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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 618/2015 Az.: 61. 21-20 / VEP 178 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 25.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 01.12.2015 vorberatend 15.12.2015 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen ursprünglichen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, ErftstadtLechenich, Bonner Straße, entsprechend der Darstellung zu vergrößern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 178, E.-Lechenich, Bonner Straße, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 (s. V 264/2015) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße, zur Aufstellung beschlossen. Der Eigentümer des Grundstückes Erftstadt- Lechenich, Bonner Str. 41 – 41a, (Haus Germania) plant die bauliche Erweiterung der Hotelrestauration. Das geplante Bebauungs- und Nutzungskonzept umfasst im Wesentlichen die Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a, die Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 (Seminar- und Versammlungsräume), die Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des Grundstückes, Abriss und Neubau eines zweigeschossigen Bettenhauses am Drosselweg, die Errichtung eines zweigeschossigen Verbindungsbaues und die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes. Die Planung wurde der Öffentlichkeit am 13.08.2015 vorgestellt (s. Anlage Niederschrift). Die nunmehr vorgesehene Erweiterung des ursprünglichen Plangebietes betrifft die Einbeziehung der unbebauten Grundstückshälfte des östlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstückes Bonner Straße Hs. Nr. 43 (siehe auch Anlageplan). Mit der Einbeziehung und Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche wird für das sehr schmale Grundstück (ca. 7,00 m) die planungsrechtliche Voraussetzung für eine auch städtebaulich sinnvolle Bebauung geschaffen. Auf Grundlage des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes und der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat das beauftragte Planungsbüro Zimmermann aus Köln in Abstimmung mit der Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Der Vorentwurf des Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt entsprechend des o.g. Konzeptes entlang der Bonner Straße eine dreigeschossige und im hinteren Grundstücksbereich sowie entlang des Drosselweges eine zweigeschossige Bebauung fest. Als Art der baulichen Nutzung wird das im bisherigen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5, E. – Lechenich, Amselweg, festgesetzte Mischgebiet übernommen. Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und der nächste Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) Anlagen - Anlageplan - Bebauungsplanvorentwurf - Begründung - Bebauungs- und Nutzungskonzept (5 Pläne) - Schalltechnische Untersuchung - Verkehrsgutachten - Artenschutzbericht - Niederschrift der Öffentlichen Versammlung -2-