Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 15:02
Aktualisiert
19.11.15, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 554/2015
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 02.11.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
04.11.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
01.12.2015
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Klosengartenstraße in
Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
380,00
Folgekosten in €:
450,00 (Nachpflanzung)
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
3410032 (Baumpflege)
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines Spitzahorns (Acer platanoides, StU 1,88 m) wird laut § 6 Abs. (1) e) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
In der Klosengartenstraße in Liblar befindet sich auf dem Eckgrundstück zur Carl-Schurz-Straße
eine städtische, in den Randbereichen bepflanzte Grünanlage. Innerhalb dieser Anlage steht ein
Spitzahorn (Acer platanoides), der unter die Baumschutzsatzung fällt.
Die Eigentümer des angrenzenden Grundstückes (Klosengartenstraße 1) beabsichtigen entlang
der Grundstücksgrenze die Errichtung eines sog. Betonzaunes (aus Betonelementen bestehender
Sichtschutzzaun). Zur Errichtung ist die Fällung des städt. Baumes notwendig, da u.a. Betonpfähle
(Pfosten) ca. 80 cm tief (frostfreie Gründung) einbetoniert werden müssen. Bedingt durch den sehr
geringen Grenzabstand hat der städt. Baum bereits gegen den (noch vorhandenen) Maschendrahtzaun gedrückt. Mit weiterem Wachstum würde sich der Baum zu einem sog. „Grenzbaum“
entwickeln, der beiden Parteien zu gleichen Teilen gehören würde.
Obwohl der Baum eine starke Neigung aufweist, handelt es sich nach fachlichen Kriterien um einen vitalen und verkehrssicheren Baum. Aufgrund des ungünstigen Standortes kann der Ahorn
jedoch nicht erhalten werden. Neben dem sehr geringen Abstand zum Grundstück „Klosengartenstraße“ besteht ein ebenso geringer Abstand zum angrenzenden Grundstück der Carl-SchurzStraße 8 (Gaststätte „Alt Liblar“). Der Baum drückt auch hier bereits gegen die Mauer, welche den
Höhenunterschied zwischen der städt. Grünanlage und der Zufahrt zur Gaststätte ausgleicht. Es
ist davon auszugehen, dass (insofern der Baum nicht gefällt wird) Schäden an der Mauer entstehen werden.
Innerhalb der Anlage besteht die Möglichkeit einen Ersatzbaum zu pflanzen, der dauerhaft erhalten werden kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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