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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Klosengartenstraße in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Klosengartenstraße in Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Klosengartenstraße in Erftstadt-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 554/2015 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 02.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 01.12.2015 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Klosengartenstraße in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 380,00 Folgekosten in €: 450,00 (Nachpflanzung) Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen 3410032 (Baumpflege) Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung eines Spitzahorns (Acer platanoides, StU 1,88 m) wird laut § 6 Abs. (1) e) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: In der Klosengartenstraße in Liblar befindet sich auf dem Eckgrundstück zur Carl-Schurz-Straße eine städtische, in den Randbereichen bepflanzte Grünanlage. Innerhalb dieser Anlage steht ein Spitzahorn (Acer platanoides), der unter die Baumschutzsatzung fällt. Die Eigentümer des angrenzenden Grundstückes (Klosengartenstraße 1) beabsichtigen entlang der Grundstücksgrenze die Errichtung eines sog. Betonzaunes (aus Betonelementen bestehender Sichtschutzzaun). Zur Errichtung ist die Fällung des städt. Baumes notwendig, da u.a. Betonpfähle (Pfosten) ca. 80 cm tief (frostfreie Gründung) einbetoniert werden müssen. Bedingt durch den sehr geringen Grenzabstand hat der städt. Baum bereits gegen den (noch vorhandenen) Maschendrahtzaun gedrückt. Mit weiterem Wachstum würde sich der Baum zu einem sog. „Grenzbaum“ entwickeln, der beiden Parteien zu gleichen Teilen gehören würde. Obwohl der Baum eine starke Neigung aufweist, handelt es sich nach fachlichen Kriterien um einen vitalen und verkehrssicheren Baum. Aufgrund des ungünstigen Standortes kann der Ahorn jedoch nicht erhalten werden. Neben dem sehr geringen Abstand zum Grundstück „Klosengartenstraße“ besteht ein ebenso geringer Abstand zum angrenzenden Grundstück der Carl-SchurzStraße 8 (Gaststätte „Alt Liblar“). Der Baum drückt auch hier bereits gegen die Mauer, welche den Höhenunterschied zwischen der städt. Grünanlage und der Zufahrt zur Gaststätte ausgleicht. Es ist davon auszugehen, dass (insofern der Baum nicht gefällt wird) Schäden an der Mauer entstehen werden. Innerhalb der Anlage besteht die Möglichkeit einen Ersatzbaum zu pflanzen, der dauerhaft erhalten werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-