Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,1 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
26.11.15, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung
zu den Lärmemissionen und -immissionen
zum Bauvorhaben
"Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration,
Bonner Straße 41 - 41a"
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 178, E. - Lechenich
____________________________________________
Stand: November 2015
DIESE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF INSBESONDERE AUSZUGSWEISE
NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER
ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN.
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INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
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Schalltechnische Untersuchung
zu den Lärmemissionen und -immissionen
zum Bauvorhaben
"Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration,
Bonner Straße 41 - 41a"
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 178, E. - Lechenich
Stand: November 2015
Auftraggeber:
Architekturbüro Zepp
Frenzenstraße 43
50374 Erfstadt-Lechenich
Projekt-Nr. :
P1510091-01
Berichts-Nr. :
B1510091-01(1)_ver13Nov2015
Auftrag vom:
10. August 2015
Bearbeiter:
B. Jäger
Seitenzahl:
53 + Anhang
Datum:
13. November 2015
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................................... 4
2. Unterlagen ............................................................................................................... 7
2.1. Pläne ................................................................................................................................................ 7
2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze............................................................... 7
2.3. Sonstiges ......................................................................................................................................... 8
3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte,
Immissionsrichtwerte ............................................................................................. 9
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ........................................................................................ 10
3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV.............................................................................. 10
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm....................................................................................... 11
3.4. Nachbarschaftslärm ..................................................................................................................... 12
3.5. Gebietsausweisung im Untersuchungsgebiet........................................................................... 13
4. Beschreibung der Immissionsberechnung ........................................................ 14
5. Vorgehensweise .................................................................................................... 17
6. Einwirkung auf das Planvorhaben (öffentlicher Straßenverkehr)..................... 19
6.1. Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr ................................................................................ 20
6.2. Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr ........................................................... 20
6.3. Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr) ......................................... 21
6.4. Ergebnisse der Emission ............................................................................................................. 24
6.5. Ergebnisse Immission .................................................................................................................. 24
6.6. Beurteilung der Ergebnisse ......................................................................................................... 27
7. Lärmpegelbereiche ............................................................................................... 28
7.1. Lärmpegelbereiche ....................................................................................................................... 29
7.2. Straßenverkehr.............................................................................................................................. 30
7.3. Darstellung der Ergebnisse, Lärmpegelbereiche ...................................................................... 30
8. Auswirkung des Planvorhabens auf die Bestandsbebauung
(Nachbarschaftslärm) ........................................................................................... 32
8.1. Lärmsituation Gebäudekomplex "Hotelrestauration" ............................................................... 33
8.2. Eingangsdaten für die Berechnung der Emission .................................................................... 35
8.3. Ergebnisse der Emission (Schallleistung) ................................................................................. 39
8.4. Erforderlicher zusätzlicher Lärmschutz ..................................................................................... 40
8.5. Ergebnisse der Immission ........................................................................................................... 42
8.6. Beurteilung der Ergebnisse ......................................................................................................... 46
9. Auswirkung des Planvorhabens (Veränderung des öffentlichen
Straßenverkehrslärms durch das Planvorhaben) .............................................. 48
9.1. Beschreibung der Verkehrsveränderung ................................................................................... 49
10. Zusammenfassung der Ergebnisse..................................................................... 50
10.1. Einwirkung auf das Planvorhaben .............................................................................................. 51
10.2. Auswirkung durch das Planvorhaben ........................................................................................ 51
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Der Eigentümer des Grundstücks Erftstadt-Lechenich, Bonner Str. 41 - 41a, Flur 30,
Flurstück 1063 (Haus Germania) plant die bauliche Erweiterung der Hotelrestauration.
In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178, E. - Lechenich beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung zu schaffen.
Das Bauvorhaben
"Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration, Bonner Str. 41 - 41a"
umfasst konkret die im Folgenden aufgeführte Zielsetzung:
die Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a (dreigeschossig) einschließlich einer zweigeschossigen Bebauung im hinteren Bereich,
die Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 für
Seminar- und Versammlungsräume,
die Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte
des Grundstücks bzw. des heutigen Parkplatzes,
Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau eines zweigeschossigen
Bettenhauses im hinteren Grundstücksbereich (am Drosselweg),
die Errichtung eines zweigeschossigen Verbindungsbaus zwischen dem zweigeschossigen Gebäude (Bonner Straße Haus Nr. 41) und dem zweigeschossigen Bettenhaus und
die Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes.
Die Lage des Grundstücks Erftstadt-Lechenich, Bonner Str. 41 - 41a mit Darstellung
des Bauvorhabens und der benachbarten Bestandsbebauung ist den Abbildungen 1-1
und 1-2 auf der folgenden Seite zu entnehmen.
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Abbildung 1-1: Städtebauliches Konzept "Bonner Straße", ohne Maßstab
Abbildung 1-2: Auszug aus der Liegenschaftskarte, ohne Maßstab nach Norden
ausgerichtet
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Nr. 178, E. - Lechenich" beauftragte das
Architekturbüro Zepp die ADU cologne GmbH mit der schalltechnischen Untersuchung.
Der Umfang der schalltechnischen Untersuchung wurde mit den zuständigen Behörden
abgestimmt und ist im Detail dem Pkt. 5 auf den Seiten 17 - 18 des Berichts zu entnehmen.
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1.
Pläne
/1/ Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Flurkarte NRW,
Nr. 025912186 GE vom 01.10.2014
im Maßstab 1 : 1.000
/2/ Darstellung der Baugrenzlinien, Stand: Oktober 2015
im Maßstab 1 : 500
/3/ Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt, Stand: 1999
ohne Maßstab
2.2.
Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze
/4/
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15. März 1974, neugefasst durch Bekundung
vom 17.05.2013 I 1274, zuletzt geändert durch Artikel 76 V
vom 31.08.2015 I 1474
/5/
TA Lärm
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm) vom 26.08.1998
/6/
16. BImSchV
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), zuletzt
geändert durch Artikel 1 V vom 18.12.2014 I 2269
/7/
DIN 18005
DIN 18005 Beiblatt 1 "Schalltechnische Orientierungswerte für
die städtebauliche Planung", Mai 1987
/8/
DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 2 "Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen", September 1991
/9/
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, November 1989
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/10/ DIN ISO 9613
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/11/ VDI 2720
Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/12/ VDI 3770
Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012
/13/ RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990
/14/ RdErl. Freizeitlärm Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen (Freizeitlärm-Richtlinie),
Januar 2004
2.3.
Sonstiges
/15/ Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für
Umweltschutz, 6. Auflage 2007
/16/ Verkehrsgutachten zum öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen des Bauvorhabens, erstellt durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG vom 29. Oktober
2015
/17/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen
und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von
Verbrauchermärkten", Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3,
2005
/18/ Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Nr. 178, E. - Lechenich",
Stand: Oktober 2015
/19/ Einstufung der umliegenden Bebauung in die jeweilige Gebietskategorie in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt (Telefonische Abstimmung mit Frau Stratmann,
Stadt Erftstadt)
/20/ Datenerhebung im Rahmen der Ortsbegehung am 4. November 2015
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3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden.
Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet unter anderem
die Emittentenarten:
•
Straßen- und Schienenverkehr
•
Industrie und Gewerbe
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der
unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten
jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht
addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf
unterschiedliche Art ermittelt.
Grundsätzlich ist es so, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen, die
ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag
(06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist.
Beim Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
ermittelt.
Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die
Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung
finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von
Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind.
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3.1.
Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im
Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebiets
Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum
von 06:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 – 06:00
Uhr.
Tabelle 3-1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Orientierungswerte
in dB(A)
Gebietsausweisung
Straßen- und
Schienenverkehr
Industrie und Gewerbe,
Freizeit
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Reine Wohngebiete
50
40
50
35
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
45
55
40
Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen
55
55
55
55
Mischgebiete, Dorfgebiete
60
50
60
45
Gewerbegebiete, Kerngebiete
65
55
65
50
Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
60
50
60
45
3.2.
Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen,
dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
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Tabelle 3-2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Immissionsgrenzwerte
in dB(A)
Gebietsausweisung
Tag
Nacht
Gewerbegebiete
69
59
Kern-, Dorf-, Mischgebiete
64
54
Reine und Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime
57
47
Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr.
3.3.
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt.
Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der TA Lärm
ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels
im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde
zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt.
Im Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sogenannten
Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle
liegt.
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Tabelle 3-3: Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
Gebietsausweisung
Tag
Nacht
a)
Industriegebiete
70
70
b)
Gewerbegebiete
65
50
c)
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete
60
45
d)
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
e)
Reine Wohngebiete
50
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten
45
35
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten.
Bei sogenannten seltenen Ereignissen, die an nicht mehr als 10 Tagen eines Jahres
und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden auftreten, gelten
erhöhte Richtwerte für Immissionsorte der Gebietsausweisung.
3.4.
Nachbarschaftslärm
Bei den durch den Betrieb der Hotelrestauration entstehenden im Folgenden aufgeführten Lärmimmissionen
Pkw-Fahrverkehr (Tiefgaragenein- und -ausfahrt)
Lkw-Anlieferungsverkehr (Getränkeanlieferung, Lebensmittel etc.)
Gartenwirtschaft (Biergarten)
Haustechnische Anlagen (Klima-, Heizungs- und Abluftaggregate)
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handelt es sich um Nachbarschaftslärm. Zur Beurteilung dieser Immissionen vor den
Fassaden der schützenswerten Gebäude im Bestand außerhalb des Plangebiets erfolgt
in der Regel hilfsweise analog der TA Lärm.
3.5.
Gebietsausweisung im Untersuchungsgebiet
In Abstimmung mit der Stadt Erftstadt (Stand: 11. November 2015) wird für die Beurteilung der Lärmimmissionen die Gebietsausweisung entsprechend der Abbildung 3-1
zugrunde gelegt.
Abbildung 3-1: Gebietsausweisung im Untersuchungsgebiet, ohne Maßstab
WA-Gebiet
Plangebiet
MI-Gebiet
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4. Beschreibung der Immissionsberechnung
Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für
solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Computer Aided Noise Abatement,
Version 4.5.152). Hierbei wird ein digitales Modell des Planungsgebiets und seiner
unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen
im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen, Gelände, Hindernisse sowie
den Emittentenarten.
Zu den Hindernissen zählen:
-
Gebäude
-
Mauern, Wände
-
Schallschirme (Schallschutzwände etc.)
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß:
-
Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen (im Folgenden kurz "Öffentlicher Straßenverkehr" genannt)
-
Nachbarschaftslärm
Der geplante Gebäudekomplex (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die
bestehenden
und
geplanten
Emittenten
werden
anhand
einer
On-Screen-
Digitalisierung in das digitale Modell übernommen.
Ausgehend von Emissionspegeln LmE , Schallleistungen LW oder Lw'' werden anhand
dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden
Richtlinie (z.B. RLS-90, DIN ISO 9613-2, VDI 2714, VDI 2720, etc.) die zu erwartenden
Beurteilungspegel (tags / nachts) ermittelt.
In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie:
-
Quellenhöhe
-
Richtwirkung
-
Topographie
-
Meteorologie
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-
Witterung
-
Abschirmung durch Hindernisse
-
Reflexion
ein.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind unter anderem nachfolgende
Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen:
Tabelle 4-1: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA (Vers. 4.5.152)
Berechnungsoptionen
Gewählte Einstellungen
Maximaler Fehler in dB
0
Anzahl der Reflexionen
1
Bodendämpfung (0-1)
0,2
Spektrale Berechnungsoptionen
Spektral, nur spektrale Quellen
Für die Emittentenart "Öffentlicher Straßenverkehr" werden farbige Lärmkarten für eine
Immissionshöhe (4 m über Geländeniveau) entsprechend der DIN 18005, Teil 2 erstellt.
Die Berechnungen der Beurteilungspegel werden hierzu in einem Raster mit 2 m
Kantenlänge durchgeführt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen
Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten
transparent unterlegt und die Gebäude durch grau ausgefüllte Flächen im Grundriss
angelegt. Die ermittelten Beurteilungspegel der vorhandenen Lärmimmissionen können
so an jedem Punkt des Untersuchungsgebiets abgelesen und mit den Orientierungswerten und Immissionsgrenzwerten verglichen werden.
Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tag- bzw. den Nachtzeitraum für den Planzustand zu entnehmen.
Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei den
punktuellen Berechnungen der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden
die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen
Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim
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Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den
Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus oben genannten
Gründen Unterschiede möglich.
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5. Vorgehensweise
Wir differenzieren die vorliegende Untersuchung strukturell im Weiteren nach folgenden
Punkten:
Einwirkung auf das Planvorhaben:
• Straßenverkehrslärm
Berechnung der Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum (06:00 –
22:00 Uhr und 22:00 – 06:00 Uhr) vor dem Gebäudekomplex "Hotelrestauration" für alle Geschosse und Darstellung in Form von Lärmkarten (Tag /
Nacht) mit fassadenabschnittsweiser Angabe der maximal auftretenden Beurteilungspegel über alle Geschosse.
Berechnung der Beurteilungspegel im gesamten Planungsgebiet für den Tagund Nachtzeitraum (06:00 – 22:00 Uhr und 22:00 – 06:00 Uhr) für eine
Immissionshöhe (4 m für das Erdgeschoss) und Darstellung in Form von
Lärmkarten, das heißt als farbige Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen
in 5 dB Klassenbreite. Die Farben werden gemäß der DIN 18005, Teil 2,
gewählt.
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:
Für die Bebauung im Plangebiet werden die durch die Emittenten (Straße,
Schiene, Gewerbe) resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
"Schallschutz im Hochbau" für die ungünstigste Geschosshöhe bei freier
Schallausbreitung im Bebauungsplangebiet berechnet und durch eine farbige
Karte der Lärmpegelbereiche dargestellt.
Zusätzlich werden die Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung des
geplanten Gebäudekomplexes "Hotelrestauration" geschossweise berechnet
und die Ergebnisse in einer farbigen Karte dargestellt.
Auswirkung des Planvorhabens:
• Nachbarschaftslärm
Berechnung der Beurteilungspegel für den Tag- und Nachtzeitraum (06:00 –
22:00 Uhr und 22:00 – 06:00 Uhr) an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft zum Plangebiet für alle Geschosse und Darstellung in Form von
Lärmkarten (Tag / Nacht) mit fassadenabschnittsweiser Angabe der maximal
auftretenden Beurteilungspegel über alle Geschosse.
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• Veränderungen der Verkehrslärmimmissionen
Ermittlung und Bewertung der Verkehrszunahme auf Grundlage der
geplanten Erweiterung der Hotelrestauration.
Zusammenfassung der Ergebnisse
• Einwirkung auf das Planvorhaben.
• Auswirkung auf das Planvorhaben.
• Belüftung der Hotelzimmer.
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6. Einwirkung auf das Planvorhaben
(öffentlicher Straßenverkehr)
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6.1.
Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen wird bezogen auf den geplanten Gebäudekomplex "Hotelrestauration"
maßgeblich durch den Verkehr auf der
Bonner Straße
bestimmt.
6.2.
Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr
Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E (tags und
nachts) für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90
durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m
Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnitts berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE
mit
DV
Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO
Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. von 0 dB bei nicht geriffelten Gußasphalten und 6 dB bei
nicht ebenen Pflasteroberflächen)
DStg
Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle
DE
Korrektur bei Spiegelschallquellen
Lm(25)
Der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen
und Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen
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Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in %
nach folgender Gleichung:
Lm(25) = 37,3+ 10 ⋅ lg[M ⋅ (1 + 0,082 ⋅ p )]
M
Maßgebende stündliche Verkehrsstärke
p
Maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t)
Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine
Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter der
Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen sind,
an.
Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene
Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese
Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der
DTV-Wert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage
des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge.
6.3.
Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr)
Die den Berechnungen zugrunde liegenden Eingangsparameter zur Bestimmung der
Emission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens vom 29. Oktober 2015, erstellt durch die Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG
(siehe Tabelle 6-1). Der im vorliegenden Fall für die Berechnung zugrunde liegende
Analyse-Mit-Fall 2015 ergibt sich aus der Überlagerung des Analyse-Null-Fall 2015
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(derzeitige Verkehrsbelastung Bonner Straße) und des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die Standortentwicklung (Planung "Hotelrestauration").
Tabelle 6-1: Eingangsdaten zur Berechnung der Emission (Prognose-Planfall)
StraßenLfd. Nr.
Bezeichnung
Tag
Oberfl.
DTV
M
Nacht
p
*1)
%
M
Höchst-
p
*1)
geschw.
%
km/h
ABS_001
Bonner Straße
10.000
600,0
10,0
110,0
3,0
30
ABS_002
Bonner Straße
Nicht geriff.
10.100
Gußaspahlt
606,0
10,0
111,1
3,0
30
ABS_003
Bonner Straße
10.100
606,0
10,0
111,1
3,0
50
1)
Nach Angaben des Verkehrsgutachters (Telefonat vom 11.11.2015) wurde die Bonner Straße aufgrund der
mittlerweile fertig gestellten Verkehrsumgehungstrasse als Gemeindestraße eingestuft. Im Sinne einer aus
schalltechnischer Sicht pessimalen Betrachtung wird im vorliegenden Fall für die Berechnung der Emission der
LKW-Prozentanteil analog der RLS-90 für Gemeindestraße zugrunde gelegt. Der im Rahmen der Verkehrszählung ermittelte Lkw-Anteil mit ca. 2,5 % ist deutlich niedriger.
Die Lage der betrachteten Straßenabschnitte ABS_001 bis ABS_003 ist der folgenden
Abbildung 6-1 zu entnehmen. Die in der Abbildung 6-1 im Weiteren dargestellten
Straßen und Straßenabschnitte sind aufgrund der Entfernung zum Untersuchungsgebiet nicht von lärmrelevanter Bedeutung und werden daher nicht berücksichtigt.
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Abbildung 6-1: Lage der durch den Verkehrsgutachter berechneten Straßenabschnitte (Analyse-Mit-Fall 2015, ohne Maßstab)
ca. 1.700 m
ca. 450 m
ca. 900 m
ABS_001
ABS_003
ABS_002
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6.4.
Ergebnisse der Emission
Es ergeben sich nach RLS-90 folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen
bzw. Straßenabschnitte:
Tabelle 6-2: Emissionspegel für den Straßenverkehr (Prognose-Planfall 2015)
Abschnitt
Straßenbezeichnung
ABS_001
LmE in dB(A)
Tag
Nacht
Bonner Straße
61,0
50,9
ABS_002
Bonner Straße
61,0
51,0
ABS_003
Bonner Straße
63,6
53,4
6.5.
Ergebnisse Immission
Die Beurteilung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt wie unter Pkt. 4
auf den Seiten 15 - 17 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90 für mehrere Höhen für den Tag- und Nachtzeitraum.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt sowohl punktuell (Hausbeurteilung, Fassaden
des geplanten Gebäudekomplexes, siehe Abbildung 6-2 bis 6-5) als auch flächig, in
Form von farbigen Lärmkarten (Abb. STR_001 und STR_002), die dem Anhang "A"
beigefügt sind.
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Abbildung 6-2: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent
"Straßenverkehr" (Hausbeurteilung)
Tagzeitraum, maximal auftretende Beurteilungspegel über alle
Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden
ausgerichtet
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Abbildung 6-3: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent
"Straßenverkehr" (Hausbeurteilung)
Nachtzeitraum, minimal auftretende Beurteilungspegel über alle
Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden
ausgerichtet
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6.6.
Beurteilung der Ergebnisse
Durch den öffentlichen Straßenverkehr (Analyse-Mit-Fall 2015) sind an der geplanten
Bebauung (siehe Abbildungen 6-2 und 6-3) je nach betrachteter Fassade tags Beurteilungspegel von 36 dB(A) nis 67 dB(A) bzw. nachts Beurteilungspegel von 26 dB(A) bis
57 dB(A) zu erwarten. Die Ergebnisse zeigen, dass nur die direkt zur Bonner Straße hin
ausgerichtete Gebäudefassade einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt ist.
Entsprechend der Einstufung des Untersuchungsgebiets als Mischgebiet werden die
Orientierungswerte der DIN 18005 für den Straßenverkehr von 60 dB(A) tags und
50 dB(A) nachts teilweise (Südfassade) um bis zu 7 dB im Tag- und Nachtzeitraum
überschritten.
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7. Lärmpegelbereiche
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7.1.
Lärmpegelbereiche
Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind.
"Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von
Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird
zwischen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13,
Tabelle 8):
Tabelle 7-1 (DIN 4109, Tabelle 8)
1
2
3
4
5
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume
und ähnliches
Büroräume 1) und
ähnliches
Raumarten
Lärmpegelbereich
"Maßgeblicher
Außenlärmpegel"
in dB(A)
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
erf. R'wres des Außenbauteils in dB
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
76 bis 80
2)
50
45
> 80
2)
2)
50
VI
VII
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten
nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
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Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe
der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Untersuchungsgebiet einwirkenden Emittentenarten; im vorliegenden Fall bestehend allein aus dem Straßenverkehr.
7.2.
Straßenverkehr
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (La,STR) ist der Beurteilungspegel vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB (vergleiche DIN 4109 Pkt. 5, Seite 15, Bild 1).
7.3.
Darstellung der Ergebnisse, Lärmpegelbereiche
In der Karte LPB_001 im Anhang "B" werden die Lärmpegelbereiche entsprechend der
gesetzlichen aktuellen Vorgaben für den Fall der freien Schallausbreitung, das heißt
ohne Plangebäude für die ungünstigste Geschosshöhe (EG) dargestellt.
Für eine konkrete Planung werden im vorliegenden Fall die Lärmpegelbereiche zusätzlich auch unter Berücksichtigung des Gebäudekomplexes "Hotelrestauration" für
mehrere Geschosshöhen berechnet und flächig, in Form von farbigen Lärmkarten
(Abb. LPB_001A bis LPB_003A) dargestellt, und dem Anhang "C" beigefügt.
Wir empfehlen in die textlichen Festsetzungen den folgenden Text sinngemäß aufzunehmen:
Passiver Lärmschutz:
Gemäß § 9 Abs. 1, Nr. 24 BauGB wird festgesetzt:
-
dass entsprechend den dargestellten Lärmpegelbereichen Schallschutzmaßnahmen gemäß VV BauO NRW §18 Abs. 2 in Verbindung mit
DIN 4109 zu treffen sind,
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-
dass auf schalltechnischen Nachweis einer sachverständigen Stelle entsprechend der konkreten Planung von den Vorgaben für den ungünstigen
Fall (worst-case-Fall) abgewichen werden kann.
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8. Auswirkung des Planvorhabens auf die Bestandsbebauung (Nachbarschaftslärm)
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8.1.
Lärmsituation Gebäudekomplex "Hotelrestauration"
Gemäß der uns vorliegenden Planung (Stand: 10. November 2015) beinhalten die
vorgesehenen Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen der Hotelrestauration an der
Bonner Str. 41 - 41a umfangreiche im Folgenden aufgeführte Veränderungen im Hinblick auf die bestehende Gebäudestruktur (siehe auch Abbildung 8-1 auf der folgenden
Seite):
Schließung der Baulücke an der Bonner Straße 41a (dreigeschossig) einschließlich einer zweigeschossigen Bebauung im hinteren Bereich,
Aufstockung des eingeschossigen Gebäudes hinter dem Haus Nr. 41 für Seminar- und Versammlungsräume,
Errichtung einer überdachten eingeschossigen Gastwirtschaft in der Mitte des
Grundstücks bzw. des heutigen Parkplatzes,
Abriss des bestehenden Gebäudes und Neubau eines zweigeschossigen
Bettenhauses im hinteren Grundstücksbereich (am Drosselweg),
Errichtung eines zweigeschossigen Verbindungsbaus zwischen dem zweigeschossigen Gebäude (Bonner Straße Haus Nr. 41) und dem zweigeschossigen Bettenhaus und
Errichtung einer Tiefgarage unterhalb des heutigen Parkplatzes.
Die durch die Nutzung der künftigen Hotelrestauration an der Bonner Str. 41 - 41a entstehenden Lärmimmissionen werden im vorliegenden Fall bestimmt durch:
Pkw-Fahrverkehr (Tiefgaragenein- und -ausfahrt)
Lkw-Anlieferungsverkehr (Getränke, Lebensmittel etc.)
Gartenwirtschaft (Biergarten)
Haustechnische Anlagen
Aus dem Hotel-, Seminar- und Gaststättenbereich sind erfahrungsgemäß keine lärmrelevanten Geräusche zu erwarten.
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Abbildung 8-1: Lageplan "Hotelrestauration, Bonner Str. 41 - 41a", ohne Maßstab
nach Norden ausgerichtet
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Für die Berechnung gehen wir im Weiteren im Sinne einer aus schalltechnischer Sicht
pessimalen Betrachtung von folgenden grundsätzlichen Annahmen aus:
Betriebszeit des Hotels: täglich von 00:00 – 24:00 Uhr.
Betriebszeit der Gaststätte: täglich von 09:00 – 24:00 Uhr.
Auslastung des Hotels: maximal, das heißt alle Zimmer sind belegt.
Betriebszeit der Gartenwirtschaft: täglich von 09:00 – 24:00 Uhr.
Nutzung der Tiefgarage: von 00:00 – 24:00 Uhr.
Warenanlieferung: werktags bis zu 2 x täglich mittels Lkw in der Zeit von 06:00 –
22:00 Uhr.
Haustechnische Anlagen (Klima-, Belüftungs- und Heizungsanlagen): maximale
Auslastung, das heißt kontinuierlicher in Betrieb in der Zeit von 00:00 – 24:00
Uhr.
8.2.
Eingangsdaten für die Berechnung der Emission
Den Berechnungen zur Bestimmung der Emission (Schallleistung) liegen im Einzelnen
die folgenden Berechnungsansätze zugrunde:
Pkw-Fahrverkehr (Tiefgaragenein- und -ausfahrt)
Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Bonner Straße und dient
ausschließlich als Parkraum für den Hotel- und Gaststättenbetrieb. Bis zu
Torein- bzw. Torausfahrt sind die Pkw-Fahrvorgänge dem öffentlichen
Straßenverkehr zuzuordnen und daher bei der Berechnung des Nachbarschaftslärm nicht zu berücksichtigen.
Die Pkw-Fahrvorgänge im Bereich der Tiefgaragenrampe hingegen sind dem
Nachbarschaftslärm zuzuordnen und zu berücksichtigen. Die Bewegungshäufigkeit, das heißt die Anzahl der Pkw-Fahrvorgänge wird analog der Parkplatzlärmstudie berechnet. Gemäß Tabelle 10 der Studie errechnen sich bei
einer Bettenzahl von < 100 die Pkw-Fahrvorgänge nach folgendem Ansatz:
Pkw-Parkvorgänge tags: 0,07 (Mittelwert) x Anzahl der Hotelbetten pro
Stunde.
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Pkw-Parkvorgänge nachts: 0,03 (Mittelwert) x Anzahl der Hotelbetten in
der ungünstigsten Nachtstunde.
Im Rahmen einer pessimalen Betrachtung gehen wir für die Berechnung nicht
vom Mittelwert sondern vom Maximalwert gemäß Tabelle 10 der Parkplatzlärmstudie aus, das heißt:
Pkw-Parkvorgänge tags: 0,11 (Maximalwert) x Anzahl der Hotelbetten
pro Stunde
=> 0,11 x 52 x 16 = 92 Pkw-Parkvorgänge tags.
Pkw-Parkvorgänge nachts: 0,09 (Maximalwert) x Anzahl der Hotelbetten in der ungünstigsten Nachtstunde
=> 0,09 x 52 x 1 = 5 Pkw-Parkvorgänge nachts.
Die Geräusche aus dem Bereich der Tiefgaragenrampe werden über die Öffnungsfläche im Bereich der Tiefgaragenein- und Tiefgaragenausfahrt nach
außen abgestrahlt. Der flächenbezogene Schallleistungspegel pro m² auf der
Öffnungsfläche wird analog Parkplatzlärmstudie nach folgendem Zusammenhang ermittelt:
Lw“ = 50 dB(A) +10*log(N)
Hierbei ist:
N = Anzahl der Pkw-Fahrbewegungen tags / nachts
Unter Berücksichtigung der Anzahl der Pkw-Parkvorgänge ist im Bereich der
Tiefgaragenein- und Tiefgaragenausfahrt mit einer nach außen abgestrahlten
Gesamtschallleistung von
tags, Lw“ = 69,6 dB(A) bzw.
nachts, Lw“ = 57,0 dB(A)
auszugehen.
Beim Verlassen der Tiefgarage können im Bereich der Straßeneinmündung
(Bonner Straße) durch ein beschleunigtes Pkw-Anfahren (analog der Parkplatzlärmstudie) im Hinblick einer Maximalpegelbetrachtung kurzzeitig Schallleistungen von
tags / nachts, Lw = 93 dB(A)
auftreten.
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Lkw-Anlieferungsverkehr (Getränke, Lebensmittel etc.)
Die Lkw-Warenanlieferung erfolgt ebenfalls über die Bonner Straße. Während
der Warenauslieferung steht der Lkw auf der öffentlichen Straße. Analog
zu den Pkw-Fahrvorgängen sind auch die Fahr- und Betriebsgeräusche
(Bremsimpuls, Kühlaggregat etc.) dem öffentlichen Straßenverkehr zuzuordnen und daher bei der Berechung des Nachbarschaftslärms nicht zu berücksichtigen.
Die eigentliche Warenauslieferung erfolgt händisch bzw. mittels "Handameise". Diese Vorgänge sind auch aus Grund der geringen Häufigkeit aus
lärmtechnischer Sicht als nicht lärmrelevant zu bewerten und werden daher im
Weiteren nicht betrachtet.
Gartenwirtschaft (Biergarten)
Die bei Betrieb einer Gartenwirtschaft durch Kommunikation von Personen
entstehenden Geräusche sind stark abhängig von der jeweiligen Stimmung
und den Personen selbst.
In der VDI 3770 "Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen“ werden Anhaltswerte über die Höhe der abgestrahlten Schallleistung
menschlicher Stimmäußerungen angegeben.
Im vorliegenden Fall gehen wir gemäß Pkt. 4, Tabelle 1 der VDI 3770 von
einer Schallleistung für "gehobenes Sprechen" mit
tags / nachts, Lw = 70 dB(A)
aus.
Üblicherweise wird berücksichtigt, dass ca. 50 % der anwesenden Personen
zeitgleich reden, während der Rest der Gäste nicht an der Geräuschemission
beteiligt ist.
Nach Angaben des Auftraggebers verfügt die Gartenwirtschaft bei maximaler
Auslastung über 25 Vierertische, so dass bis zu 100 Personen gleichzeitig
Platz nehmen können. Im Sinne einer aus schalltechnischer Sicht pessimalen
Betrachtung gehen wir für die Berechnung von einer maximalen Auslastung
aus.
Die Summe der Schallleistung berechnet sich gemäß der VDI 3770 nach:
LWA = LWA,1 + [10 log n + 10 log (k/100%)] + ∆LI in dB(A)
Hierbei ist:
LWA
=
Gesamtschallleistung der Personengruppe
LWA,1
=
Schallleistung einer Person (70 dB(A) für gehobenes Sprechen)
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n
=
Anzahl der anwesenden Personen (100 Personen)
k
=
Anteil der Personen, die gleichzeitig an der Äußerung beteiligt sind (50 %)
∆LI
=
Impulszuschlag (= 9,5 dB – 4,5 log (n k))
Die durch den Betrieb der Gartenwirtschaft entstehende Gesamtschallleistung
beträgt bei maximaler Auslastung somit
tags / nachts, Lw = 88,8 dB(A)
Da der Aufenthaltsort jeder einzelnen Person nicht festlegbar ist, wird die
errechnete Gesamtschallleistung gleichmäßig auf die zur Verfügung stehende
Nutzfläche der Gartenwirtschaft (ca. 200 m2) verteilt.
Durch sehr lautes Rufen im Hinblick einer Maximalpegelbetrachtung können
im Bereich der Gartenwirtschaft (analog der VDI 3770) kurzeitig Schallleistungen von
tags / nachts, Lw = 95 dB(A)
auftreten.
Haustechnische Anlagen
Detaillierte Angaben zu den auf den Dächern des Gebäudekomplexes "Hotelrestauration" zu installierenden Klima-, Heizungs- und Abluftaggregate liegen
uns nicht vor. Wir gehen für die Berechnung davon aus, dass die Anlagentechnik nach heutigem Stand der Technik aufgestellt und betrieben wird.
Die nach außen abgestrahlte Schallleistung ist inklusive der Herstellertoleranzen auf
tags, LW = 87 dB(A)
nachts, LW = 72 dB(A)
zu begrenzen.
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8.3.
Ergebnisse der Emission (Schallleistung)
Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnungen zur Ermittlung der Beurteilungspegel
die im Folgenden aufgeführten Schallleistungen und Einwirkzeiten zugrunde:
Tabelle 8-1: Schallleistungen und Einwirkzeiten
Quelle
Einwirkzeit
Schallleistung in dB(A)
tags
Nutzung
Bereich
Lw’’
nachts
Lw
Fläche in
m²
tags
nachts
tags
nachts
in h
Tiefgarage
Garagentor
Ein- und
Ausfahrt
12
69,6
57,0
80,4
67,8
16
Tiefgarage
Beschleunigte PkwAnfahrt
-
-
-
93,0
93,0
Maximalpegel
Gartenwirtschaft
Aufenthaltsbereich der
Personen
200
65,8
65.8
88,8
88,8
13
Gartenwirtschaft
Sehr lautes
Rufen
-
-
-
95,0
95,0
Maximalpegel
Haustechnische
Anlagen
Dach
-
-
-
87,0
72,0
16
1
1
1
Die Lage der Quellen ist der Abbildung 8-2 auf der folgenden Seite zu entnehmen.
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Abbildung 8-2: Lageplan "Emissionsquellen", ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet
8.4.
Erforderlicher zusätzlicher Lärmschutz
Im Bereich der geplanten Gartenwirtschaft (Biergarten) im Innenhof der Hotelrestauration ist zur Vermeidung einer unnötigen Lärmbelästigung hinsichtlich der angrenzenden
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Nachbarbebauung im Nachtzeitraum (nach 22:00 Uhr) Lärmschutz, wie im Folgenden
beschrieben, vorzusehen (siehe Abbildung 8-3 und 8-4):
Teileinhausung der Gartenwirtschaft, das heißt: Überdachung der gesamten durch
die Gartenwirtschaft genutzten
Fläche, Schließen der gesamten
Ostfassade sowie in Teilbreichen
der Nord- und Südfassade.
Errichten einer 2,4 m hohen Lärmschutzwand entlang der östlichen Grundstücksgrenze.
Sowohl die Einhausung als auch die Lärmschutzwand ist derart auszuführen, das die
Einfügungsdämpfung der verwendeten Bauteile einen Wert von ≥ 25 dB (zum Beispiel
Glasdach) erreicht.
Abbildung 8-3: Lageplan "zusätzlicher Lärmschutz, Bereich Gartenwirtschaft",
ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet
Einhausung, Dach
Einhausung, Nordfassade, l = 2,5 m
Einhausung, Ostfassade
Einhausung, Südfassade, l = 2,5 m
Emission Gartenwirtschaft,
1,2 m über Bodenniveau
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Abbildung 8-4: Lageplan "zusätzlicher Lärmschutz, Bereich östliche Grundstücksgrenze", ohne Maßstab nach Norden ausgerichtet
Einhausung, Südfassade, l = 2,5 m
8.5.
Einhausung, Dach
Lärmschutzwand entlang
der östlichen Grundstücksgrenze, h = 2,5 m
Ergebnisse der Immission
Die Berechnung der Immission des Nachbarschaftslärms (Gebäudekomplex "Hotelrestauration") erfolgt wie unter Pkt. 4 auf den Seiten 15 - 17 beschrieben in Anlehnung
an die TA Lärm.
Die Darstellung der Ergebnisse "Beurteilungspegel" und "Maximalpegel" (Hausbeurteilung) erfolgt für folgende sechs ungünstigst zum Plangebiet gelegene Immissionsorte:
IO 1, Drosseweg 26a
IO 2, Bonnerstraße 45
IO 3, Bonner Straße 43
IO 4, Drosselweg 24 d
IO 5, Bonner Straße 44
IO 6, Bonner Straße 42
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Abbildung 8-5:
Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent
"Nachbarschaftslärm" (Hausbeurteilung)
Tagzeitraum, maximal auftretende Beurteilungspegel über alle
Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden
ausgerichtet
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Abbildung 8-6: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent
"Nachbarschaftslärm" (Hausbeurteilung)
Nachtzeitraum, maximal auftretende Beurteilungspegel über alle
Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach Norden
ausgerichtet
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Abbildung 8-7: Punktuelle Darstellung der Lärmimmissionen für den Emittent
"Nachbarschaftslärm" (Hausbeurteilung)
Tag- und Nachtzeitraum, Maximalpegel durch Pegelspitzen über
alle Geschosse (Pegelangabe in dB(A)), ohne Maßstab nach
Norden ausgerichtet
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8.6.
Beurteilung der Ergebnisse
Die betrachteten Bestandsgebäude an der Bonner Straße sowie das Gebäude am
Drosselweg Nr. 24d liegen in einem Gebiet mit der Immissionsempfindlichkeit entsprechend eines Mischgebiets (MI-Gebiet). Das Gebäude Drosselweg Nr. 26a liegt hingegen in einem Gebiet mit der Immissionsempfindlichkeit entsprechend eines Allgemeinen Wohngebiets (WA-Gebiet). Analog der TA Lärm sind für die Beurteilung des
Nachbarschaftslärms folgende Immissionsrichtwerte zulässig:
Tabelle 8-2: Immissionsorte und deren Gebietseinstufung
Immissionsort
IO 1, Drosseweg 26a
Immissionsempfindlichkeit
Immissionsrichtwert
in dB(A)
Zulässige Maximalpegel in dB(A)
Tag
Nacht
Tag
Nacht
WA-Gebiet
55
40
85
60
MI-Gebiet
60
45
90
65
IO 2, Bonnerstraße 45
IO 3, Bonner Straße 43
IO 4, Drosselweg 24d
IO 5, Bonner Straße 44
IO 6, Bonner Straße 42
Wohngebäude "Drosselweg 26a"
Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 26a" zeigen die Abbildungen 8-5 und
8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von maximal 45 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 36 dB(A) zu rechnen sein wird.
Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu
49 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7).
Die Ergebnisse zeigen, dass die zulässigen Werte eingehalten werden.
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Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Str. 42, 43, 44, 45"
Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Str. 42, 43, 44, 45"
zeigen die Abbildungen 8-5 und 8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von
maximal 58 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 45 dB(A) zu rechnen sein wird.
Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu
64 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7).
Die Ergebnisse zeigen, dass die zulässigen Werte eingehalten werden.
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9. Auswirkung des Planvorhabens
(Veränderung des öffentlichen Straßenverkehrslärms
durch das Planvorhaben)
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9.1.
Beschreibung der Verkehrsveränderung
Eine lärmrelevante Veränderung (Verkehrszunahme) des Verkehrs auf der Bonner
Straße durch die geplante Erweiterung der Hotelrestauration an der Bonner Straße
41 - 41a liegt nicht vor. Die Bonner Straße ist gemäß den Ausführungen des Verkehrsgutachters (Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG) derzeit mit rund 10.000 Kfz durchschnittlich täglich belastet.
Mit der geplanten Erweiterung der Hotelrestauration, das heißt:
Erhöhung der derzeitigen Bettenzahl von 12 auf 52,
Errichten einer Gartenwirtschaft,
sind ca. 100 zusätzliche Kfz auf der Bonner Straße zu erwarten.
Die Zunahme von aufgerundet 100 Kfz hat eine Erhöhung des Emissionspegels von
weniger als 0,1 dB zur Folge. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist eine solch
geringe Zunahme als irrelevant zu bewerten.
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10.
Zusammenfassung der Ergebnisse
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10.1.
Einwirkung auf das Planvorhaben
Die von außen auf das Planvorhaben (Erweiterung "Hotelrestauration Bonner Straße
41 - 41a") einwirkenden lärmrelevanten Lärmimmissionen besteht im vorliegenden Fall
aus dem Emittent
Öffentlicher Straßenverkehr.
Durch den öffentlichen Straßenverkehr (Analyse-Mit-Fall 2015) sind an der geplanten
Bebauung (siehe Abbildungen 6-2 und 6-3) je nach betrachteter Fassade tags Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 67 dB(A) bzw. nachts Beurteilungspegel von 26 dB(A) bis
57 dB(A) zu erwarten. Die Ergebnisse zeigen, dass nur die direkt zur Bonner Straße hin
ausgerichtete Gebäudefassade einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt ist.
Entsprechend der Einstufung des Untersuchungsgebiets als Mischgebiet werden die
Orientierungswerte der DIN 18005 für den Straßenverkehr von 60 dB(A) tags und
50 dB(A) nachts teilweise (Südfassade) um bis zu 7 dB im Tag- und Nachtzeitraum
überschritten.
10.2.
Auswirkung durch das Planvorhaben
Die durch die Nutzung der künftigen Hotelrestauration an der Bonner Straße 41 - 41a
entstehenden Lärmimmissionen führen nicht zu einer Überschreitung der zulässigen
Werte.
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Im Einzelnen wurden folgende Beurteilungs- und Maximalpegel ermittelt:
Wohngebäude "Drosselweg 26a"
Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 26a" zeigen die Abbildungen 8-5 und
8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von maximal 45 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 36 dB(A) zu rechnen sein wird.
Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu
49 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7).
Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Str. 42, 43, 44, 45"
Im Hinblick auf das Wohngebäude "Drosselweg 24d und Bonner Straße 42, 43, 44, 45"
zeigen die Abbildungen 8-5 und 8-6, dass im Tagzeitraum mit Beurteilungspegeln von
maximal 58 dB(A) und im Nachtzeitraum von maximal 45 dB(A) zu rechnen sein wird.
Durch selten kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen werden Maximalpegel von bis zu
64 dB(A) erzeugt (siehe Abbildung 8-7).
10.3.
Belüftung der Hotelzimmer
Durch die Nutzung der Gartenwirtschaft werden neben der Bestandsbebauung auch
die Fassaden der Hotelzimmer lärmbeaufschlagt. Insbesondere im Nachtzeitraum ist
daher sicherzustellen, dass auch bei geschlossenen Fenstern der Hotelzimmer ein
ausreichender Luftwechsel beispielsweise durch eine sogenannte Zwangsbelüftung
stattfinden kann.
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Köln, 13. November 2015
B1510091-01(1)_ver13Nov2015
wp/bj
(Dr. W. Pook)
B1510091-01(1)_ver13Nov2015
(Bernd Jäger)
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Anhang A
"Straßenverkehr"
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Schallimmissionsplan
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5629980
5629970
5629990
5630000
5630010
Bebauungsplanverfahren
Nr. 178, E - Lechenich
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
4m
Rechenraster:
2m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 500
Auftraggeber:
Architektketurbüro
Engelberg Zepp
StFrenzrnstraße 43
50374 Erftstadt-Lechenich
5629920
5629910
5629900
5629930
5629940
5629950
5629960
5629980
5629920
5629910
5629900
5629930
5629940
5629950
5629960
5629970
5629990
5630000
5630010
Öffentlicher Straßeverkehr; tags
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 12.11.2015
Auftrags-Nr.:
P1510091-01
Abb.- Nr.:
STR_001
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Schallimmissionsplan
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
5629980
5629970
5629990
5630000
5630010
Bebauungsplanverfahren
Nr. 178, E - Lechenich
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
4m
Rechenraster:
2m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 396
Auftraggeber:
Architektketurbüro
Engelberg Zepp
StFrenzrnstraße 43
50374 Erftstadt-Lechenich
5629920
5629910
5629900
5629930
5629940
5629950
5629960
5629980
5629920
5629910
5629900
5629930
5629940
5629950
5629960
5629970
5629990
5630000
5630010
Öffentlicher Straßeverkehr; nachts
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 12.11.2015
Auftrags-Nr.:
P1510091-01
Abb.- Nr.:
STR_002
ADU cologne
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Anhang B
"Lärmpegelbereiche bei freier
Schalllausbreitung"
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Lärmpegelbereiche
(freie Schallausbreitung)
gemäß DIN 4109
Bebauungsplanverfahren
Nr. 178, E. - Lechenich
5629980
5629970
5629990
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
Beurteilungszeitraum:
Immissionshöhe:
Erdgeschoss
Rechenraster:
-
Approximation:
-
Maßstab:
1 : 500
Auftraggeber:
Architekturbüro Zepp
Frenzenstraße 43
50374 Erfstadt-Lechenich
5629920
5629910
5629900
5629930
5629940
5629950
5629960
5629980
5629920
5629910
5629900
5629930
5629940
5629950
5629960
5629970
5629990
5630010
342930
5630000
342920
5630010
342910
5630000
342900
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 13.11.2015
Auftrags-Nr.:
B1510091_01
Abb.- Nr.:
LPB_001
ADU cologne
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Anhang C
"Lärmpegelbereiche unter
Berücksichtigung der Planbebauung"
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Lärmpegelbereiche
5630010
36
36
36
5629990
36
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
5630000
36
38
Bebauungsplanverfahren
Nr. 178, E. - Lechenich
5629990
5630000
5630010
gemäß DIN 4109
42
43
42
38
5629970
5629970
42
41
5629960
40
40
42
Erdgeschoss
Rechenraster:
-
Approximation:
-
Maßstab:
1 : 500
Auftraggeber:
Architekturbüro Zepp
Frenzenstraße 43
50374 Erfstadt-Lechenich
5629920
5629920
5629910
5629910
5629900
5629900
5629930
70
5629930
70
5629940
5629950
5629940
Immissionshöhe:
-
42
41
70
Beurteilungszeitraum:
5629960
39
42
5629950
5629980
42
5629980
42
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 13.11.2015
Auftrags-Nr.:
B1510091_01
Abb.- Nr.:
LPB_001A
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Lärmpegelbereiche
5630010
37
5629990
37
38
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
5630000
37
40
Bebauungsplanverfahren
Nr. 178, E. - Lechenich
37
5629990
5630000
5630010
gemäß DIN 4109
44
40
44
44
41
5629970
5629970
44
43
5629960
42
42
44
5629950
1. Obergeschoss
Rechenraster:
-
Approximation:
-
Maßstab:
1 : 500
Auftraggeber:
Architekturbüro Zepp
Frenzenstraße 43
50374 Erfstadt-Lechenich
5629920
5629920
5629910
5629910
5629900
5629900
5629930
70
5629930
70
5629940
43
5629940
Immissionshöhe:
-
44
43
70
Beurteilungszeitraum:
5629960
41
44
5629950
5629980
44
5629980
43
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 13.11.2015
Auftrags-Nr.:
B1510091_01
Abb.- Nr.:
LPB_002A
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Lärmpegelbereiche
5630010
5629990
40
39
40
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
5630000
40
43
Bebauungsplanverfahren
Nr. 178, E. - Lechenich
40
5629990
5630000
5630010
gemäß DIN 4109
46
42
5629970
5629960
Maßstab:
43
41
41
5629940
41
70
Beurteilungszeitraum:
Immissionshöhe:
2. Obergeschoss
-
Approximation:
1 : 500
Auftraggeber:
Architekturbüro Zepp
Frenzenstraße 43
50374 Erfstadt-Lechenich
5629920
5629920
5629910
5629910
5629900
5629900
5629930
70
5629930
70
46
5629940
5629950
Rechenraster:
5629950
46
5629970
45
5629960
5629980
45
5629980
45
45
342900
342910
342920
342930
342940
342950
342960
342970
342980
342990
343000
343010
343020
343030
Am Wassermann 36
50829 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 13.11.2015
Auftrags-Nr.:
B1510091_01
Abb.- Nr.:
LPB_003A