Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 618/2015
Az.: 61. 21-20 / VEP 178
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 18.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
25.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
01.12.2015
vorberatend
15.12.2015
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches
Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den im Anlageplan ersichtlichen ursprünglichen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, ErftstadtLechenich, Bonner Straße, entsprechend der Darstellung zu vergrößern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Gemäß §§ 2 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 178, E.-Lechenich, Bonner Straße, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 (s. V 264/2015) den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße, zur Aufstellung beschlossen.
Der Eigentümer des Grundstückes Erftstadt- Lechenich, Bonner Str. 41 – 41a, (Haus Germania)
plant die bauliche Erweiterung der Hotelrestauration. Das geplante Bebauungs- und Nutzungskonzept umfasst im Wesentlichen die Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a, die Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 (Seminar- und Versammlungsräume), die Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des Grundstückes, Abriss und Neubau eines zweigeschossigen Bettenhauses am Drosselweg, die Errichtung
eines zweigeschossigen Verbindungsbaues und die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des
heutigen Parkplatzes.
Die Planung wurde der Öffentlichkeit am 13.08.2015 vorgestellt (s. Anlage Niederschrift).
Die nunmehr vorgesehene Erweiterung des ursprünglichen Plangebietes betrifft die Einbeziehung
der unbebauten Grundstückshälfte des östlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstückes
Bonner Straße Hs. Nr. 43 (siehe auch Anlageplan). Mit der Einbeziehung und Festsetzung einer
überbaubaren Grundstücksfläche wird für das sehr schmale Grundstück (ca. 7,00 m) die planungsrechtliche Voraussetzung für eine auch städtebaulich sinnvolle Bebauung geschaffen.
Auf Grundlage des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes und der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat das beauftragte Planungsbüro Zimmermann aus Köln in Abstimmung
mit der Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Der Vorentwurf des Vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt entsprechend des o.g. Konzeptes entlang der Bonner Straße eine
dreigeschossige und im hinteren Grundstücksbereich sowie entlang des Drosselweges eine zweigeschossige Bebauung fest. Als Art der baulichen Nutzung wird das im bisherigen rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 5, E. – Lechenich, Amselweg, festgesetzte Mischgebiet übernommen.
Der vorliegende Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung kann nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und der nächste Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt
werden.
In Vertretung
(Hallstein)
Anlagen
- Anlageplan
- Bebauungsplanvorentwurf
- Begründung
- Bebauungs- und Nutzungskonzept (5 Pläne)
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehrsgutachten
- Artenschutzbericht
- Niederschrift der Öffentlichen Versammlung
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