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Beschlussvorlage (Schalltechnische Untersuchung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,1 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen zum Bauvorhaben "Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration, Bonner Straße 41 - 41a" im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 178, E. - Lechenich ____________________________________________ Stand: November 2015 DIESE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF INSBESONDERE AUSZUGSWEISE NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Hauptsitz Köln Am Wassermann 36, D-50829 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen zum Bauvorhaben "Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration, Bonner Straße 41 - 41a" im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 178, E. - Lechenich Stand: November 2015 Auftraggeber: Architekturbüro Zepp Frenzenstraße 43 50374 Erfstadt-Lechenich Projekt-Nr. : P1510091-01 Berichts-Nr. : B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Auftrag vom: 10. August 2015 Bearbeiter: B. Jäger Seitenzahl: 53 + Anhang Datum: 13. November 2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4 2. Unterlagen ............................................................................................................... 7 2.1. Pläne ................................................................................................................................................ 7 2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze............................................................... 7 2.3. Sonstiges ......................................................................................................................................... 8 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte ............................................................................................. 9 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ........................................................................................ 10 3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV.............................................................................. 10 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm....................................................................................... 11 3.4. Nachbarschaftslärm ..................................................................................................................... 12 3.5. Gebietsausweisung im Untersuchungsgebiet........................................................................... 13 4. Beschreibung der Immissionsberechnung ........................................................ 14 5. Vorgehensweise .................................................................................................... 17 6. Einwirkung auf das Planvorhaben (öffentlicher Straßenverkehr)..................... 19 6.1. Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr ................................................................................ 20 6.2. Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr ........................................................... 20 6.3. Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr) ......................................... 21 6.4. Ergebnisse der Emission ............................................................................................................. 24 6.5. Ergebnisse Immission .................................................................................................................. 24 6.6. Beurteilung der Ergebnisse ......................................................................................................... 27 7. Lärmpegelbereiche ............................................................................................... 28 7.1. Lärmpegelbereiche ....................................................................................................................... 29 7.2. Straßenverkehr.............................................................................................................................. 30 7.3. Darstellung der Ergebnisse, Lärmpegelbereiche ...................................................................... 30 8. Auswirkung des Planvorhabens auf die Bestandsbebauung (Nachbarschaftslärm) ........................................................................................... 32 8.1. Lärmsituation Gebäudekomplex "Hotelrestauration" ............................................................... 33 8.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Emission .................................................................... 35 8.3. Ergebnisse der Emission (Schallleistung) ................................................................................. 39 8.4. Erforderlicher zusätzlicher Lärmschutz ..................................................................................... 40 8.5. Ergebnisse der Immission ........................................................................................................... 42 8.6. Beurteilung der Ergebnisse ......................................................................................................... 46 9. Auswirkung des Planvorhabens (Veränderung des öffentlichen Straßenverkehrslärms durch das Planvorhaben) .............................................. 48 9.1. Beschreibung der Verkehrsveränderung ................................................................................... 49 10. Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................................... 50 10.1. Einwirkung auf das Planvorhaben .............................................................................................. 51 10.2. Auswirkung durch das Planvorhaben ........................................................................................ 51 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Der Eigentümer des Grundstücks Erftstadt-Lechenich, Bonner Str. 41 - 41a, Flur 30, Flurstück 1063 (Haus Germania) plant die bauliche Erweiterung der Hotelrestauration. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178, E. - Lechenich beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung zu schaffen. Das Bauvorhaben "Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration, Bonner Str. 41 - 41a" umfasst konkret die im Folgenden aufgeführte Zielsetzung: die Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a (dreigeschossig) einschließlich einer zweigeschossigen Bebauung im hinteren Bereich, die Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 für Seminar- und Versammlungsräume, die Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des Grundstücks bzw. des heutigen Parkplatzes, Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau eines zweigeschossigen Bettenhauses im hinteren Grundstücksbereich (am Drosselweg), die Errichtung eines zweigeschossigen Verbindungsbaus zwischen dem zweigeschossigen Gebäude (Bonner Straße Haus Nr. 41) und dem zweigeschossigen Bettenhaus und die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes. Die Lage des Grundstücks Erftstadt-Lechenich, Bonner Str. 41 - 41a mit Darstellung des Bauvorhabens und der benachbarten Bestandsbebauung ist den Abbildungen 1-1 und 1-2 auf der folgenden Seite zu entnehmen. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 4 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 1-1: Städtebauliches Konzept "Bonner Straße", ohne Maßstab Abbildung 1-2: Auszug aus der Liegenschaftskarte, ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 5 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Nr. 178, E. - Lechenich" beauftragte das Architekturbüro Zepp die ADU cologne GmbH mit der schalltechnischen Untersuchung. Der Umfang der schalltechnischen Untersuchung wurde mit den zuständigen Behörden abgestimmt und ist im Detail dem Pkt. 5 auf den Seiten 17 - 18 des Berichts zu entnehmen. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 6 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Flurkarte NRW, Nr. 025912186 GE vom 01.10.2014 im Maßstab 1 : 1.000 /2/ Darstellung der Baugrenzlinien, Stand: Oktober 2015 im Maßstab 1 : 500 /3/ Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt, Stand: 1999 ohne Maßstab 2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze /4/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15. März 1974, neugefasst durch Bekundung vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 76 V vom 31.08.2015 I 1474 /5/ TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) vom 26.08.1998 /6/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 V vom 18.12.2014 I 2269 /7/ DIN 18005 DIN 18005 Beiblatt 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 /8/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 2 "Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen", September 1991 /9/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 7 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH /10/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /11/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /12/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 /13/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 /14/ RdErl. Freizeitlärm Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen (Freizeitlärm-Richtlinie), Januar 2004 2.3. Sonstiges /15/ Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage 2007 /16/ Verkehrsgutachten zum öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen des Bauvorhabens, erstellt durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG vom 29. Oktober 2015 /17/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten", Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, 2005 /18/ Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Nr. 178, E. - Lechenich", Stand: Oktober 2015 /19/ Einstufung der umliegenden Bebauung in die jeweilige Gebietskategorie in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt (Telefonische Abstimmung mit Frau Stratmann, Stadt Erftstadt) /20/ Datenerhebung im Rahmen der Ortsbegehung am 4. November 2015 B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 8 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter anderem die Emittentenarten: • Straßen- und Schienenverkehr • Industrie und Gewerbe Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Grundsätzlich ist es so, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen, die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag (06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist. Beim Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ermittelt. Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 9 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebiets Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 – 06:00 Uhr. Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Orientierungswerte in dB(A) Gebietsausweisung Straßen- und Schienenverkehr Industrie und Gewerbe, Freizeit Tag Nacht Tag Nacht Reine Wohngebiete 50 40 50 35 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 45 55 40 Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen 55 55 55 55 Mischgebiete, Dorfgebiete 60 50 60 45 Gewerbegebiete, Kerngebiete 65 55 65 50 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 60 50 60 45 3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 10 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 3-2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte in dB(A) Gebietsausweisung Tag Nacht Gewerbegebiete 69 59 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 Reine und Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr. 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der TA Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 11 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 3-3: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm Immissionsrichtwerte in dB(A) Gebietsausweisung Tag Nacht a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 d) Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) Reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Bei sogenannten seltenen Ereignissen, die an nicht mehr als 10 Tagen eines Jahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten, gelten erhöhte Richtwerte für Immissionsorte der Gebietsausweisung. 3.4. Nachbarschaftslärm Bei den durch den Betrieb der Hotelrestauration entstehenden im Folgenden aufgeführten Lärmimmissionen Pkw-Fahrverkehr (Tiefgaragenein- und -ausfahrt) Lkw-Anlieferungsverkehr (Getränkeanlieferung, Lebensmittel etc.) Gartenwirtschaft (Biergarten) Haustechnische Anlagen (Klima-, Heizungs- und Abluftaggregate) B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 12 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH handelt es sich um Nachbarschaftslärm. Zur Beurteilung dieser Immissionen vor den Fassaden der schützenswerten Gebäude im Bestand außerhalb des Plangebiets erfolgt in der Regel hilfsweise analog der TA Lärm. 3.5. Gebietsausweisung im Untersuchungsgebiet In Abstimmung mit der Stadt Erftstadt (Stand: 11. November 2015) wird für die Beurteilung der Lärmimmissionen die Gebietsausweisung entsprechend der Abbildung 3-1 zugrunde gelegt. Abbildung 3-1: Gebietsausweisung im Untersuchungsgebiet, ohne Maßstab WA-Gebiet Plangebiet MI-Gebiet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 13 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Computer Aided Noise Abatement, Version 4.5.152). Hierbei wird ein digitales Modell des Planungsgebiets und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen, Gelände, Hindernisse sowie den Emittentenarten. Zu den Hindernissen zählen: - Gebäude - Mauern, Wände - Schallschirme (Schallschutzwände etc.) Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß: - Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen (im Folgenden kurz "Öffentlicher Straßenverkehr" genannt) - Nachbarschaftslärm Der geplante Gebäudekomplex (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen- Digitalisierung in das digitale Modell übernommen. Ausgehend von Emissionspegeln LmE , Schallleistungen LW oder Lw'' werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (z.B. RLS-90, DIN ISO 9613-2, VDI 2714, VDI 2720, etc.) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags / nachts) ermittelt. In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: - Quellenhöhe - Richtwirkung - Topographie - Meteorologie B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 14 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH - Witterung - Abschirmung durch Hindernisse - Reflexion ein. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind unter anderem nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen: Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA (Vers. 4.5.152) Berechnungsoptionen Gewählte Einstellungen Maximaler Fehler in dB 0 Anzahl der Reflexionen 1 Bodendämpfung (0-1) 0,2 Spektrale Berechnungsoptionen Spektral, nur spektrale Quellen Für die Emittentenart "Öffentlicher Straßenverkehr" werden farbige Lärmkarten für eine Immissionshöhe (4 m über Geländeniveau) entsprechend der DIN 18005, Teil 2 erstellt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel werden hierzu in einem Raster mit 2 m Kantenlänge durchgeführt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten transparent unterlegt und die Gebäude durch grau ausgefüllte Flächen im Grundriss angelegt. Die ermittelten Beurteilungspegel der vorhandenen Lärmimmissionen können so an jedem Punkt des Untersuchungsgebiets abgelesen und mit den Orientierungswerten und Immissionsgrenzwerten verglichen werden. Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tag- bzw. den Nachtzeitraum für den Planzustand zu entnehmen. Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei den punktuellen Berechnungen der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 15 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus oben genannten Gründen Unterschiede möglich. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 16 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 5. Vorgehensweise Wir differenzieren die vorliegende Untersuchung strukturell im Weiteren nach folgenden Punkten: Einwirkung auf das Planvorhaben: • Straßenverkehrslärm Berechnung der Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum (06:00 – 22:00 Uhr und 22:00 – 06:00 Uhr) vor dem Gebäudekomplex "Hotelrestauration" für alle Geschosse und Darstellung in Form von Lärmkarten (Tag / Nacht) mit fassadenabschnittsweiser Angabe der maximal auftretenden Beurteilungspegel über alle Geschosse. Berechnung der Beurteilungspegel im gesamten Planungsgebiet für den Tagund Nachtzeitraum (06:00 – 22:00 Uhr und 22:00 – 06:00 Uhr) für eine Immissionshöhe (4 m für das Erdgeschoss) und Darstellung in Form von Lärmkarten, das heißt als farbige Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite. Die Farben werden gemäß der DIN 18005, Teil 2, gewählt. Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109: Für die Bebauung im Plangebiet werden die durch die Emittenten (Straße, Schiene, Gewerbe) resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die ungünstigste Geschosshöhe bei freier Schallausbreitung im Bebauungsplangebiet berechnet und durch eine farbige Karte der Lärmpegelbereiche dargestellt. Zusätzlich werden die Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung des geplanten Gebäudekomplexes "Hotelrestauration" geschossweise berechnet und die Ergebnisse in einer farbigen Karte dargestellt. Auswirkung des Planvorhabens: • Nachbarschaftslärm Berechnung der Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum (06:00 – 22:00 Uhr und 22:00 – 06:00 Uhr) an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft zum Plangebiet für alle Geschosse und Darstellung in Form von Lärmkarten (Tag / Nacht) mit fassadenabschnittsweiser Angabe der maximal auftretenden Beurteilungspegel über alle Geschosse. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 17 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH • Veränderungen der Verkehrslärmimmissionen Ermittlung und Bewertung der Verkehrszunahme auf Grundlage der geplanten Erweiterung der Hotelrestauration. Zusammenfassung der Ergebnisse • Einwirkung auf das Planvorhaben. • Auswirkung auf das Planvorhaben. • Belüftung der Hotelzimmer. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 18 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6. Einwirkung auf das Planvorhaben (öffentlicher Straßenverkehr) B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 19 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.1. Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen wird bezogen auf den geplanten Gebäudekomplex "Hotelrestauration" maßgeblich durch den Verkehr auf der Bonner Straße bestimmt. 6.2. Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E (tags und nachts) für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnitts berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE mit DV Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. von 0 dB bei nicht geriffelten Gußasphalten und 6 dB bei nicht ebenen Pflasteroberflächen) DStg Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle DE Korrektur bei Spiegelschallquellen Lm(25) Der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 20 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung: Lm(25) = 37,3+ 10 ⋅ lg[M ⋅ (1 + 0,082 ⋅ p )] M Maßgebende stündliche Verkehrsstärke p Maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t) Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter der Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen sind, an. Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTV-Wert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge. 6.3. Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr) Die den Berechnungen zugrunde liegenden Eingangsparameter zur Bestimmung der Emission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens vom 29. Oktober 2015, erstellt durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG (siehe Tabelle 6-1). Der im vorliegenden Fall für die Berechnung zugrunde liegende Analyse-Mit-Fall 2015 ergibt sich aus der Überlagerung des Analyse-Null-Fall 2015 B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 21 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (derzeitige Verkehrsbelastung Bonner Straße) und des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Standortentwicklung (Planung "Hotelrestauration"). Tabelle 6-1: Eingangsdaten zur Berechnung der Emission (Prognose-Planfall) StraßenLfd. Nr. Bezeichnung Tag Oberfl. DTV M Nacht p *1) % M Höchst- p *1) geschw. % km/h ABS_001 Bonner Straße 10.000 600,0 10,0 110,0 3,0 30 ABS_002 Bonner Straße Nicht geriff. 10.100 Gußaspahlt 606,0 10,0 111,1 3,0 30 ABS_003 Bonner Straße 10.100 606,0 10,0 111,1 3,0 50 1) Nach Angaben des Verkehrsgutachters (Telefonat vom 11.11.2015) wurde die Bonner Straße aufgrund der mittlerweile fertig gestellten Verkehrsumgehungstrasse als Gemeindestraße eingestuft. Im Sinne einer aus schalltechnischer Sicht pessimalen Betrachtung wird im vorliegenden Fall für die Berechnung der Emission der LKW-Prozentanteil analog der RLS-90 für Gemeindestraße zugrunde gelegt. Der im Rahmen der Verkehrszählung ermittelte Lkw-Anteil mit ca. 2,5 % ist deutlich niedriger. Die Lage der betrachteten Straßenabschnitte ABS_001 bis ABS_003 ist der folgenden Abbildung 6-1 zu entnehmen. Die in der Abbildung 6-1 im Weiteren dargestellten Straßen und Straßenabschnitte sind aufgrund der Entfernung zum Untersuchungsgebiet nicht von lärmrelevanter Bedeutung und werden daher nicht berücksichtigt. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 22 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 6-1: Lage der durch den Verkehrsgutachter berechneten Straßenabschnitte (Analyse-Mit-Fall 2015, ohne Maßstab) ca. 1.700 m ca. 450 m ca. 900 m ABS_001 ABS_003 ABS_002 B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 23 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.4. Ergebnisse der Emission Es ergeben sich nach RLS-90 folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte: Tabelle 6-2: Emissionspegel für den Straßenverkehr (Prognose-Planfall 2015) Abschnitt Straßenbezeichnung ABS_001 LmE in dB(A) Tag Nacht Bonner Straße 61,0 50,9 ABS_002 Bonner Straße 61,0 51,0 ABS_003 Bonner Straße 63,6 53,4 6.5. Ergebnisse Immission Die Beurteilung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt wie unter Pkt. 4 auf den Seiten 15 - 17 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90 für mehrere Höhen für den Tag- und Nachtzeitraum. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt sowohl punktuell (Hausbeurteilung, Fassaden des geplanten Gebäudekomplexes, siehe Abbildung 6-2 bis 6-5) als auch flächig, in Form von farbigen Lärmkarten (Abb. STR_001 und STR_002), die dem Anhang "A" beigefügt sind. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 24 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 6-2: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent "Straßenverkehr" (Hausbeurteilung) Tagzeitraum, maximal auftretende Beurteilungspegel über alle Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 25 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 6-3: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent "Straßenverkehr" (Hausbeurteilung) Nachtzeitraum, minimal auftretende Beurteilungspegel über alle Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 26 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.6. Beurteilung der Ergebnisse Durch den öffentlichen Straßenverkehr (Analyse-Mit-Fall 2015) sind an der geplanten Bebauung (siehe Abbildungen 6-2 und 6-3) je nach betrachteter Fassade tags Beurteilungspegel von 36 dB(A) nis 67 dB(A) bzw. nachts Beurteilungspegel von 26 dB(A) bis 57 dB(A) zu erwarten. Die Ergebnisse zeigen, dass nur die direkt zur Bonner Straße hin ausgerichtete Gebäudefassade einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt ist. Entsprechend der Einstufung des Untersuchungsgebiets als Mischgebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für den Straßenverkehr von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts teilweise (Südfassade) um bis zu 7 dB im Tag- und Nachtzeitraum überschritten. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 27 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7. Lärmpegelbereiche B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 28 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.1. Lärmpegelbereiche Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. "Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird zwischen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8): Tabelle 7-1 (DIN 4109, Tabelle 8) 1 2 3 4 5 Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1) und ähnliches Raumarten Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" in dB(A) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien erf. R'wres des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 76 bis 80 2) 50 45 > 80 2) 2) 50 VI VII 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 29 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Untersuchungsgebiet einwirkenden Emittentenarten; im vorliegenden Fall bestehend allein aus dem Straßenverkehr. 7.2. Straßenverkehr Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (La,STR) ist der Beurteilungspegel vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB (vergleiche DIN 4109 Pkt. 5, Seite 15, Bild 1). 7.3. Darstellung der Ergebnisse, Lärmpegelbereiche In der Karte LPB_001 im Anhang "B" werden die Lärmpegelbereiche entsprechend der gesetzlichen aktuellen Vorgaben für den Fall der freien Schallausbreitung, das heißt ohne Plangebäude für die ungünstigste Geschosshöhe (EG) dargestellt. Für eine konkrete Planung werden im vorliegenden Fall die Lärmpegelbereiche zusätzlich auch unter Berücksichtigung des Gebäudekomplexes "Hotelrestauration" für mehrere Geschosshöhen berechnet und flächig, in Form von farbigen Lärmkarten (Abb. LPB_001A bis LPB_003A) dargestellt, und dem Anhang "C" beigefügt. Wir empfehlen in die textlichen Festsetzungen den folgenden Text sinngemäß aufzunehmen: Passiver Lärmschutz: Gemäß § 9 Abs. 1, Nr. 24 BauGB wird festgesetzt: - dass entsprechend den dargestellten Lärmpegelbereichen Schallschutzmaßnahmen gemäß VV BauO NRW §18 Abs. 2 in Verbindung mit DIN 4109 zu treffen sind, B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 30 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH - dass auf schalltechnischen Nachweis einer sachverständigen Stelle entsprechend der konkreten Planung von den Vorgaben für den ungünstigen Fall (worst-case-Fall) abgewichen werden kann. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 31 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8. Auswirkung des Planvorhabens auf die Bestandsbebauung (Nachbarschaftslärm) B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 32 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.1. Lärmsituation Gebäudekomplex "Hotelrestauration" Gemäß der uns vorliegenden Planung (Stand: 10. November 2015) beinhalten die vorgesehenen Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen der Hotelrestauration an der Bonner Str. 41 - 41a umfangreiche im Folgenden aufgeführte Veränderungen im Hinblick auf die bestehende Gebäudestruktur (siehe auch Abbildung 8-1 auf der folgenden Seite): Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a (dreigeschossig) einschließlich einer zweigeschossigen Bebauung im hinteren Bereich, Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 für Seminar- und Versammlungsräume, Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des Grundstücks bzw. des heutigen Parkplatzes, Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau eines zweigeschossigen Bettenhauses im hinteren Grundstücksbereich (am Drosselweg), Errichtung eines zweigeschossigen Verbindungsbaus zwischen dem zweigeschossigen Gebäude (Bonner Straße Haus Nr. 41) und dem zweigeschossigen Bettenhaus und Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes. Die durch die Nutzung der künftigen Hotelrestauration an der Bonner Str. 41 - 41a entstehenden Lärmimmissionen werden im vorliegenden Fall bestimmt durch: Pkw-Fahrverkehr (Tiefgaragenein- und -ausfahrt) Lkw-Anlieferungsverkehr (Getränke, Lebensmittel etc.) Gartenwirtschaft (Biergarten) Haustechnische Anlagen Aus dem Hotel-, Seminar- und Gaststättenbereich sind erfahrungsgemäß keine lärmrelevanten Geräusche zu erwarten. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 33 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-1: Lageplan "Hotelrestauration, Bonner Str. 41 - 41a", ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 34 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Für die Berechnung gehen wir im Weiteren im Sinne einer aus schalltechnischer Sicht pessimalen Betrachtung von folgenden grundsätzlichen Annahmen aus: Betriebszeit des Hotels: täglich von 00:00 – 24:00 Uhr. Betriebszeit der Gaststätte: täglich von 09:00 – 24:00 Uhr. Auslastung des Hotels: maximal, das heißt alle Zimmer sind belegt. Betriebszeit der Gartenwirtschaft: täglich von 09:00 – 24:00 Uhr. Nutzung der Tiefgarage: von 00:00 – 24:00 Uhr. Warenanlieferung: werktags bis zu 2 x täglich mittels Lkw in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr. Haustechnische Anlagen (Klima-, Belüftungs- und Heizungsanlagen): maximale Auslastung, das heißt kontinuierlicher in Betrieb in der Zeit von 00:00 – 24:00 Uhr. 8.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Emission Den Berechnungen zur Bestimmung der Emission (Schallleistung) liegen im Einzelnen die folgenden Berechnungsansätze zugrunde: Pkw-Fahrverkehr (Tiefgaragenein- und -ausfahrt) Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Bonner Straße und dient ausschließlich als Parkraum für den Hotel- und Gaststättenbetrieb. Bis zu Torein- bzw. Torausfahrt sind die Pkw-Fahrvorgänge dem öffentlichen Straßenverkehr zuzuordnen und daher bei der Berechnung des Nachbarschaftslärm nicht zu berücksichtigen. Die Pkw-Fahrvorgänge im Bereich der Tiefgaragenrampe hingegen sind dem Nachbarschaftslärm zuzuordnen und zu berücksichtigen. Die Bewegungshäufigkeit, das heißt die Anzahl der Pkw-Fahrvorgänge wird analog der Parkplatzlärmstudie berechnet. Gemäß Tabelle 10 der Studie errechnen sich bei einer Bettenzahl von < 100 die Pkw-Fahrvorgänge nach folgendem Ansatz: Pkw-Parkvorgänge tags: 0,07 (Mittelwert) x Anzahl der Hotelbetten pro Stunde. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 35 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Pkw-Parkvorgänge nachts: 0,03 (Mittelwert) x Anzahl der Hotelbetten in der ungünstigsten Nachtstunde. Im Rahmen einer pessimalen Betrachtung gehen wir für die Berechnung nicht vom Mittelwert sondern vom Maximalwert gemäß Tabelle 10 der Parkplatzlärmstudie aus, das heißt: Pkw-Parkvorgänge tags: 0,11 (Maximalwert) x Anzahl der Hotelbetten pro Stunde => 0,11 x 52 x 16 = 92 Pkw-Parkvorgänge tags. Pkw-Parkvorgänge nachts: 0,09 (Maximalwert) x Anzahl der Hotelbetten in der ungünstigsten Nachtstunde => 0,09 x 52 x 1 = 5 Pkw-Parkvorgänge nachts. Die Geräusche aus dem Bereich der Tiefgaragenrampe werden über die Öffnungsfläche im Bereich der Tiefgaragenein- und Tiefgaragenausfahrt nach außen abgestrahlt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel pro m² auf der Öffnungsfläche wird analog Parkplatzlärmstudie nach folgendem Zusammenhang ermittelt: Lw“ = 50 dB(A) +10*log(N) Hierbei ist: N = Anzahl der Pkw-Fahrbewegungen tags / nachts Unter Berücksichtigung der Anzahl der Pkw-Parkvorgänge ist im Bereich der Tiefgaragenein- und Tiefgaragenausfahrt mit einer nach außen abgestrahlten Gesamtschallleistung von tags, Lw“ = 69,6 dB(A) bzw. nachts, Lw“ = 57,0 dB(A) auszugehen. Beim Verlassen der Tiefgarage können im Bereich der Straßeneinmündung (Bonner Straße) durch ein beschleunigtes Pkw-Anfahren (analog der Parkplatzlärmstudie) im Hinblick einer Maximalpegelbetrachtung kurzzeitig Schallleistungen von tags / nachts, Lw = 93 dB(A) auftreten. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 36 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Lkw-Anlieferungsverkehr (Getränke, Lebensmittel etc.) Die Lkw-Warenanlieferung erfolgt ebenfalls über die Bonner Straße. Während der Warenauslieferung steht der Lkw auf der öffentlichen Straße. Analog zu den Pkw-Fahrvorgängen sind auch die Fahr- und Betriebsgeräusche (Bremsimpuls, Kühlaggregat etc.) dem öffentlichen Straßenverkehr zuzuordnen und daher bei der Berechung des Nachbarschaftslärms nicht zu berücksichtigen. Die eigentliche Warenauslieferung erfolgt händisch bzw. mittels "Handameise". Diese Vorgänge sind auch aus Grund der geringen Häufigkeit aus lärmtechnischer Sicht als nicht lärmrelevant zu bewerten und werden daher im Weiteren nicht betrachtet. Gartenwirtschaft (Biergarten) Die bei Betrieb einer Gartenwirtschaft durch Kommunikation von Personen entstehenden Geräusche sind stark abhängig von der jeweiligen Stimmung und den Personen selbst. In der VDI 3770 "Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen“ werden Anhaltswerte über die Höhe der abgestrahlten Schallleistung menschlicher Stimmäußerungen angegeben. Im vorliegenden Fall gehen wir gemäß Pkt. 4, Tabelle 1 der VDI 3770 von einer Schallleistung für "gehobenes Sprechen" mit tags / nachts, Lw = 70 dB(A) aus. Üblicherweise wird berücksichtigt, dass ca. 50 % der anwesenden Personen zeitgleich reden, während der Rest der Gäste nicht an der Geräuschemission beteiligt ist. Nach Angaben des Auftraggebers verfügt die Gartenwirtschaft bei maximaler Auslastung über 25 Vierertische, so dass bis zu 100 Personen gleichzeitig Platz nehmen können. Im Sinne einer aus schalltechnischer Sicht pessimalen Betrachtung gehen wir für die Berechnung von einer maximalen Auslastung aus. Die Summe der Schallleistung berechnet sich gemäß der VDI 3770 nach: LWA = LWA,1 + [10 log n + 10 log (k/100%)] + ∆LI in dB(A) Hierbei ist: LWA = Gesamtschallleistung der Personengruppe LWA,1 = Schallleistung einer Person (70 dB(A) für gehobenes Sprechen) B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 37 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH n = Anzahl der anwesenden Personen (100 Personen) k = Anteil der Personen, die gleichzeitig an der Äußerung beteiligt sind (50 %) ∆LI = Impulszuschlag (= 9,5 dB – 4,5 log (n k)) Die durch den Betrieb der Gartenwirtschaft entstehende Gesamtschallleistung beträgt bei maximaler Auslastung somit tags / nachts, Lw = 88,8 dB(A) Da der Aufenthaltsort jeder einzelnen Person nicht festlegbar ist, wird die errechnete Gesamtschallleistung gleichmäßig auf die zur Verfügung stehende Nutzfläche der Gartenwirtschaft (ca. 200 m2) verteilt. Durch sehr lautes Rufen im Hinblick einer Maximalpegelbetrachtung können im Bereich der Gartenwirtschaft (analog der VDI 3770) kurzeitig Schallleistungen von tags / nachts, Lw = 95 dB(A) auftreten. Haustechnische Anlagen Detaillierte Angaben zu den auf den Dächern des Gebäudekomplexes "Hotelrestauration" zu installierenden Klima-, Heizungs- und Abluftaggregate liegen uns nicht vor. Wir gehen für die Berechnung davon aus, dass die Anlagentechnik nach heutigem Stand der Technik aufgestellt und betrieben wird. Die nach außen abgestrahlte Schallleistung ist inklusive der Herstellertoleranzen auf tags, LW = 87 dB(A) nachts, LW = 72 dB(A) zu begrenzen. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 38 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.3. Ergebnisse der Emission (Schallleistung) Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel die im Folgenden aufgeführten Schallleistungen und Einwirkzeiten zugrunde: Tabelle 8-1: Schallleistungen und Einwirkzeiten Quelle Einwirkzeit Schallleistung in dB(A) tags Nutzung Bereich Lw’’ nachts Lw Fläche in m² tags nachts tags nachts in h Tiefgarage Garagentor Ein- und Ausfahrt 12 69,6 57,0 80,4 67,8 16 Tiefgarage Beschleunigte PkwAnfahrt - - - 93,0 93,0 Maximalpegel Gartenwirtschaft Aufenthaltsbereich der Personen 200 65,8 65.8 88,8 88,8 13 Gartenwirtschaft Sehr lautes Rufen - - - 95,0 95,0 Maximalpegel Haustechnische Anlagen Dach - - - 87,0 72,0 16 1 1 1 Die Lage der Quellen ist der Abbildung 8-2 auf der folgenden Seite zu entnehmen. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 39 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-2: Lageplan "Emissionsquellen", ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet 8.4. Erforderlicher zusätzlicher Lärmschutz Im Bereich der geplanten Gartenwirtschaft (Biergarten) im Innenhof der Hotelrestauration ist zur Vermeidung einer unnötigen Lärmbelästigung hinsichtlich der angrenzenden B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 40 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Nachbarbebauung im Nachtzeitraum (nach 22:00 Uhr) Lärmschutz, wie im Folgenden beschrieben, vorzusehen (siehe Abbildung 8-3 und 8-4): Teileinhausung der Gartenwirtschaft, das heißt: Überdachung der gesamten durch die Gartenwirtschaft genutzten Fläche, Schließen der gesamten Ostfassade sowie in Teilbreichen der Nord- und Südfassade. Errichten einer 2,4 m hohen Lärmschutzwand entlang der östlichen Grundstücksgrenze. Sowohl die Einhausung als auch die Lärmschutzwand ist derart auszuführen, das die Einfügungsdämpfung der verwendeten Bauteile einen Wert von ≥ 25 dB (zum Beispiel Glasdach) erreicht. Abbildung 8-3: Lageplan "zusätzlicher Lärmschutz, Bereich Gartenwirtschaft", ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet Einhausung, Dach Einhausung, Nordfassade, l = 2,5 m Einhausung, Ostfassade Einhausung, Südfassade, l = 2,5 m Emission Gartenwirtschaft, 1,2 m über Bodenniveau B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 41 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-4: Lageplan "zusätzlicher Lärmschutz, Bereich östliche Grundstücksgrenze", ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet Einhausung, Südfassade, l = 2,5 m 8.5. Einhausung, Dach Lärmschutzwand entlang der östlichen Grundstücksgrenze, h = 2,5 m Ergebnisse der Immission Die Berechnung der Immission des Nachbarschaftslärms (Gebäudekomplex "Hotelrestauration") erfolgt wie unter Pkt. 4 auf den Seiten 15 - 17 beschrieben in Anlehnung an die TA Lärm. Die Darstellung der Ergebnisse "Beurteilungspegel" und "Maximalpegel" (Hausbeurteilung) erfolgt für folgende sechs ungünstigst zum Plangebiet gelegene Immissionsorte: IO 1, Drosseweg 26a IO 2, Bonnerstraße 45 IO 3, Bonner Straße 43 IO 4, Drosselweg 24 d IO 5, Bonner Straße 44 IO 6, Bonner Straße 42 B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 42 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-5: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent "Nachbarschaftslärm" (Hausbeurteilung) Tagzeitraum, maximal auftretende Beurteilungspegel über alle Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 43 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-6: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent "Nachbarschaftslärm" (Hausbeurteilung) Nachtzeitraum, maximal auftretende Beurteilungspegel über alle Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 44 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-7: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent "Nachbarschaftslärm" (Hausbeurteilung) Tag- und Nachtzeitraum, Maximalpegel durch Pegelspitzen über alle Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 45 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.6. Beurteilung der Ergebnisse Die betrachteten Bestandsgebäude an der Bonner Straße sowie das Gebäude am Drosselweg Nr. 24d liegen in einem Gebiet mit der Immissionsempfindlichkeit entsprechend eines Mischgebiets (MI-Gebiet). Das Gebäude Drosselweg Nr. 26a liegt hingegen in einem Gebiet mit der Immissionsempfindlichkeit entsprechend eines Allgemeinen Wohngebiets (WA-Gebiet). Analog der TA Lärm sind für die Beurteilung des Nachbarschaftslärms folgende Immissionsrichtwerte zulässig: Tabelle 8-2: Immissionsorte und deren Gebietseinstufung Immissionsort IO 1, Drosseweg 26a Immissionsempfindlichkeit Immissionsrichtwert in dB(A) Zulässige Maximalpegel in dB(A) Tag Nacht Tag Nacht WA-Gebiet 55 40 85 60 MI-Gebiet 60 45 90 65 IO 2, Bonnerstraße 45 IO 3, Bonner Straße 43 IO 4, Drosselweg 24d IO 5, Bonner Straße 44 IO 6, Bonner Straße 42 Wohngebäude "Drosselweg 26a" Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 26a" zeigen die Abbildungen 8-5 und 8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von maximal 45 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 36 dB(A) zu rechnen sein wird. Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu 49 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7). Die Ergebnisse zeigen, dass die zulässigen Werte eingehalten werden. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 46 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Str. 42, 43, 44, 45" Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Str. 42, 43, 44, 45" zeigen die Abbildungen 8-5 und 8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von maximal 58 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 45 dB(A) zu rechnen sein wird. Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu 64 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7). Die Ergebnisse zeigen, dass die zulässigen Werte eingehalten werden. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 47 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9. Auswirkung des Planvorhabens (Veränderung des öffentlichen Straßenverkehrslärms durch das Planvorhaben) B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 48 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.1. Beschreibung der Verkehrsveränderung Eine lärmrelevante Veränderung (Verkehrszunahme) des Verkehrs auf der Bonner Straße durch die geplante Erweiterung der Hotelrestauration an der Bonner Straße 41 - 41a liegt nicht vor. Die Bonner Straße ist gemäß den Ausführungen des Verkehrsgutachters (Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG) derzeit mit rund 10.000 Kfz durchschnittlich täglich belastet. Mit der geplanten Erweiterung der Hotelrestauration, das heißt: Erhöhung der derzeitigen Bettenzahl von 12 auf 52, Errichten einer Gartenwirtschaft, sind ca. 100 zusätzliche Kfz auf der Bonner Straße zu erwarten. Die Zunahme von aufgerundet 100 Kfz hat eine Erhöhung des Emissionspegels von weniger als 0,1 dB zur Folge. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist eine solch geringe Zunahme als irrelevant zu bewerten. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 49 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 10. Zusammenfassung der Ergebnisse B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 50 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 10.1. Einwirkung auf das Planvorhaben Die von außen auf das Planvorhaben (Erweiterung "Hotelrestauration Bonner Straße 41 - 41a") einwirkenden lärmrelevanten Lärmimmissionen besteht im vorliegenden Fall aus dem Emittent Öffentlicher Straßenverkehr. Durch den öffentlichen Straßenverkehr (Analyse-Mit-Fall 2015) sind an der geplanten Bebauung (siehe Abbildungen 6-2 und 6-3) je nach betrachteter Fassade tags Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 67 dB(A) bzw. nachts Beurteilungspegel von 26 dB(A) bis 57 dB(A) zu erwarten. Die Ergebnisse zeigen, dass nur die direkt zur Bonner Straße hin ausgerichtete Gebäudefassade einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt ist. Entsprechend der Einstufung des Untersuchungsgebiets als Mischgebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für den Straßenverkehr von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts teilweise (Südfassade) um bis zu 7 dB im Tag- und Nachtzeitraum überschritten. 10.2. Auswirkung durch das Planvorhaben Die durch die Nutzung der künftigen Hotelrestauration an der Bonner Straße 41 - 41a entstehenden Lärmimmissionen führen nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Werte. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 51 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Im Einzelnen wurden folgende Beurteilungs- und Maximalpegel ermittelt: Wohngebäude "Drosselweg 26a" Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 26a" zeigen die Abbildungen 8-5 und 8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von maximal 45 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 36 dB(A) zu rechnen sein wird. Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu 49 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7). Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Str. 42, 43, 44, 45" Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Straße 42, 43, 44, 45" zeigen die Abbildungen 8-5 und 8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von maximal 58 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 45 dB(A) zu rechnen sein wird. Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu 64 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7). 10.3. Belüftung der Hotelzimmer Durch die Nutzung der Gartenwirtschaft werden neben der Bestandsbebauung auch die Fassaden der Hotelzimmer lärmbeaufschlagt. Insbesondere im Nachtzeitraum ist daher sicherzustellen, dass auch bei geschlossenen Fenstern der Hotelzimmer ein ausreichender Luftwechsel beispielsweise durch eine sogenannte Zwangsbelüftung stattfinden kann. B1510091-01(1)_ver13Nov2015 Seite 52 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Köln, 13. November 2015 B1510091-01(1)_ver13Nov2015 wp/bj (Dr. W. Pook) B1510091-01(1)_ver13Nov2015 (Bernd Jäger) Seite 53 von 53 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Anhang A "Straßenverkehr" 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Schallimmissionsplan <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5629980 5629970 5629990 5630000 5630010 Bebauungsplanverfahren Nr. 178, E - Lechenich Beurteilungszeitraum: 06:00 - 22:00 Uhr Immissionshöhe: 4m Rechenraster: 2m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 500 Auftraggeber: Architektketurbüro Engelberg Zepp StFrenzrnstraße 43 50374 Erftstadt-Lechenich 5629920 5629910 5629900 5629930 5629940 5629950 5629960 5629980 5629920 5629910 5629900 5629930 5629940 5629950 5629960 5629970 5629990 5630000 5630010 Öffentlicher Straßeverkehr; tags 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 12.11.2015 Auftrags-Nr.: P1510091-01 Abb.- Nr.: STR_001 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Schallimmissionsplan <= 35 dB(A) <= 40 dB(A) <= 45 dB(A) <= 50 dB(A) <= 55 dB(A) <= 60 dB(A) <= 65 dB(A) <= 70 dB(A) <= 75 dB(A) <= 80 dB(A) > 80 dB(A) 5629980 5629970 5629990 5630000 5630010 Bebauungsplanverfahren Nr. 178, E - Lechenich Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 4m Rechenraster: 2m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 396 Auftraggeber: Architektketurbüro Engelberg Zepp StFrenzrnstraße 43 50374 Erftstadt-Lechenich 5629920 5629910 5629900 5629930 5629940 5629950 5629960 5629980 5629920 5629910 5629900 5629930 5629940 5629950 5629960 5629970 5629990 5630000 5630010 Öffentlicher Straßeverkehr; nachts 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 12.11.2015 Auftrags-Nr.: P1510091-01 Abb.- Nr.: STR_002 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Anhang B "Lärmpegelbereiche bei freier Schalllausbreitung" 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Lärmpegelbereiche (freie Schallausbreitung) gemäß DIN 4109 Bebauungsplanverfahren Nr. 178, E. - Lechenich 5629980 5629970 5629990 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII Beurteilungszeitraum: Immissionshöhe: Erdgeschoss Rechenraster: - Approximation: - Maßstab: 1 : 500 Auftraggeber: Architekturbüro Zepp Frenzenstraße 43 50374 Erfstadt-Lechenich 5629920 5629910 5629900 5629930 5629940 5629950 5629960 5629980 5629920 5629910 5629900 5629930 5629940 5629950 5629960 5629970 5629990 5630010 342930 5630000 342920 5630010 342910 5630000 342900 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 13.11.2015 Auftrags-Nr.: B1510091_01 Abb.- Nr.: LPB_001 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Anhang C "Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der Planbebauung" 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Lärmpegelbereiche 5630010 36 36 36 5629990 36 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII 5630000 36 38 Bebauungsplanverfahren Nr. 178, E. - Lechenich 5629990 5630000 5630010 gemäß DIN 4109 42 43 42 38 5629970 5629970 42 41 5629960 40 40 42 Erdgeschoss Rechenraster: - Approximation: - Maßstab: 1 : 500 Auftraggeber: Architekturbüro Zepp Frenzenstraße 43 50374 Erfstadt-Lechenich 5629920 5629920 5629910 5629910 5629900 5629900 5629930 70 5629930 70 5629940 5629950 5629940 Immissionshöhe: - 42 41 70 Beurteilungszeitraum: 5629960 39 42 5629950 5629980 42 5629980 42 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 13.11.2015 Auftrags-Nr.: B1510091_01 Abb.- Nr.: LPB_001A 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Lärmpegelbereiche 5630010 37 5629990 37 38 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII 5630000 37 40 Bebauungsplanverfahren Nr. 178, E. - Lechenich 37 5629990 5630000 5630010 gemäß DIN 4109 44 40 44 44 41 5629970 5629970 44 43 5629960 42 42 44 5629950 1. Obergeschoss Rechenraster: - Approximation: - Maßstab: 1 : 500 Auftraggeber: Architekturbüro Zepp Frenzenstraße 43 50374 Erfstadt-Lechenich 5629920 5629920 5629910 5629910 5629900 5629900 5629930 70 5629930 70 5629940 43 5629940 Immissionshöhe: - 44 43 70 Beurteilungszeitraum: 5629960 41 44 5629950 5629980 44 5629980 43 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 13.11.2015 Auftrags-Nr.: B1510091_01 Abb.- Nr.: LPB_002A 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Lärmpegelbereiche 5630010 5629990 40 39 40 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII 5630000 40 43 Bebauungsplanverfahren Nr. 178, E. - Lechenich 40 5629990 5630000 5630010 gemäß DIN 4109 46 42 5629970 5629960 Maßstab: 43 41 41 5629940 41 70 Beurteilungszeitraum: Immissionshöhe: 2. Obergeschoss - Approximation: 1 : 500 Auftraggeber: Architekturbüro Zepp Frenzenstraße 43 50374 Erfstadt-Lechenich 5629920 5629920 5629910 5629910 5629900 5629900 5629930 70 5629930 70 46 5629940 5629950 Rechenraster: 5629950 46 5629970 45 5629960 5629980 45 5629980 45 45 342900 342910 342920 342930 342940 342950 342960 342970 342980 342990 343000 343010 343020 343030 Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 13.11.2015 Auftrags-Nr.: B1510091_01 Abb.- Nr.: LPB_003A