 €
132,35 €
88,24 €
66,18 €
1.174,26 €
2.348,51 €
78,71 €
99,58 €
143,13 €
71,56 €
266,23 €
133,12 €
88,75 €
66,56 €
1.185,76 €
2.371,51 €
69,45 €
34,73 €
120,96 €
60,48 €
40,32 €
30,24 €
63,35 €
31,67 €
111,09 €
55,55 €
37,03 €
27,77 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1.100 l
1.100 l
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2 - wöchentlich
wöchentlich
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
c) Abfallsäcke
Restmüll
Biomüll
d) Sperrmüll
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
Ich empfehle deshalb, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
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III. Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie soll zum 01.01.2009 in Kraft treten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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