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Sitzungsvorlage (Information zur Änderung des § 108e Strafgesetzbuch (StGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
20.10.14, 09:28
Aktualisiert
20.10.14, 09:28
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 14.10.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 398/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.10.2014 TOP Ergebnisse Information zur Änderung des § 108e Strafgesetzbuch (StGB) Anlg.: - 1 I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Die Information zur Änderung des § 108e wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Wirkung zum 01.09.2014 ist der neu gefasste § 108e StGB in Kraft getreten. Die bisherige Regelung des § 108e StGB stellte lediglich den Stimmenkauf oder -verkauf unter Strafe. Die nunmehr geltende Fassung umfasst jedwede korruptive Verhaltensweise von und gegen Mandatsträger, die im Zusammenhang mit der Mandatsausübung steht. Die Neufassung gilt - wie die bisherige Fassung - auch für die Mitglieder der Volksvertretungen kommunaler Gebietskörperschaften. Die genauen Details sind dem § 108e StGB selbst zu entnehmen. Eine aktuelle Fassung ist als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 398/2014 x nein nein Seite 2